Der Adjunkt (von lateinisch adiunctus „verknüpft, angebunden“) ist eine Bezeichnung für den Gehilfen eines Beamten.

Ab dem 19. Jahrhundert wurde in der kommunalen Verwaltung der Adjunkt als Beigeordneter dem Bürgermeister zur Seite gestellt. Neben dem örtlichen Polizeiwesen gehörte unter anderem auch die Verwaltung der Zivilstandswesens (Geburts-, Heirats-, Sterberegister) zu seinen Aufgaben.

Auch die Assistenten ohne Lehrtätigkeit an Sternwarten (siehe auch Observator), junge Kapläne sowie protestantische Geistliche, die einem Pfarrer als Aushilfe zugeordnet waren, wurden früher als Adjunkt bezeichnet.

In der Schweiz ist der Begriff nach wie vor gebräuchlich und bezeichnet einen höheren Angestellten oder Beamten in Stabsfunktion.

Adjunkt war bis 1979 in Österreich ein Beamtentitel und wird noch heute in der Försterausbildung (Forstadjunkt) verwendet.

Im Frankreich des Ancien Régime, in Polen, Schweden und Ungarn ist Adjunkt ein Titel für Lehrkräfte an Hochschulen. In Dänemark ist Adjunkt mit einem Assistant Professor des nordamerikanischen Hochschulsystems vergleichbar.

In den USA unterrichten Lehrende (als) adjunct, wenn sie für einzelne Lehrveranstaltungen auf Vertragsbasis bezahlt werden (sg. contingent faculty – siehe auch Zeitvertrag, Freier Dienstnehmer).

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Adjunkt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Contingent Faculty Positions. 29. Juni 2006, abgerufen am 15. Juni 2023 (englisch).
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.