Das Welttextilabkommen (englisch Agreement on Textiles and Clothing (ATC)) war ein vom 1. Januar 1995 bis 2004 gültiges internationales Abkommen für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Es regelte den stufenweisen Übergang dieser zuvor durch Importquoten geschützten Wirtschaftsbranche zu einer der Welthandelsorganisation unterliegenden Branche. Zur Überwachung des Abkommens wurde das Textilaufsichtsorgan (englisch: Textiles Monitoring Body (TMB)) eingerichtet, welches aus einem Vorsitzenden und zehn Mitgliedern bestand. Das Abkommen war während seiner Geltungszeit Teil des Marrakesch-Abkommens.

Geschichte

Das ab 1974 gültige Multifaserabkommen (englisch: Multifibre Arrangement (MFA)) ersetzte das am 1. Oktober 1962 in Kraft getretene und 1967 und 1970 verlängerte Baumwolltextilabkommen (englisch: Agreement in International Trade in Cotton Textiles). Das Abkommen stand bis zum Abschluss der Verhandlungen auf der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) außerhalb des normalen GATT, so dass dort, entgegen der sonst üblichen Regelung, Importquoten zum Schutz der Textil- und Bekleidungsindustrie in den Industrieländern festgesetzt werden konnten. Am 1. Januar 1995 wurde das Multifaserabkommen durch ein 10-jähriges Übergangsabkommen ersetzt, das Welttextilabkommen. Der Übergang erfolgte in vier Schritten. Seit dem 1. Januar 2005 fällt die Textil- und Bekleidungsindustrie unter die normalen Regeln der Welthandelsorganisation.

Nach dem Auslaufen jedweder Handelsbeschränkung wuchsen die Exporte Chinas stark, so dass China auf Druck der EU die Exporte freiwillig begrenzte.

Einzelnachweise

  1. New York Times: China to Limit Textile Exports to Europe
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