Die Aktieselskab (kurz A/S oder ) ist die dänische Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Für die Gründung einer Aktieselskab ist ein Mindestkapital von 400.000 DKK (entspricht 53.632 Euro, Wechselkurs vom 13. Oktober 2023) notwendig. Nach einer Gründung darf das nominell registrierte Kapital die Grenze dieses Betrages nicht unterschreiten. Organe einer dänischen Aktiengesellschaft sind der Vorstand (Bestyrelse), der aus mindestens drei Mitgliedern besteht, und eine sogenannte Direktion, bestehend aus einem bis drei Mitgliedern.

Die Aktionäre einer dänischen Aktiengesellschaft können ihren Einfluss auf einer Generalversammlung geltend machen. Diese wählt die Mitglieder des Vorstands sowie einen Revisor.

Sie gehört neben der Anpartsselskab (ApS), welche der deutschen GmbH ähnelt, zu den verbreitetsten Gesellschaftsformen in Dänemark.

Einzelnachweise

  1. Gründung einer A/S und ApS | Erhvervsstyrelsen. In: https://erhvervsstyrelsen.dk/vejledning-stiftelse-af-aps-og-as. Abgerufen am 15. April 2022. (Dänisch)

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