Naturschutzgebiet Alte Ziegelei Höpfingen

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Neckar-Odenwald-Kreis, Höpfingen, Hardheim
Fläche 5,3 ha
Kennung 2.192
WDPA-ID 162104
Geographische Lage 49° 37′ N,  27′ O
Einrichtungsdatum 21. September 1995
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Die Alte Ziegelei Höpfingen ist ein am 21. September 1995 vom Regierungspräsidium Karlsruhe durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinden Hardheim und Höpfingen im Neckar-Odenwald-Kreis.

Lage

Das etwa 5 Hektar große Schutzgebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Höpfingen an der Gemeindegrenze zu Hardheim. Es gehört zum Naturraum Bauland.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets ist laut Verordnung „die Erhaltung und Entwicklung eines biologisch vielfältigen Lebensraumes innerhalb einer intensiv genutzten Kulturlandschaft, insbesondere die Erhaltung und Entwicklung des reich strukturierten Komplexes von Biotopen innerhalb des ehemaligen Lehmgrubenareals mit seinen unterschiedlichen Standorten, die von extrem nährstoffarmen und trockenen Flächen über wechselfeuchte und feuchte Bereiche bis hin zu Stillgewässern reichen; die Erhaltung und Entwicklung der daraus resultierenden reichhaltigen Pflanzendecke mit Gebüschen, Hecken, Baumgruppen und Relikten von Halbtrockenrasen und die Erhaltung und Entwicklung seltener und gefährdeter Arten, insbesondere der Amphibien- und Libellenfauna, die hier Laichmöglichkeiten und weitere Teillebensräume finden.“

Landschaftscharakter

Es handelt sich um eine ehemalige Lehmgrube, die heute ein Mosaik aus Gehölzen, offeneren Flächen, Röhrichten und Kleingewässern aufweist.

Siehe auch

Literatur

  • Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 404–405
Commons: Naturschutzgebiet Alte Ziegelei Höpfingen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet "Alte Ziegelei Höpfingen" (Gemeinden Hardheim und Höpfingen, Neckar-Odenwald-Kreis) vom 21. September 1995 (GBl. v. 07.11.1995, S. 753). Abgerufen am 31. Oktober 2022.
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