Die Alterswertminderung bezeichnet die Wertminderung einer Sache während ihrer Lebensdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer aufgrund von Verschleiß, Abnutzung, Verbrauch oder aufgrund von Alterungsvorgängen.

Da die tatsächliche Alterswertminderung oft nicht genau festgestellt werden kann, behilft man sich für die Zwecke der Wertermittlung mit verschiedenen Näherungsverfahren.

Je nach dem angewendeten Verfahren verbleibt am Ende der Lebensdauer noch ein Restwert.

Verfahren

In den nachstehenden Formeln werden folgende Bezeichnungen verwendet:

  • ist das Alter der Sache
  • ist die Gesamtnutzungsdauer oder Lebensdauer
  • ist die Alterswertminderung in %

Lineare Alterswertminderung

Bei diesem Verfahren nimmt man an, dass der Wert einer Sache bei der Entstehung zu 100 % vorhanden ist und dann im Verlauf der Lebensdauer gleichmäßig abnimmt.

Alterswertminderung nach Ross

Das Verfahren wurde vor allem in der Immobilienwirtschaft bei Wertermittlungen angewendet. Die Überlegung, dass eine Immobilie in den ersten Jahren ihrer Lebensdauer weniger Wertverlust hat als in den späteren, wurde in dieser Formel berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2010 gilt in Deutschland die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). In § 23 ImmoWertV ist für den Regelfall nun eine lineare Wertminderung vorgesehen.

Parabelförmige Wertminderung

Bei diesem Verfahren hat die Alterswertminderung einen parabelförmigen Verlauf.

Alterswertminderung nach Vogels

Dieses Verfahren beruht auf empirischen Untersuchungen von Kaufpreisen. Am Ende der Gesamtnutzungsdauer ist hier noch ein Restwert von 20 % vorhanden.

Einzelnachweise

  1. Sprengnetter: Rückblick auf ein halbes Jahr ImmoWertV. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 14. Juli 2014; abgerufen am 12. Juni 2014.
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