Hoher Kommissar war in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts am 21. September 1949 die Amtsbezeichnung des jeweils höchsten Vertreters der westlichen alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges.

Bereits der Völkerbund (1920–1946) hatte seine Vertreter als Hohe Kommissare bezeichnet. Im besetzten Nachkriegsösterreich hieß die entsprechende Funktion Hochkommissar.

Funktion

Die Hohen Kommissare waren Mitglieder der Alliierten Hohen Kommission (AHK), die bis 1952 auf dem Petersberg und ab 1952 in der Bad Godesberger Deichmannsaue residierte. Die einzelnen nationalen Kommissare und Kommissariate hatten ihren Sitz an unterschiedlichen Standorten, waren aber spätestens bis 1952 im Raum Bonn konzentriert. Die Alliierte Hohe Kommission übte die alliierten Kontrollrechte aus und löste die zuvor regierenden Militärgouverneure ab. Die Hohen Kommissare waren darüber hinaus weiterhin Vertreter im Alliierten Kontrollrat für (Gesamt-)Deutschland.

Aufhebung der Besatzungsregime

Mit dem Ende des Besatzungsstatuts am 5. Mai 1955 und Verkündung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland wurden die verbliebenen alliierten Vorbehaltsrechte in Westdeutschland von den jeweiligen Botschaftern wahrgenommen.

Ebenso verfuhr die Sowjetunion am 25. März 1954 mit der DDR, was die westlichen Alliierten jedoch nicht daran hinderte, die UdSSR weiterhin als Machthaber in der „Sowjetzone“ anzusehen. Mit Beschluss der Sowjetregierung vom 7. August 1954 erfolgte die Aufhebung aller zwischen 1945 und 1953 ergangenen Befehle und Anordnungen der SMAD und der Sowjetischen Kontrollkommission.

Viersektorenstadt Berlin

Für Groß-Berlin übte im Auftrag des faktisch nicht mehr, aber nominell noch bestehenden alliierten Kontrollrats die Alliierte Kommandantur die oberste Gewalt bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 aus; dies betraf insbesondere die Luftsicherheitszone über der Viersektorenstadt und die drei Luftkorridore aus den drei westlichen Besatzungszonen bzw. ab 1949 der Bundesrepublik sowie die alliierten Zugangswege auf Schiene und Straße nach Berlin als auch die Bewachung des alliierten Kriegsverbrechergefängnisses in Berlin-Spandau.

Liste der Alliierten Hohen Kommissare in Deutschland

Die Hochkommissare waren:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Erklärung der Alliierten Hohen Kommission vom 8. April 1954 zur Beurteilung der sowjetischen Erklärung
  2. Erklärung der Regierung der Sowjetunion über die Gewährung der Souveränität an die DDR, aus: Ingo von Münch, Dokumente des geteilten Deutschlands, S. 329 ff.
  3. Russ. Text in: Otnosenija SSSR s GDR 1949–1955gg., 1974, S. 424.
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