Völkerbund
VB

Co-offizielle Flagge des Völkerbundes

Mitgliedstaaten des Völkerbunds und von diesen abhängige Gebiete, Völkerbundmandate (orange) sowie Nichtmitglieder (grau)
Englische Bezeichnung League of Nations
Französische Bezeichnung Société des Nations
Sitz der Organe Genf, Schweiz Schweiz
Generalsekretär Vereinigtes Konigreich Eric Drummond
(1920–1933)
Frankreich Joseph Avenol
(1933–1940)
Irland Seán Lester
(1940–1946)
Mitgliedstaaten 58
Amts- und Arbeitssprachen

Englisch, Französisch

Gründung 10. Januar 1920
Auflösung 18. April 1946
 

Der Völkerbund (französisch Société des Nations, englisch League of Nations, spanisch Sociedad de Naciones) war eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf. Als Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz nach dem Ersten Weltkrieg entstanden, nahm er am 10. Januar 1920 seine Arbeit auf. Sein Ziel, den Frieden durch schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte, internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle und ein System der kollektiven Sicherheit dauerhaft zu sichern, konnte er nicht erfüllen. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Gründung der Vereinten Nationen (UNO) beschlossen die verbliebenen 34 Mitglieder am 18. April 1946 einstimmig, den Völkerbund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Geschichte und Struktur

Vorgeschichte

Die Idee eines Bundes in einer Staatengemeinschaft und der Ausdruck „Völkerrecht“ wurden erstmals 1625 vom niederländischen Rechtsgelehrten Hugo Grotius in seinem Buch De iure belli ac pacis („Über das Recht des Krieges und des Friedens“) als „Grundlagen für das Völkerrecht“ dargestellt. Der Königsberger Philosoph Immanuel Kant forderte 1795 in seinem Buch Zum ewigen Frieden das Völkerrecht ein, wobei er die Idee einer „durchgängig friedlichen Gemeinschaft der Völker“ erstmals ausführlich beschrieb. Die Ideen der Aufklärung brachten im 19. Jahrhundert eine internationale Friedensbewegung hervor und führten 1899 und 1907 zu den Haager Friedenskonferenzen. Doch der „Haager Staatenverband“, wie der an Kant geschulte Walther Schücking die Einrichtung nannte, scheiterte vor allem am Deutschen Reich in der Frage der obligatorischen internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.

Gründung und Ziele

Ein Programm zur Umsetzung der Kantschen Forderung wurde, ausgelöst durch die Schrecken des Ersten Weltkriegs, im 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten Thomas Woodrow Wilson von 1918 aufgegriffen. Die Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge (maßgeblich initiiert von Lord Robert Cecil) und somit auch des Versailler Vertrages. Die Satzung des Völkerbundes wurde am 28. April 1919 von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen. Um dem US-Senat entgegenzukommen, stand in den Statuten auch die Vereinbarkeit mit der Monroe-Doktrin, die später in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Mit dem Versailler Vertrag unterzeichneten die beteiligten Staaten am 28. Juni 1919 auch die Satzung des Völkerbunds – der Bund war Teil des Vertragswerkes. Mit seiner Ratifizierung am 10. Januar war der Völkerbund offiziell gegründet und trat am 15. November 1920 zum ersten Mal zusammen. Lord Robert Cecil wurde 1923 Präsident des Völkerbundes und blieb dies bis zur Auflösung 1946.

Der Völkerbund sollte sowohl die internationale Kooperation fördern, in Konfliktfällen vermitteln, als auch die Einhaltung von Friedensverträgen überwachen. Im Gegensatz zur UNO enthielt seine Satzung eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, im Falle eines kriegerischen Aktes eines Staates gegen einen Mitgliedstaat sofort und direkt, d. h. ohne vorherigen Beschluss eines Gremiums, dem betroffenen Staat militärisch zu Hilfe zu eilen.

Sitz in Genf

Aufgrund seines Tagungs- und Sitzortes erhielt der Völkerbund auch den inoffiziellen Namen Genfer Liga. Der erste Sitz war im Genfer Gebäudekomplex Palais Wilson, den er auch nach dem Umzug 1933/1936 weiter nutzte und der gegenwärtig als Sitz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) fungiert. Zwischen 1933 und 1936 ist er in den neu errichteten Gebäudekomplex Palais des Nations (Völkerbundpalast) im Genfer Ariana-Park umgezogen, wo der Hauptsitz der Institution bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1946 blieb.

Nach der Gründung der Vereinten Nationen 1945, die vor dem Umzug 1952 nach New York City ihren Hauptsitz zunächst in London hatten, haben diese das Palais 1945 vom Völkerbund übernommen, in den folgenden Jahren baulich wesentlich erweitert und nutzen es bis heute. Seit 1966 ist das Palais des Nations der europäische Hauptsitz der Vereinten Nationen (Büro der Vereinten Nationen in Genf) und beherbergt unter anderem den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vertragsorgane.

Organisationsstruktur

Die Organisation des Völkerbundes nahm in Grundzügen bereits die Organisation der Vereinten Nationen vorweg. Der größte Unterschied zu heute bestand zum einen in der wesentlich kleineren Zahl an hauptamtlichen Mitarbeitern, zum anderen darin, dass fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden mussten. Die Handlungsfähigkeit des Völkerbundes war daher stark eingeschränkt. Ein Vetorecht der ständigen Mitglieder erübrigte sich so.

Organe des Völkerbundes:

  • Völkerbundversammlung: Sie tagte einmal jährlich, jedes Mitgliedsland hatte eine Stimme, die meisten Beschlüsse erforderten Einstimmigkeit.
  • Völkerbundsrat: Er hatte ständige Mitglieder (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien (bis 1937), Japan (bis 1933), Deutsches Reich (1926–1933), UdSSR (1934–1939)) und zwölf nichtständige Mitglieder. Entscheidungen mussten einstimmig gefällt werden, beteiligte Konfliktparteien hatten in der entsprechenden Abstimmung kein Stimmrecht.
  • Präsident Robert Cecil 1923–1946
  • Ständiges Generalsekretariat und Generalsekretär.
  • Verwaltungsgericht des Völkerbundes, zuständig für die arbeitsrechtlichen Belange der Bediensteten des Völkerbundes

Die Generalsekretäre des Völkerbundes waren:

Gesundheitsorganisation des Völkerbunds

Den Anstoß für die Gründung der Gesundheitsorganisation des Völkerbunds gab eine Typhusepidemie, die von 1916 an Osteuropa und Russland betraf. Bis 1920 wurden rund 30 Millionen Fälle und rund drei Millionen Tote gezählt. Im April 1920 diskutierten Vertreter westlicher Staaten, des Roten Kreuzes und des Office international d’hygiène publique eine Gesundheitsorganisation im Rahmen des kurz zuvor gegründeten Völkerbunds. Im Dezember des Jahres beschloss die Völkerbundversammlung die Gründung eines Gesundheitskomitees. Mitte 1921 wurde Ludwik Rajchman zum medizinischen Direktor des Völkerbunds und damit zum Leiter des Komitees und später der Gesundheitsorganisation berufen. Rajchman war polnischer Bakteriologe und hatte in seinem Heimatland erfolgreich die Typhusepidemie bekämpft. Er blieb bis 1939 an der Spitze der Organisation.

Bis 1923 wurde das Komitee offiziell als „vorläufig“ bezeichnet. Anschließend war es der sozialen Sektion des Völkerbunds zugeordnet. 1928 wurde aus dem Komitee die unter dem Dach des Völkerbunds eigenständige Gesundheitsorganisation.

Die Organisation diente vor allem dem internationalen Austausch medizinischer Informationen. Darüber hinaus waren der persönliche fachliche Austausch von Medizinern, die Organisation von Konferenzen zur Standardisierung in Biologie und Medizin und das Durchführen von Studien Arbeitsfelder der Gesundheitsorganisation. Sie unterstützte zudem den Aufbau von öffentlichen Gesundheitssystemen unter anderem in Griechenland und China. Von 1930 an war die ländliche Gesundheitsversorgung insbesondere in Asien ein Schwerpunktthema.

Dem ständigen Informationsaustausch sollte der 1921 ins Leben gerufene Epidemiologische Nachrichtendienst dienen. In den folgenden Jahren legte der Dienst eine rasch anwachsende Zahl periodischer Publikationen zu Gesundheitsthemen auf. 1925 wurde mit finanzieller Hilfe durch die Rockefeller-Stiftung das fernöstliche Gesundheitsbüro in Singapur mit elf Mitarbeitern gegründet. Die Stadt wurde wegen ihrer Bedeutung als Kreuzungspunkt mehrerer maritimer Handelswege und Telegraphenleitungen gewählt und weil in der dortigen britischen Marinebasis eine leistungsfähige Funkanlage gegen Bezahlung genutzt werden konnte. Leiter des Büros wurde der Schweizer Arzt Raymond Gautier. Vom Knotenpunkt Singapur ausgehend wurden in den folgenden Jahren immer mehr korrespondierende Stellen vornehmlich in Hafenstädten auf dem eurasischen Kontinent, in Ostafrika sowie in Australien und Ozeanien in ein Netz eingebunden, das per Kabel- und Funktelegraphie kontinuierlich örtliche Gesundheitsinformationen nach Singapur übermittelten. Im Blickpunkt standen dabei Seuchenausbrüche in Hafenstädten. Die Kenntnis darüber sollte Staaten, die von dort aus von Schiffen angelaufen wurden, die Seuchenprävention erleichtern, zugleich aber die Quarantäne gegen Schiffe zielgenauer machen und damit Hemmnisse für den Waren- und Personentransport verringern. Nachdem es zunächst Zuständigkeitskonflikte mit dem 1902 gegründeten Pan American Sanitary Bureau gegeben hatte, das ähnliche Aufgaben versah, wurde 1926 auf der Internationalen Gesundheitskonferenz in Paris ein Abkommen geschlossen, das die Zuständigkeitsgebiete beider Organisationen abgrenzte.

Asien blieb ein Schwerpunkt in der Arbeit der Gesundheitsorganisation des Völkerbunds: Die beiden einzigen Büros außerhalb von Europa wurden 1926 in Tokio und 1931 in Delhi eröffnet. 1926 erhielt das Büro Singapur regelmäßige wöchentliche Meldungen aus 104 Hafenstädten. Bis 1933 stieg die Zahl auf 163 an. Mit dieser Informationssammlung war eine erstmalige staatenübergreifende Vereinheitlichung der epidemiologischen Statistiken und ihrer Erfassung verbunden. Aus den Meldungen gingen zwei wöchentliche weltweite Publikationen hervor: der Wöchentliche Faszikel als Druckwerk (in einer Auflage von rund 400 im Jahr 1927) und das per Funk übermittelte Wöchentliche Gesundheitsbulletin. Das Funkbulletin wurde zunächst in einem speziell für die Gesundheitsinformationen geschaffenen Code übermittelt, von einer über die Jahre zunehmenden Zahl von Stationen aber auch im Klartext. Dies machte die Nutzung der Informationen auch durch Schiffskapitäne möglich.

1939 wurde Raymond Gautier, bis dahin Leiter des Büros in Singapur, medizinischer Direktor des Völkerbunds. Im Februar des Jahres ging ein eigener Sendemast der Gesundheitsorganisation nahe Genf in den Betrieb. Bis dahin war die deutsche Großfunkstelle Nauen der wichtigste europäische Sender für die internationalen Gesundheitsinformationen gewesen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Reich und der Organisation wurde im September 1939 nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs beendet.

Im Verlauf des Krieges stellten mehrere Staaten die Übermittlung von Informationen an die Gesundheitsorganisation des Völkerbunds ein. Nach der Besetzung von Paris 1940 und als Folge der japanischen Eroberungen in Ostasien kam die Arbeit nahezu vollständig zum Erliegen. Einige Mitarbeiter der Zentrale in Paris nahmen ihre Arbeit in London wieder auf und veröffentlichten über die gesamte Kriegszeit hinweg den Weekly Epidemiological Report. Das Personal des Büros in Singapur wurde im Februar 1942 nach Australien evakuiert. Dort wurde das Büro im Oktober 1942 aufgelöst.

Der Weekly Epidemiological Report ging mit der Ausgabe vom 5. September 1946 in die Herausgeberschaft der Vereinten Nationen über und besteht bis heute. Leitende Mitarbeiter der Gesundheitsorganisation des Völkerbunds spielten eine wichtige Rolle bei der Gründung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1948, insbesondere Gautier und Yves Biraud, zuvor Leiter des Epidemiologischen Nachrichtendienstes. Die WHO baute in Asien ein Gesundheitsinformationsnetz auf, das anfangs weitgehend dem der Vorgängerorganisation entsprach.

Wirken

Anfangs hatte der Völkerbund einige Erfolge bei der Lösung kleiner Konflikte, beispielsweise um Spitzbergen, die Åland-Inseln und Korfu. Große Streitfälle wie der Ruhrkonflikt, der Spanische Bürgerkrieg und die Sudetenkrise wurden außerhalb des Völkerbundes ausgetragen. Zum Vorreiter wurde er aber bei der Dekolonisation, der Hungerbekämpfung und der Betreuung von Flüchtlingen, außerdem sammelte man Erfahrung bei der Konsensfindung.

Umstritten war das Nichteingreifen des Völkerbundes beim japanischen Angriff auf China im Jahre 1931. Japan trat wegen der Zustimmung zum Lytton-Report am 27. März 1933 aus dem Völkerbund aus. Endgültig demonstrierte er 1935 seine Machtlosigkeit beim italienischen Angriff auf Abessinien: Die als stärkste Maßnahme verhängten Sanktionen blieben wirkungslos; sowohl die USA (Öl) als auch das Deutsche Reich (Kohle) belieferten Italien weiterhin und führten dadurch die Ohnmacht des Gremiums vor. Die Sowjetunion, seit 1934 Mitglied, wurde 1939 wegen des Angriffs auf Finnland („Winterkrieg“) ausgeschlossen.

Auf die Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs hatte der Bund keinen maßgeblichen Einfluss. Die Bemühungen, das Deutsche Reich durch Verhandlungen in seine Schranken zu weisen, als es den Versailler Vertrag seit 1933 zunehmend aushebelte, hatten keinen Erfolg. Der spätere Diplomat der Bundesrepublik, Walter Truckenbrodt, schilderte diesen Prozess 1941 aus der Sicht des Deutschen Reiches und nannte den Bund „platonisch“, da er keine reale Machtbasis besaß. Auch der Staatsrechtler Carl Schmitt nannte die Genfer Liga 1936 eine bloße „Etikette“, also eine Fassade, hinter der sich die politischen Inhalte regelmäßig änderten. Der Völkerbund verfügte über keine eigenen militärischen Truppen, mit denen er in Krisenregionen hätte eingreifen können. Ein theoretischer Beschluss zu militärischen Aktionen hätte zwar vom Völkerbund getroffen werden können, die Entsendung der Truppen blieb jedoch den Mitgliedern in einzelstaatlicher Organisation überlassen. Ein gelungenes Beispiel zeigt der Konflikt an der griechisch-bulgarischen Grenze zwischen dem 25. und 28. Oktober 1925: Nachdem die bulgarische Regierung den Generalsekretär des Völkerbunds nach Artikel 11 Abs. 1 der Völkerbundsatzung angerufen hatte, wurden zur Konfliktsicherung und Kontrolle französische, britische und italienische Offiziere in die Region gesandt.

Am 19. März 1938 protestierte Isidro Fabela, als Vertreter Mexikos und im Auftrag des damaligen Staatspräsidenten Lázaro Cárdenas, als einziger aller Regierungsrepräsentanten im Völkerbund, gegen den „Anschluss Österreichs“ durch das nationalsozialistische Deutschland.

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges schlief die Aktivität des Völkerbundes sukzessive ein. In den ersten Kriegsmonaten wurde der Betrieb, sofern noch möglich, weitgehend normal weitergeführt. Im Dezember 1939 kamen noch einmal Völkerbundsrat und Völkerbundversammlung zusammen, nachdem Finnland nach dem sowjetischen Angriff den Völkerbund angerufen hatte. Die Sowjetunion wurde darauf aus der Organisation ausgeschlossen. Die Situation änderte sich mit dem Westfeldzug, dieser isolierte den Hauptsitz in Genf von der freien Welt. Man begann, Teile der Organisation über Spanien und Lissabon nach Übersee zu verlagern. Die Bereiche Wirtschaft, Finanzen und Verkehr fanden Aufnahme bei der Princeton University, die internationale Arbeitsorganisation zog nach Montreal um, der Hochkommissar für Flüchtlinge sowie die Finanzverwaltung ließen sich in London nieder. In Genf verblieb nur das Generalsekretariat. Mit dem fortschreitenden Krieg zahlten die meisten Mitgliedstaaten ihre Beiträge nicht mehr, zuletzt wurde der Völkerbund fast ausschließlich vom Vereinigten Königreich und dessen Commonwealth finanziert, das Personal musste auf etwa 15 % der Vorkriegsniveaus reduziert werden. Der Palais de Nations verwaiste, aber die einzelnen Fachbereiche erhielten ihre Funktion in einer Weise aufrecht, um nach dem Krieg rasch wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren.

Rüstungskontrolle

Der Völkerbundsrat in dem Völkerbund war für sicherheitsrelevante Themen verantwortlich und ist in der Funktion mit dem heutigen Weltsicherheitsrat vergleichbar. Zusammen mit der Völkerbundversammlung sollte er unter anderem die globale Rüstung kontrollieren und beschränken. Durch diese Institution sollte das im ersten Kapitel des Völkerbundabkommens gesetzte Ziel, der maximalen Minimierung der globalen Rüstung, erreicht werden. Zur Überwachung der Rüstungskontrolle wurde eine dauerhafte Beratungskommission einberufen, welches jeweils aus einem Repräsentant jeder Teilstreitkraft pro Mitgliedsnation bestand. Ab 1925 wurde speziell eine Kommission einberufen, die zur Vorbereitung und Beratung einer Abrüstungskonferenz diente. Diese Kommission hatte sechs Sitzungen, bis sie 1930, ohne greifbare Ergebnisse, aufgelöst wurde. Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges besiegelte das Scheitern der Hauptaufgabe des Völkerbundes. Der Völkerbund verhandelte in den meisten seiner Tagungen mit dem Ziel der Ab- oder Rüstungsbeschränkung. Einige der Erfolge in der Rüstungskontrolle sollen aufgelistet werden:

  • Der Völkerbund bildete die erste internationale Körperschaft, welche mit der Überwachung des Handels von Waffen und Munition und der präventiven Verhinderung von Herstellung Munition im Privatgebrauch betraut wurde.
  • Das Jahrbuch des Völkerbundes: Ab 1924 wurde pro Jahr eine statistische Analyse der globalen Rüstungsausgaben, der Lage paramilitärischer Kräfte und der Polizeikräfte pro Staat veröffentlicht. Dazu wurden Daten zum internationalen Transfer von Waffen und Munition sowie deren Wert angegeben. Die Daten waren jedoch unvollständig und teils nur fehlerbehaftete Näherungswerte. Durch diese Analyse wurde Rüstung erstmals in Zahlen für die Öffentlichkeit zugänglich.
  • Genfer Protokoll: Nachdem ein Abkommen über die Regelung des Waffenexports in St. Germain 1919 nicht zustande kam, fand in Genf 1925 eine weitere Tagung statt. In dieser sollte der globale Waffenhandel geregelt werden. Es wurden dabei fünf Typen von Waffen unterschieden, die nur unter bestimmten staatlichen Kontrollen und internationalen Auflagen gehandelt werden durften. Ziel war es unter anderem, den Schwarzhandel zu unterbinden. Da keine Verifikationsmaßnahmen für Waffenproduktion im Vertrag etabliert werden konnten, wurde das Dokument nicht ratifiziert. Jedoch wurde das Verbot der Nutzung von chemischen und biologischen Waffen international und dauerhaft anerkannt. Das Abkommen über biologische Waffen von 1972 knüpfte an das Genfer Protokoll an.
  • Briand-Kellogg-Pakt: In dem ab 1929 rechtsgültigen Vertrag verpflichteten sich die Nationen, keine Gewalt zur Interessendurchsetzung innerhalb der internationalen Beziehung zu gebrauchen. Der Angriffskrieg sollte damit verboten werden. Der Vertrag wurde nicht innerhalb des Völkerbundes verhandelt, hatte durch diesen jedoch ein Diskussionsfundament. Gegenüber einem Verstoß mangelte es aber an Verifikations- und Sanktionsmaßnahmen. Diese Idee wurde in Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta übernommen und erweitert.
  • Genfer Abrüstungskonferenz: In der erstmaligen Konferenz über eine globale Verringerung und Limitierung jeglicher Rüstung, waren 60 Staaten vertreten. Die Öffentlichkeit und internationale Organisationen waren stark beteiligt. Neben der Abrüstung waren weitere Ziele die Etablierung eines Systems kollektiver Sicherheit, das Verbot jeglicher chemischer, biologischer sowie Brandgeschosswaffen, globale Kontrolle der Waffenherstellung und des Waffenhandels und Überwachungsmöglichkeiten und Garantien zur Einhaltung der Verpflichtungen. Nach dem Austreten des Deutschen Reiches und dem Tod des Vorsitzenden der Konferenz 1935 wurde die Konferenz beendet. Ratifiziert wurden nur die Kodifizierung des Gebrauchs von Gaswaffen und das Verbot von biologischen Waffen.

Scheitern

Auf Initiative der Außenminister Chinas, des Vereinigten Königreichs, der UdSSR und der USA wurden 1945 die Vereinten Nationen als faktische Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Die grundlegenden Strukturen, Unterorganisationen, Gebäude und Archive sowie Teile des Personals gingen an die UN über. Offiziell löste sich der Völkerbund am 18. April 1946 auf seiner 21. Völkerbundversammlung selbst auf. Durch die zeitweise parallele Existenz des Völkerbunds zur UNO sollte dokumentiert werden, dass letztere keine Nachfolgeorganisation sei.

Für das Scheitern des Völkerbundes werden verschiedene Gründe angeführt:

  • Zu keiner Zeit gehörten ihm alle Groß- und Mittelmächte dauerhaft an (die USA nie; das Deutsche Reich, Italien, die Sowjetunion und Japan nur zeitweise).
  • Die Satzung sah kein absolutes Kriegsverbot analog dem Briand-Kellogg-Pakt vor. Der Konflikt mit dem Deutschen Reich behinderte die internationale Abrüstung. Nach der durch den Versailler Vertrag auferlegten Abrüstung weigerte es sich, den weiter reichenden Abrüstungsforderungen des Bundes nachzukommen, und wollte seine Abrüstungsmaßnahmen aufgrund des Versailler Vertrages für die allgemeine Abrüstung anrechnen lassen, was der Völkerbund aber ablehnte. Im Ergebnis wurde die Abrüstung nicht fortgesetzt.
  • Die Beschlüsse wurden nicht selten aus Eigeninteresse von Mitgliedern blockiert. Insbesondere die beiden damaligen Großmächte Frankreich und Vereinigtes Königreich, die den größten Einfluss auf den Völkerbund und seine Mitglieder hatten, verhielten sich so. Beide machten bei Konflikten, an denen andere Mittelmächte beteiligt waren, diesen häufig Zugeständnisse, um zu verhindern, in die Konflikte mit hineingezogen zu werden. Dieses Verhalten lässt sich in der Mandschurei-Krise (1931/32), im Italienisch-Äthiopischen Krieg und im Spanischen Bürgerkrieg finden; bei diesen Konflikten machte der Völkerbund viele Zugeständnisse an die Aggressoren Japan, Italien und das Deutsche Reich.
  • Als Hauptursache gilt die generelle Zurückhaltung der Mitglieder, die oft im Eigeninteresse handelten. Dies erkannte schon 1924 Hans Wehberg: „Es ist jedoch eindringlich davor zu warnen von einer Fortbildung der Form des Völkerbundes allein irgendetwas Erhebliches zu erwarten. Die Zukunft des Völkerbundes hängt letzten Endes von der Stärke der moralischen Kräfte ab, die hinter ihm stehen. Auch ohne erhebliche Fortbildung des Völkerbundes wird der Bund Großes leisten können, wenn er anders als bisher, vom Geiste der Gerechtigkeit und Humanität beseelt wird.“

Mitglieder und Nichtmitglieder

Die Gründungsmitglieder waren 32 alliierte Staaten, nämlich die Siegermächte des Ersten Weltkrieges, die den Versailler Vertrag unterzeichneten. Hierzu zählte neben den britischen Dominions sowie Indien auch die eigentlich erst nach dem Krieg gebildete Tschechoslowakei.

Da der US-Senat die Ratifizierung des Versailler Vertrages ablehnte, wurden die Vereinigten Staaten nie Mitglied des Völkerbundes. Der Senat fühlte sich von Woodrow Wilson übergangen, der die Ratifizierung der Satzung des Völkerbundes eigenmächtig, ohne sich vorher mit dem Senat abzustimmen, vorangetrieben hatte. Die Weimarer Republik wurde nach langen Verhandlungen am 8. September 1926 Mitglied des Völkerbundes; nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten erklärte das Deutsche Reich am 14. Oktober 1933 seinen Austritt aus dem Völkerbund und verließ gleichzeitig die Genfer Abrüstungskonferenz. Wegen einer zweijährigen Kündigungsfrist blieb das Deutsche Reich bis 1935 de jure Völkerbundsmitglied.

Wenn ein Land seinen Austritt erklärte, wurde dieser Austritt genau zwei Jahre später wirksam. In der Literatur findet sich meist das erste Datum, manchmal (Beispiel:) das zweite.

Gründungsmitglieder

Eingeladene Mitglieder

Schon 1920 wurden 13 im Krieg neutrale Staaten eingeladen, dem Völkerbund beizutreten.

Spätere Mitglieder

Viele Staaten wurden erst später zugelassen oder traten erst später bei, die ersten bereits Ende 1920.

Nichtmitglieder

Einige unabhängige Staaten blieben dem Völkerbund völlig fern.

Völkerbundsmandate

Der Völkerbund war gemäß dem Versailler Vertrag (Art. 45 bis 50) für die Verwaltung des vom Deutschen Reich als Reparationsleistung abgetrennten Saargebietes zuständig. Dem Völkerbund wurden die bisher deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen. Die 1911 von Frankreich an Deutschland abgetretenen Teile von Französisch-Äquatorialafrika (Neukamerun) wurden allerdings wieder an dieses angeschlossen. Der Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedsstaaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet. Im Einzelnen waren dies:

Ehemals österreichisch-ungarische Gebiete

Ehemals osmanische Gebiete

Ehemals deutsche Gebiete

Siehe auch

Literatur

Bis 1952

  • The Essential Facts About the League of Nations. Information Section, Genf 1933 (erschien bis 1939 in zehn Auflagen).
  • John Spencer Bassett: The League of Nations. A Chapter in World Politics. Longmans, Green and Co., New York NY 1930.
  • James C. Malin: The United States after the World War. Ginn & Company, Boston MA 1930, S. 5–82, online.
  • Raleigh C. Minor: A Republic of Nations. A Study of the Organization of a Federal League of Nations. Oxford University Press, New York [u. a.] 1918 (Nachdruck. Lawbook Exchange, Clark NJ 2005, ISBN 1-58477-500-9).
  • Francis P. Walters: A History of the League of Nations. 2 Bände. Oxford University Press, London [u. a.] 1952.
  • Woodrow Wilson: Woodrow Wilson's Case for the League of Nations. Compiled with his approval by Hamilton Foley. Princeton University Press, Princeton NJ 1923, Rezension.
  • Alfred Zimmern: The League of Nations and the Rule of Law, 1918–1935. Macmillan, London 1936.

Ab 1953

  • Ondrej Ditrych: ‚International Terrorism‘ as Conspiracy: Debating Terrorism in the League of Nations. In: Beatrice de Graaf, Cornel Zwierlein (Hrsg.): Security and Conspiracy in History, 16th to 21st Century (= Historical Social Research. Bd. 38, Nr. 1, 2013 = Special Issue). Zentrum für Historische Sozialforschung, Köln 2013, S. 200–210, JSTOR:23644497.
  • George W. Egerton: Great Britain and the Creation of the League of Nations. Strategy, Politics, and International Organization, 1914–1919. University of North Carolina Press, Chapel Hill NC 1978, ISBN 0-8078-1320-6.
  • Thomas Fischer: Die Souveränität der Schwachen. Lateinamerika und der Völkerbund, 1920–1936 (Beiträge zur europäischen Überseegeschichte. Bd. 98). Steiner, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-515-10077-9.
  • George Gill: The League of Nations from 1929 to 1946 (= Partners for Peace Series. Bd. 2). Avery Publishing Group, Garden City Park NY 1996, ISBN 0-89529-637-3.
  • Madeleine Herren: Internationale Organisationen seit 1865. Eine Globalgeschichte der internationalen Ordnung, Geschichte kompakt, WB, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-20365-9.
  • Nigel Kelly, Greg Lacey: Modern World History for OCR Specification 1937. Heinemann Educational Publishers, Oxford 2001, ISBN 0-435-30830-0.
  • David Kennedy: The Move to Institutions. In: Cardozo Law Review. Bd. 8, Nr. 5, 1987, ISSN 0270-5192, S. 841–988, Digitalisat (PDF; 9,48 MB), (Wiederabdruck in: Jan Klabbers (Hrsg.): International Organizations. Ashgate/Dartmouth, Aldershot [u. a.] 2005, ISBN 0-7546-2447-1).
  • Paul Kennedy: The Parliament of Man. The Past, Present, and Future of the United Nations. Random House, New York NY 2006, ISBN 0-375-50165-7.
  • Warren F. Kuehl, Lynne K. Dunn: Keeping the Covenant. American Internationalists and the League of Nations, 1920–1939 (= American Diplomatic History. Bd. 10). Kent State University Press, Kent OH [u. a.] 1997, ISBN 0-87338-566-7.
  • Peter Macalister-Smith, Joachim Schwietzke: Diplomatic Conferences and Congresses. A Bibliographical Compendium of State Practice 1642 to 1919, W. Neugebauer, Graz, Feldkirch 2017, ISBN 978-3-85376-325-4.
  • Michel Marbeau: La Société des Nations (= Que sais-je? 3593). Presses Universitaires de France, Paris 2001, ISBN 2-13-051635-1.
  • Frederick S. Northedge: The League of Nations. Its Life and Times. 1920–1946. Holmes & Meier, New York [u. a.] 1986, ISBN 0-7185-1194-8.
  • Susan Pedersen: The Guardians: The League of Nations and the Crisis of Empire. Oxford University Press, Oxford 2017, ISBN 978-0-19-874349-1.
  • Alfred Pfeil: Der Völkerbund. Literaturbericht und kritische Darstellung seiner Geschichte (= Erträge der Forschung. Bd. 58). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1976, ISBN 3-534-06744-4.
  • Matthias Schulz: Der Briand-Plan und der Völkerbund als Verhandlungsarena für die europäische Einigung zwischen den Kriegen, in: Europäische Geschichte Online, hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte (Mainz), 2010, Zugriff am 25. März 2021 (pdf).
  • Matthias Schulz: Deutschland, der Völkerbund und die Frage der europäischen Wirtschaftsordnung 1925–1933 (= Beiträge zur deutschen und europäischen Geschichte. Bd. 19). Krämer, Hamburg 1997, ISBN 3-89622-009-8 (Zugleich: Hamburg, Univ., Diss., 1997).
  • Ben Walsh: Modern World History. Reprinted edition. John Murray, London 1997, ISBN 0-7195-7231-2.
Commons: Völkerbund – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Völkerbund – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Woodrow Wilson: Woodrow Wilson’s Case for the League of Nations (compiled with his approval by Hamilton Foley), Princeton University Press, Princeton 1923. Rezension (englisch)
  2. Peter Macalister-Smith, Joachim Schwietzke: Diplomatic Conferences and Congresses. A Bibliographical Compendium of State Practice 1642 to 1919, W. Neugebauer, Graz/Feldkirch 2017, S. 263–267, 268–279 (Abdruck der Covenant of the League of Nations).
  3. Ernst Sauer: Grundlehre des Völkerrechts. 2. Auflage, Verlag Balduin Pick, Köln 1948, S. 140 ff.
  4. https://www.britannica.com/topic/League-of-Nations/Third-period-1931-36
  5. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 61.
  6. Heidi J. S. Tworek: Communicable Disease: Information, Health,and Globalization in the Interwar Period. (pdf) In: The American Historical Review. American Historical Association, 4. Juni 2019, S. 812–842, abgerufen am 27. Dezember 2020 (englisch).
  7. Vgl. Walter Truckenbrodt: Deutschland und der Völkerbund. Die Behandlung reichsdeutscher Angelegenheiten im Völkerbundsrat von 1920–1939. Essener Verlagsanstalt, Essen 1941 (Veröffentlichungen des Deutschen Instituts für Außenpolitische Forschung, Bd. 9).
  8. Vgl. Carl Schmitt: Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles. 1923–1939. Duncker & Humblot, 1988.
  9. Francis Paul Walters: A History of the League of Nations. Oxford University Press, London 1952, S. 801–810.
  10. Hermann Weber: Vom Völkerbund zu den Vereinten Nationen. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, Bonn 1987.
  11. Italien annektiert Äthiopien – der Völkerbund lässt es geschehen (chronik.net)
  12. Walter Poeggel: Der Völkerbund als zwischenstaatliche Organisation für den Weltfrieden und die Haltung Deutschlands. Zum 75. Jahrestag der Gründung des Völkerbundes. Rosa-Luxemburg-Verein, Leipzig 1995, ISBN 3-929994-47-X, S. 62.
  13. Thomas J. Knock: To End All Wars: Woodrow Wilson and the Quest for a New World Order. Princeton University Press, Princeton 1995, ISBN 0-691-00150-2, S. 263.
  14. Klaus Hildebrand: Das Dritte Reich (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 17). Oldenbourg, München 1991, S. 17; Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Bd. 2/II: Diktatur, DVA, München 2006, S. 748 f.
  15. Bruno Simma, Hans-Peter Folz: Restitution und Entschädigung im Völkerrecht. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2004, ISBN 978-3-486-56691-8, S. 34.
  16. 1 2 3 4 Seite 53 unten (PDF; 5,8 MB)
  17. Die brasilianische Regierung protestierte mit diesem Schritt dagegen, dass nur die Großmächte einen ständigen Sitz im Völkerbundsrat innehaben sollten. Gleiches tat 1926 Spanien. Am 8. Mai 1928 lehnte die brasilianische Regierung ein Angebot des Völkerbundes auf Wiedereintritt ab.
  18. Dezember 1937: Ausscheiden Italiens aus dem Völkerbund. bio.bwbs.de, archiviert vom Original am 10. Februar 2013; abgerufen am 29. September 2016.
  19. einestages – Spiegel Online
  20. www.bundesarchiv.de
  21. NS-Spurensuche im Lande Braunschweig: Jahresende 1933. www.ns-spurensuche.de, abgerufen am 18. Februar 2018.
  22. Wegen der zweijährigen Kündigungsfrist de jure bis 1935 Mitglied.
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