Staat Vatikanstadt (DE/CH)
Staat der Vatikanstadt (AT)
Status Civitatis Vaticanae (lateinisch)
Stato della Città del Vaticano (italienisch)
Flagge Wappen
Amtssprache Italienisch (de facto)1 und Latein
Hauptstadt Città del Vaticano2
Staats- und Regierungsform absolute Wahlmonarchie
Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt
Staatsoberhaupt Papst Franziskus
Regierungschef Präsident des Governatorats Fernando Kardinal Vérgez Alzaga
Staatsreligion Römischer Katholizismus (de facto)
Fläche 0,44 km²
Einwohnerzahl 453 Einwohner im Staatsgebiet
618 Staatsbürger
Bevölkerungsdichte 2272 Einwohner pro km²
Währung Euro (EUR)
Unabhängigkeit 11. Februar 1929 (Lateranverträge)
National­hymne Inno e Marcia Pontificale
Nationalfeiertag 13. März (Wahl von Papst Franziskus)
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen V
ISO 3166 VA, VAT, 336
Internet-TLD .va
Telefonvorwahl +39 06 (zugeteilt: +379)
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Offizielle Sprachen der Schweizergarde sind Deutsch und Italienisch.
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Vatikanstadt ist ein Stadtstaat.

Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland und der Schweiz) oder Staat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich), kurz auch Vatikan, Vatikanstadt oder Vatikanstaat genannt, italienisch Stato della Città del Vaticano, ist sowohl nach Fläche als auch nach Bevölkerungszahl der kleinste allgemein anerkannte Staat der Erde und der einzige mit Latein als Amtssprache. Der Stadtstaat liegt innerhalb der italienischen Hauptstadt Rom und ist damit als Enklave vollständig von Italien umgeben. Aufgrund seiner geringen Fläche von 0,44 Quadratkilometern und seinen insgesamt etwa 1000 Einwohnern wird die Vatikanstadt als Zwergstaat bezeichnet.

Der Staat ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Monarch der Papst ist. Dieser wird von den Kardinälen gewählt und scheidet nur durch Tod oder Rücktritt aus diesem Amt aus. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Vatikan auf internationaler Ebene, wenn auch beide Begriffe zum Teil synonym verwendet werden.

Geographie

Die Vatikanstadt liegt in Rom westlich des Tiber auf dem Vatikanischen Hügel, der damit die höchste Erhebung des Landes darstellt. Sie ist an einigen Stellen von einer Stadtmauer umgeben, deren Verlauf deckt sich jedoch nicht vollständig mit der Grenze des Staatsgebiets.

Sie wird von den römischen Stadtteilen Municipio I und Aurelia umgeben und grenzt an die historischen Rioni Borgo und Prati. Auf dem Staatsgebiet befinden sich neben dem Petersdom, Petersplatz und dem Apostolischen Palast auch die Vatikanischen Museen und die Sixtinische Kapelle. Den größten Teil des Staatsgebietes machen die Vatikanischen Gärten aus. Es gibt eine Vielzahl exterritorialer Besitzungen des Heiligen Stuhls, denen ein Status ähnlich von Botschaftsgeländen zukommt und die nicht Teil des Staatsgebietes der Vatikanstadt sind. Dazu gehören unter anderem direkt an das Staatsgebiet angrenzende Gebiete wie der Palazzo San Pio X, der Campo Santo Teutonico und der größte Teil der Vatikanischen Audienzhalle. Die Staatsgrenze verläuft mitten durch die Audienzhalle, wobei der Papstthron noch auf vatikanischem Staatsgebiet steht, die anwesenden Besucher der Audienz sehen jedoch aus dem italienischen Ausland zu. Auch die römischen Patriarchalbasiliken, der nordwestliche Teil des Gianicolo, verschiedene Paläste in der römischen Altstadt, die päpstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo und ein Sendezentrum von Radio Vatikan in Santa Maria di Galeria sind exterritoriale Besitzungen des Heiligen Stuhls.

Panoramabild Roms, der Vatikanischen Museen, des Petersplatzes und der Vatikanischen Audienzhalle (von der Kuppel des Petersdomes aus gesehen)

Klima

Das Klima der Vatikanstadt ist das gleiche wie das von Rom: ein gemäßigtes Mittelmeerklima (Csa) mit milden, regnerischen Wintern von Oktober bis Mitte Mai und heißen, trockenen Sommern von Mai bis September. Einige kleinere lokale Besonderheiten, vor allem Nebel und Tau, werden durch die ungewöhnlich große Masse des Petersdoms, die Höhe, die Brunnen und die Größe des großen gepflasterten Platzes verursacht.

Bevölkerung

Von den 842 Menschen, die im Jahr 2014 im Vatikan lebten, hatten 572 die vatikanische Staatsbürgerschaft, die jedoch immer nur auf Zeit und an eine Funktion gebunden verliehen wird. Sie ersetzt daher nie eine andere Staatsbürgerschaft. Wird eine Person durch Entzug der vatikanischen Staatsbürgerschaft staatenlos, so ist diese automatisch italienischer Staatsbürger. Die Staatsbürgerschaft der Vatikanstadt besitzen alle im Vatikan oder in Rom wohnhaften Kardinäle, alle Diplomaten des Heiligen Stuhls sowie auf Antrag alle anderen im Vatikan wohnhaften und in Dienst stehenden Personen. Mit 100 Prozent hat die Vatikanstadt den höchsten Katholikenanteil und die höchste Alphabetisierungsrate der Welt.

Auch Frauen und Kinder von Vatikanbürgern können die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Frauen verlieren diese jedoch bei Trennung, männliche Nachkommen im Alter von 25 Jahren, weibliche eher, falls sie heiraten und ihr Ehepartner nicht ebenfalls die vatikanische Staatsbürgerschaft hat.

Neben dem Papst leben in der Vatikanstadt unter anderem dessen enge Mitarbeiter im päpstlichen Haushalt, Leiter der Römischen Kurie, die Schweizergardisten und das Gendarmeriekorps. Von den 3000 Angestellten wohnen nur wenige im Vatikan selbst. Die meisten Angestellten sind die Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Angestellte der Bank des Heiligen Stuhls (Istituto per le Opere di Religione, IOR, „Vatikanbank“) oder Reinigungspersonal. Die Angestellten sind grob in fünf Gruppen zu unterteilen:

Geschichte

Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der etwa fünf Kilometer östlich davon gelegene Lateranpalast. „Vatikan“ bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel (lateinisch mons vaticanus). Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. Später wurde dort ein Denkmal gebaut, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an dieser Stelle eine große Grabeskirche errichten – die erste Peterskirche. Der Vatikan wurde zum zentralen Wallfahrtsort der Petrusverehrung. In den folgenden Jahrhunderten entstanden weitere Gebäude auf dem Hügel, vor allem so genannte scholae, die Wallfahrern verschiedener Nationalitäten Unterkünfte, Kapellen und Friedhöfe boten, aber auch Wehranlagen hatten. Unter Leo IV. wurde 847 bis 852 zum Schutz vor den Sarazenen die noch heute zum Teil bestehende Leoninische Mauer um den gesamten Wallfahrtsort errichtet. Es entstand die sogenannte Leostadt.

Der Bischof von Rom konnte im Verlauf der Spätantike seinen Anspruch auf Vorrang innerhalb der Christenheit weitgehend durchsetzen und kann spätestens seit Gregor dem Großen (um 600) als Papst bezeichnet werden. Nach dem Zerfall des Römischen Reiches beanspruchten die Päpste unter Berufung auf die (im 15. Jahrhundert als Fälschung enttarnte) „Konstantinische Schenkung“ die weltliche Herrschaft über das Territorium um Rom, das zur Keimzelle des künftigen Kirchenstaats wurde. Im Jahre 751 wurde ihnen dieser Staat durch die Pippinische Schenkung endgültig garantiert, nachdem die Päpste einige Jahre zuvor aufgehört hatten, die Oberhoheit des oströmisch-byzantinischen Kaisers anzuerkennen. Die Päpste residierten zunächst nicht im Vatikan, sondern im Lateranpalast; die Kathedrale des Papstes als Bischof von Rom ist bis heute die Lateranbasilika außerhalb der Vatikanstadt.

Der Vatikanische Hügel wurde erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts mit der Rückkehr der Päpste aus Avignon (1377) und dem Ende des Schismas (1417) zum päpstlichen Regierungssitz, Standort der römischen Kurie und damit zum Zentrum des Kirchenstaats sowie der römisch-katholischen Kirche insgesamt. Nach dem Schisma sollte die neu gewonnene Einheit der Kirche durch große Bauprojekte verdeutlicht werden. Der vor den Toren Roms befindliche Vatikan bot dafür neben der Nähe zu den vermuteten Gebeinen Petrus’ ausreichend unbebauten Raum. Vor allem Nikolaus V. entwarf Mitte des 15. Jahrhunderts gewaltige Baupläne, die unter ihm und seinen Nachfolgern nur zum Teil umgesetzt wurden. Teils planvoll, teils aus pragmatischen Gründen entstanden in den folgenden Jahrhunderten Kirchen, Kapellen, Verwaltungsgebäude, Wehranlagen, Unterkünfte und andere Bauwerke auf dem Vatikanischen Hügel. Im Jahre 1506 begannen die Bauarbeiten am Petersdom. 1589 gab Sixtus V. den Bau des Apostolischen Palastes in Auftrag, der noch heute die Wohnung des Papstes und wichtige Verwaltungsorgane enthält. Im Jahre 1626 wurde der Petersdom eingeweiht, der Endausbau dauerte bis 1650. Kurz darauf erhielt der Petersplatz seine heutige Form.

Parallel zum Ausbau des Vatikans weitete sich das Territorium des Kirchenstaats aus. Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte es sich über das heutige Mittelitalien zwischen Rom im Südwesten bis Bologna im Nordosten – mit den Regionen Latium, den Marken, Umbrien und der Romagna. Allerdings wurde 1798 im Zuge der Französischen Revolution das Gebiet zur Römischen Republik erklärt, 1808 wurden die Territorien dem Königreich Italien einverleibt. Der Wiener Kongress stellte den Kirchenstaat jedoch wieder her.

Im Zuge der italienischen Einigung wurde der Kirchenstaat in den ersten Jahren des Pontifikats von Papst Pius IX. im europaweiten bürgerlichen Revolutionsjahr 1848/49 (vergleiche Deutsche Revolution 1848/49 und Februarrevolution 1848) erneut durch radikaldemokratische Aufstände erschüttert. Diese führten zur Flucht des Papstes und zu einer weiteren Republik im Kirchenstaat, die lediglich knapp fünf Monate (Februar bis Juli 1849) Bestand hatte, bis sie durch französische und spanische Interventionstruppen niedergeschlagen wurde (vergleiche Römische Republik (1849)). Der Staatspräsident Frankreichs und spätere (ab 1852) französische Kaiser Napoléon III. beließ einige Truppen als Schutzmacht des Papstes, der nach der Niederschlagung der Revolution wieder polizeistaatliche Verhältnisse im Kirchenstaat etablierte, bis 1870 in Rom. Nach dem Sardinischen Krieg zwischen dem Königreich Sardinien-Piemont und Frankreich einerseits und Österreich andererseits fiel ein Teil des Kirchenstaats bereits 1861 an das neu ausgerufene Königreich Italien. Als Frankreich seine Schutztruppen aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges aus Rom abzog, wurde der Restkirchenstaat (Latium mit Rom) durch Truppen unter König Viktor Emanuel II. im Jahre 1870 besetzt. Der Status der Vatikanstadt war zunächst ungeklärt (so genannte Römische Frage), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. In dieser Zeit entwickelte sich die bauliche und institutionelle Abschottung vom Rest Roms. Überlegungen, die Verhandlungsbasis des Papsttums gegenüber Italien zur Lösung der Römischen Frage durch eine souveräne territoriale Basis zu stärken (ohne dass zunächst daran gedacht war, dass der Papst Rom verließ), richteten sich unter anderem auf Friaul, Elba, Trient oder Liechtenstein, blieben jedoch ohne Ergebnis. Schließlich wurde der Kirchenstaat durch die Lateranverträge von 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem inzwischen diktatorisch von Benito Mussolini regierten Königreich Italien wieder als souveräner Staat festgeschrieben. Danach umfasst er nur noch das von einer Mauer begrenzte Gelände um den Petersdom.

Recht

Verfassungsrecht

Das Grundgesetz des Vatikan vereint die Gewalten der Legislative, Exekutive und Judikative in der Person des Papstes als Souverän des Vatikanstaates (Artikel 1) und regelt im Weiteren deren Durchführung. Das Recht der Vatikanstadt wird von den Gerichten des Vatikanstaates angewandt.

Rechtsquellen

Im Gesetz über Rechtsquellen (Legge sulle fonti del diritto) vom 1. Oktober 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009) wird als erste Rechtsquelle und Bezugspunkt für die Auslegung das kanonische Recht festgelegt. Weitere Hauptquellen sind die vom Vatikanstaat erlassenen Gesetze, Dekrete, Reglemente und internationalen Abkommen (Art. 1). Braucht man Regelungen für Bereiche, welche in den bisherigen Rechtsquellen keine Beachtung finden, so greift man subsidiär auf italienische Gesetze und Rechtserlasse zurück. Einige wenige, für einen Staat grundlegende subsidiäre Übernahmen (etwa Zivil- und Strafrechtsbuch) sind seit der Staatsgründung explizit festgelegt und teilweise auf den Übernahmezeitpunkt eingefroren. Änderungen gibt es durch explizite Novellen. Andere Übernahmen geschahen bis 2008 quasi automatisch, seit 2009 müssen nun die vatikanischen Behörden die anwendbaren Rechtsquellen zuerst ausdrücklich billigen. Dies soll einen zusätzlichen Schutz bieten, dass mit den katholischen Doktrin gar nicht vereinbare Rechtsvorschriften liberaler Regierungen zur Anwendung kommen können. Für diese allgemeinen Übernahmen und für die im weiteren erwähnten spezifischen Übernahmen gilt immer eine allgemeine Ausschlussklausel, wenn die Rechtserlasse im Widerspruch zu den Geboten des göttlichen Rechts, zu den allgemeinen Grundsätzen des kanonischen Rechts und zu bilateralen Verträgen stehen (Art. 3). Bei starken Divergenzen wurde schon bisher von dieser Klausel Gebrauch gemacht.

In den weiteren Abschnitten sind vor allem Übernahmen grundlegender staatlicher Rechtsquellen geregelt, wie es schon seit 1929 gehandhabt wird. Mit einigen extra aufgezählten Ausnahmen (beispielsweise Staatsbürgerschafts- und Personenstandsrecht und für die Eheschließung gilt ausschließlich kanonisches Recht) hat das italienische Zivilgesetzbuch vom 16. März 1942 mit seinen Änderungen bis 31. Dezember 2008 subsidiäre Geltung (Art. 4). Für die Verfahren gilt das vatikanische Zivilprozessbuch von 1946 in der aktuellen Fassung. (Art. 5) Kann eine Zivilstreitigkeit damit nicht gelöst werden, so entscheidet der Richter unter Berücksichtigung des göttlichen und des Naturrechts und allgemeiner vatikanischer Grundsätze (Art. 6).

Das Strafrecht des Vatikans

Eine Neuordnung des Strafrechtssystems wurde seit 2008 in Aussicht gestellt und in der folgenden Dekade auch umgesetzt. Bis dahin galt wie seit 1929 das italienische Strafgesetzbuch mit einigen wenigen Anpassungen in eigenen Gesetzen (Art. 7) uneingeschränkt. War zu Beginn das italienische Strafgesetzbuch (Codice Penale, CP) aus dem Jahre 1889 – eingefroren in der Fassung vom 8. Juni 1929 – gültig, so wurde der Stichtag im Jahre 1969 auf den 31. Dezember 1924 vorverlegt. Damit wurde die Todesstrafe, welche in Italien 1926 wiedereingeführt wurde und ab 1948 nur noch wegen Verbrechen im Krieg verhängt werden durfte, auch im Vatikan abgeschafft.

Das Strafprozessrecht des Vatikans

Im Strafprozessrecht gilt ebenfalls das 1929 übernommene italienische Strafprozessbuch, mit den aktuellen vatikanischen Anpassungen (Art. 8). Wird ein Tatbestand nicht im vatikanischen Recht und nicht im italienischen Recht von 1924 mit den vatikanischen Anpassungen besprochen und verletzt die Tat die allgemeinen Grundsätze der Religion, Moral, öffentlichen Ordnung oder Sicherheit von Personen und Gegenständen, kann der Richter trotzdem eine Geld-, Freiheits- oder alternative Strafe verhängen (Art. 9; 1929–2008: Art. 23). Dies kam beispielsweise bei einem Prozess wegen Drogenbesitz zur Anwendung, eine Tat die in der vatikanischen Strafrechtsordnung nicht einmal annähernd vorkommt, da es in den 1920er Jahren kein strafrechtliches Thema war. Im Zuge dieses Falles wurde 2007 auch geklärt, dass der damalige Art. 23 trotz allgemeiner Regelungen über das Strafrecht nicht der Legalität widerspricht. In Art. 12 werden noch verwaltungsrechtliche italienische Bestimmungen für bestimmte Bereiche wie Maßsystem, Post, Eisenbahn etc. mit Stand vom 31. Dezember 2008 übernommen, und (anscheinend ohne Zeiteinschränkung) auch italienische Bestimmungen und Bestimmungen der Region Latium, der Provinz und der Stadt Rom für Baupolizei, Hygiene und öffentliche Gesundheit. Das Arbeitsrecht der Angestellten des Vatikans wurde 2009 von Papst Benedikt XVI. reformiert. Das Zentrale Arbeitsamt des Apostolischen Stuhls wurde 1989 von Johannes Paul II. gegründet, um die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der 4.600 Angestellten, Laien und Kleriker des kleinsten Staates der Welt zu überwachen.

In den Jahren 2021–2022 arbeitete die vatikanische Justiz einen mutmaßlichen Finanzskandal rund um Angelo Becchiu auf, der einen Schaden zum Nachteil des vatikanischen Haushalts in Höhe von 217 Millionen Euro verursacht haben soll.

Politik

Politisches System

Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt und besitzt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates. Die Vatikanstadt ist damit die letzte absolute Monarchie Europas. Mit der Staatswerdung im Jahr 1929 wurde ein Grundgesetz promulgiert, das 2001 und 2023 reformiert wurde.

Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung der Vatikanstadt beauftragt.

Während der Sedisvakanz, also der Zeitspanne zwischen dem Tod oder dem Amtsverzicht des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, ruht alle päpstliche Gewalt. Das Kardinalskollegium verfügt über alle weltlichen Befugnisse des Papstes. Vordringlichste Aufgabe des Kardinalskollegiums ist die Ausrichtung der Papstwahl, die im so genannten Konklave stattfindet. Wahlen finden nur für das Amt des Papstes statt, wenn dieser stirbt oder (selten) zurücktritt (Sedisvakanz). Das aktive Wahlrecht ist in diesem Fall auf die Kardinäle beschränkt, die am Tag vor Eintritt der Sedisvakanz jünger als 80 Jahre waren. Gewählt werden kann prinzipiell jeder getaufte Mann, der gültig zum Bischof geweiht werden kann (also unverheiratet oder verwitwet ist). In der Praxis wurden seit Jahrhunderten nur mehr Kardinäle zu Päpsten gewählt. Ein Frauenwahlrecht existiert nicht. Andere Amtsgeschäfte als die Ausrichtung der Papstwahl kann das Kardinalskollegium während der Sedisvakanz in besonders dringenden Fällen ebenfalls führen. Solche Erlasse sind aber in ihrer Wirksamkeit auf die Dauer der Sedisvakanz begrenzt. Dem neu gewählten Papst steht es frei, diese Bestimmungen nach den Vorschriften des kanonischen Rechts zu bestätigen oder zu verwerfen.

Die legislative Gewalt übt, sofern sich der Papst eine Entscheidung nicht selbst oder besonderen Kurienmitgliedern vorbehalten hat, die aus sieben Kurienkardinälen bestehende Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt aus. Sie wird vom Papst für fünf Jahre ernannt und erarbeitet Gesetzesvorschläge, die dem Papst durch das Staatssekretariat zur Begutachtung unterbreitet werden. Dabei ist sie hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig.

Die exekutive Gewalt wird vom Governatorat der Vatikanstadt ausgeübt, deren Präsident Fernando Kardinal Vérgez Alzaga gleichzeitig der Vorsitzende der Päpstlichen Kommission ist. Er wird in seiner Tätigkeit von einem Generalsekretär als Leiter des Governatorats, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstützt. Wichtige Fragen legt der Kardinalpräsident der Kommission oder dem Staatssekretariat zur Überprüfung vor.

Die Judikative (Recht der Vatikanstadt) besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefällt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht, in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jeder Phase allumfassend einzugreifen und beispielsweise die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess einer speziellen Instanz oder sich selbst zu übertragen. Rechtsmittel sind in solchen Fällen nicht mehr zulässig; seine richterliche und kirchliche Jurisdiktionsgewalt ist allumfassend. Die Todesstrafe wurde 1969 formell abgeschafft. Sie wurde seit Bestehen des Staates der Vatikanstadt nie vollstreckt.

Internationale Beziehungen

Der Papst als natürliche Person ist zwar Staatsoberhaupt, als Souverän aber wird in den Lateranverträgen der Heilige Stuhl (Völkerrechtssubjekt) bezeichnet. Somit ist der Vatikanstaat das einzige Völkerrechtssubjekt, dessen Souverän selbst ein (von seinem Staat verschiedenes) Völkerrechtssubjekt ist.

Der Staat der Vatikanstadt nimmt keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auf, sondern überlässt dies dem Heiligen Stuhl, der als ein souveränes nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt ebenfalls durch den Papst repräsentiert wird und die Vatikanstadt im diplomatischen Verkehr vertritt. Das erfolgt zum einen, um im diplomatischen Dienst Doppelstrukturen zu vermeiden. Zum anderen ist dem Staat der Vatikanstadt grundsätzlich nicht die Aufgabe zugedacht, unter den Staaten der Welt als solcher zu agieren. Daher stattet der Papst im Allgemeinen auch keine Staatsbesuche ab, sondern Pastoralbesuche, wenngleich das Protokoll ihn aufgrund seiner Eigenschaft als Völkerrechtssubjekt wie ein Staatsoberhaupt behandelt.

Derzeit unterhält der Heilige Stuhl diplomatische Beziehungen mit 180 Staaten.

Der Staat der Vatikanstadt ist auch kein Mitglied z. B. der Vereinten Nationen, der UNESCO oder der Welthandelsorganisation, während der Heilige Stuhl bei diesen und anderen internationalen Organisationen permanenten Beobachterstatus genießt, mitunter auch – wie im Falle der OSZE und IAEA – ordentliches Mitglied ist. Zu den wenigen internationalen Organisationen, denen der Staat der Vatikanstadt direkt und nicht im Wege der Vermittlung durch den Heiligen Stuhl angehört, gehören zum Beispiel der Weltpostverein (seit 1929), CEPT (seit 1963) und Interpol, deren Aufgaben weniger politischer als vielmehr technischer Natur sind. Der Staat der Vatikanstadt gehört auch dem Europarat nicht an und kann daher auch nicht Mitglied der im Wesentlichen auf Mitglieder des Europarates beschränkten Europäischen Menschenrechtskonvention sein. Beim Europarat ist jedoch der Heilige Stuhl Beobachter. Der Staat der Vatikanstadt gehört auch nicht dem Internationalen Strafgerichtshof an.

Zudem hat der Staat der Vatikanstadt den OECDCommon Reporting Standard“ nicht unterzeichnet. Damit ist der Vatikan neben Belarus der einzige Staat in Europa, der den Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche nicht unterzeichnet hat. Der Vatikan wurde in der Vergangenheit dafür kritisiert, Geldwäsche für die Mafia zu betreiben.

Bestimmte Besitzungen des Heiligen Stuhls in und um Rom haben gemäß den Lateranverträgen exterritorialen Status, ohne aber Teil des vatikanischen Territoriums zu sein. Für die innere Sicherheit des Staates sind die Schweizergarde und das vatikanische Gendarmeriekorps zuständig. Die äußere Sicherheit wird durch den italienischen Staat gewährleistet.

Sicherheit

Mit der Schweizergarde verfügt der Vatikan über die kleinste (ca. 100 Mitglieder) und älteste (seit 1506) Armee der Welt. Für die interne Sicherheit gibt es zusätzlich eine eigene Polizei, den Corpo della Gendarmeria. Der Vatikan verfügt aber nicht über Luft- oder Seestreitkräfte. Die externe Landesverteidigung wird gemäß einem bilateralen Abkommen durch Italien gesichert. Laut den Lateranverträgen ist Italien für die Sicherheit auf dem vatikanischen Petersplatz zuständig. Durchgeführt wird die Überwachung vom Aufsichtsamt für Öffentliche Sicherheit „Vatikan“, das direkt der Abteilung für Öffentliche Sicherheit der italienischen Polizei unterstellt ist.

Für Besucher gibt es bei der Einreise, die meistens zu Fuß erfolgt, eine Sicherheitsüberprüfung, aber keine Ausweis- oder Zollkontrolle. Bei der Ausreise nach Italien werden keinerlei Kontrollen durchgeführt, mitgebrachte Waren bleiben also de facto zoll- und steuerfrei.

Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffällig gewordene Personen, gleichgültig, ob sie dort von der eigenen Gendarmerie oder von Hilfstruppen der italienischen Polizei verhaftet werden, zur Aburteilung an Italien überstellen, das zur Übernahme verpflichtet ist und vatikanisches Recht anzuwenden hat. Bei einer vorherigen Flucht auf italienisches Territorium wird ohne weiteres aufgrund der italienischen Gesetze gegen den Täter vorgegangen.

Der Vatikanstaat hat, wenn die Anzahl der Straftaten in Relation zur Anzahl der Einwohner gestellt wird, die höchste Kriminalitätsrate der Welt; tatsächlich ist dies aber darauf zurückzuführen, dass Täter und Opfer der Straftaten so gut wie ausschließlich aus dem Kreise der jährlich 18 Millionen Besucher stammen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Kleinkriminalität wie etwa Handtaschendiebstähle. Das vatikanische Gefängnis bietet nur zwei Personen Platz. Es wurde im Laufe der Geschichte nur selten genutzt: Einer der Insassen war ein Priester, der wegen illegalen Geldtransfers verurteilt wurde; der zweite war ein Mann, der beim Münzdiebstahl im Petersdom ertappt wurde; der dritte war ein schwedischer Tourist, der einen Priester attackierte und zuletzt wurde ein Schweizer Besucher inhaftiert, der einen Gardisten gröblich beleidigt hatte. Der Papst-Attentäter Mehmet Ali Ağca verbüßte seine Strafe nicht im Vatikan, sondern in einem römischen Gefängnis. Medienberichten zufolge saß im Jahr 2012 der Kammerdiener des Papstes im Vatikan ein, der wegen der „Vatileaks“-Affäre in die Schlagzeilen geraten war. Ende 2015 war Lucio Ángel Vallejo Balda im Zusammenhang mit der „zweiten Vatileaks-Affäre“ dort in Haft.

Feuerwehr

In der Feuerwehr der Vatikanstadt waren im Jahr 2018 insgesamt 37 Berufsfeuerwehrleute organisiert, die in einer Feuerwache, in denen acht Feuerwehrfahrzeuge bereitstehen, tätig sind. Die vatikanische Feuerwehrorganisation Corpo dei vigili del fuoco dello Stato della Città del Vaticano repräsentiert die vatikanische Feuerwehr mit ihren Feuerwehrangehörigen im Weltfeuerwehrverband CTIF.

Wirtschaft

Wirtschaftssituation

Als souveräner Staat wickelt der Vatikan seine Finanzgeschäfte eigenständig ab.

Anfang der 1990er Jahre haben neben der Offenlegung der Staatsfinanzen auch spürbare Bemühungen eingesetzt, die über Jahrhunderte gewachsene Organisationsstruktur zu vereinfachen. Die Verwaltung der vatikanischen Vermögenswerte stützt sich nun auf vier Säulen:

Staatsfinanzen

Zu den Haupteinnahmequellen des Vatikans gehören, abgesehen von den Einnahmen aus den grundsteuerfreien Immobilien, die Geschäfte innerhalb des Vatikans. Die Gewinne des Supermarktes ebenso wie die Überschüsse der Vatikantankstelle, der Apotheke und des Bekleidungsgeschäftes fließen in die Staatskasse. Die Kartenzahlungen in diesen Einrichtungen wurden zum 1. Januar 2013 unterbunden, jedoch schon wenige Wochen später wieder ermöglicht. Als Begründung wurde genannt, dass der Vatikan die internationalen Geldwäscheregeln nicht befolge. Daher dürfe der Betreiber der Terminals, die italienische Tochter der Deutschen Bank, nicht weiter im Vatikan operieren.

Weitere Einnahmen werden durch Souvenirstände, Eintrittsgelder und Spenden erzielt. Jährlich werden im Schnitt etwa 85 Millionen Euro an den Vatikan gespendet. Andere Einnahmequellen sind der Verkauf von vatikanischen Euromünzen und Sonderprägungen sowie Briefmarken. Die Vermietung von rund 2400 Immobilien außerhalb des Vatikans garantiert ebenfalls ein regelmäßiges Einkommen.

Zudem besitzt der Vatikan Gold, das in New York lagert, gut 850 Immobilien im geschätzten Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie Kunstschätze von unschätzbarem immateriellen Wert, von denen der frühere Papst Johannes Paul II. sagte: „Sie sind unverkäuflich, sie gehören allen Menschen.“

Von der Staatsbilanz sind die Einnahmen aus Kirchensteuern sowie bestimmte Aufwendungen ausdrücklich ausgeschlossen. Diese fließen direkt den Diözesen und Ordensgemeinschaften in aller Welt zu, die jedoch die Arbeit des Papstes, der vatikanischen Kongregationen, Räte und Kirchengerichte mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben verschiedener Bistümer in Deutschland verstehe sich die katholische Kirche ausdrücklich als Weltkirche, und da der Vatikan wichtige übergeordnete Aufgaben wahrnehme, tragen über den Verband der Diözesen Deutschlands demzufolge alle deutschen Bistümer pro Jahr einen Anteil für die Aufgaben der Weltkirche bei.

Obwohl die Vatikanstadt nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist der Euro (als Nachfolgewährung der seinerzeit der Italienischen Lira entsprechenden Vatikanischen Lira) durch bilaterale Verträge offizielles Zahlungsmittel. Für den Handel mit dem Vatikan gelten jedoch die gleichen Zollbestimmungen wie für den Handel mit Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes.

Das Budget umfasste 2008 Ausgaben von umgerechnet 356,8 Mio. US-Dollar bei Einnahmen von umgerechnet 355,5 Mio. US-Dollar. Bischof Carlo Maria Viganò hat als Generalsekretär der wirtschaftlichen Verwaltung des Vatikans den Haushalt saniert und von einem Verlust von ca. 8 Mio. € im Jahr 2009 zu einem Überschuss von mehr als 34 Mio. € 2010 geführt.

Sonstiges

Im Vatikan gibt es keine Umsatzsteuer. Wirtschaftswerbung ist verboten, außer an Kraftfahrzeugen.

2008 erhielt der Vatikanstaat den Europäischen Solarpreis 2008 für die Installation einer Solarstromanlage von der Größe eines Fußballfeldes. Dadurch werden seit der Installation vom Vatikan pro Jahr rund 220 Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid ausgestoßen.

Im Jahre 2010 wurde der 100. Brunnen im Vatikan eröffnet. Ein bekannter historischer Brunnen in der Vatikanstadt ist der Galeerenbrunnen.

Es gibt keinen Friseur, kein Krankenhaus (jedoch eine Krankenstation), keine Schule, jedoch einen Supermarkt, eine Apotheke (seit 1874) und mehrere Tankstellen. Der Abfall wird durch die römische Stadtverwaltung abtransportiert. In den vatikanischen Museen befinden sich ein Selbstbedienungsrestaurant, eine Pizzeria und ein Café, auf dem Dach der Peterskirche ein Souvenirgeschäft und ein kleines Café. Es gibt im Vatikan keinen privaten Grundbesitz, Wohnungen werden den Vatikanbürgern für die Dauer ihres Amtes zugeteilt. Die Staatsbürger zahlen weder für elektrischen Strom noch für Telefon. Die Mieten sind sehr niedrig und betragen etwa vier Prozent des Einkommens.

Die Einkommen der unteren Gehaltsklasse betragen um die 1300 Euro, ein Kardinal erhält etwas mehr als das Doppelte. Vatikanische Gehälter unterliegen keiner Einkommensteuer. Der Papst selbst bezieht kein Gehalt. 1981 wurde mit der „Arbeitnehmervereinigung der Laien im Vatikan“ eine Art Gewerkschaft gegründet. Im Vatikan gilt eine 36-Stunden-Woche, Tarifverhandlungen gibt es nicht.

Die Geldautomaten im Vatikan (automatum monetale, Plural: automata monetalia) besitzen auch eine lateinische Sprachauswahl.

Verkehr und Infrastruktur

Eisenbahn

Der Vatikan verfügt seit 1933 über einen eigenen Bahnhof und rund 200 Meter Schienenstrecke. Damit verfügt der Vatikan bezogen auf die Bevölkerung über die höchste Bahnhofsdichte weltweit. Der Bahnhof wird nur selten von der Kurie selbst für die Personenbeförderung genutzt, zuletzt 1979 (zum nächstgelegenen Bahnhof Roma San Pietro), 2002 (nach Assisi) von Johannes Paul II. und 2011 von Papst Benedikt XVI. ebenfalls nach Assisi. Jeden Samstag fährt ein Zug der FS im Auftrag der Vatikanischen Museen eine Besuchergruppe von diesem Bahnhof nach Castel Gandolfo. Darüber hinaus gibt es immer wieder Sonderfahrten für Reisegruppen, z. B. im Jahre 2008 für die Deutsche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte. Ansonsten wird diese Schienenstrecke zum Gütertransport benutzt. Die Zufahrt zur Vatikanstadt ist durch ein großes Tor von Rom getrennt. Der Gleisanschluss des Vatikans an die italienische Eisenbahninfrastruktur wird durch die Vatikanische Staatsbahn betrieben. Seit 2003 ist im Bahnhof ein kleines Kaufhaus untergebracht.

Der Bahnhof Roma San Pietro (Luftlinie 500 m südlich der Vatikanstadt) wird im regelmäßigen Schienenpersonennahverkehr bedient. Dort halten die S-Bahn-ähnlichen Züge der Linien FL 3 und 5, welche Rom mit Viterbo und Civitavecchia verbinden.

Luftverkehr

Im Vatikan befindet sich der Vatikanische Heliport als Hubschrauberlandeplatz. Die nächstgelegenen Verkehrsflughäfen sind Rom-Ciampino und Rom-Fiumicino.

Straßenverkehr

Die etwa 50 Straßen tragen Straßennamen und -schilder. Die beiden „Hauptstraßen“ sind die Via del Pellegrino und die Via di Belvedere, die beide beim St.-Anna-Tor, der Haupteinfahrt in die Vatikanstadt, beginnen.

Öffentlicher Personennahverkehr

Innerhalb der Vatikanstadt verkehren keine Nahverkehrsmittel. Im öffentlichen Nahverkehr ist die Vatikanstadt vom römischen U-Bahnhof Ottaviano der Metro-Linie A zu Fuß erreichbar. Die geplante Metro-Linie C sollte eigentlich nach 2021 eine U-Bahn-Station am Petersplatz bedienen; der Ausbau wird nach derzeitigem Stand inzwischen aber nicht mehr weiter betrieben werden.

Darüber hinaus ist die Vatikanstadt über die Haltestelle Risorgimento mit der Linie 19 der Straßenbahn Rom und diversen Buslinien erreichbar. Eine dieser Buslinien ist die Linie 49 (Stazione Roma Monte Mario FL 3 ↔ Via di Torrevecchia ↔ L.GO Boccea/Cornelia ARisorgimento/San Pietro 19 ↔ Piazza Cavour), die über die Viale Vaticano den Norden und Osten der Vatikanstadt erschließt. Die Straßenbahnlinie 19 hält auch an der Haltestelle Ottaviano, sodass sie sich dort mit der Metro-Linie A kreuzt. Alle diese Linien werden von der ATAC betrieben.

Schifffahrt

Obwohl die Vatikanstadt keinen direkten Zugang zum Meer besitzt, ist ihr gemäß der Erklärung von Barcelona aus dem Jahr 1921 die Hochseeschifffahrt mit eigenen Schiffen unter der päpstlichen Flagge gestattet – ein Recht, das derzeit nicht ausgeübt wird.

Postwesen

Als souveräner Staat besitzt der Vatikan mit der „Poste Vaticane“ eine eigene Postverwaltung, deren Briefmarken ausschließlich auf eigenem Territorium gültig sind. Das Porto richtet sich nach den entsprechenden Entgelten der italienischen Post. In der Vatikanstadt werden pro Einwohner und Jahr die meisten Poststücke versandt (7200); zum Vergleich: in den Vereinigten Staaten sind es 660 und in Italien 109 pro Jahr.

Kommunikation

Die Top-Level-Domain der Vatikanstadt ist .va. Sie zählt zu den länderspezifischen Top-Level-Domains mit den wenigsten aktiven Adressen überhaupt. Die Amtssprache ist Latein.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Kulturgutschutz

Vatikanstadt
UNESCO-Welterbe
Vertragsstaat(en): Heiliger Stuhl Heiliger Stuhl
Typ: Kultur
Kriterien: (i)(ii)(iv)(vi)
Fläche: 44 ha
Referenz-Nr.: 286
UNESCO-Region: Europa und Nordamerika
Geschichte der Einschreibung
Einschreibung: 1984  (Sitzung 8)

Das gesamte Gebiet der Vatikanstadt ist seit 1984 durch die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) als Weltkulturerbe anerkannt. Die Vatikanstadt ist somit der einzige Staat der Welt, dessen komplettes Territorium von der UNESCO geschützt ist. Darüber hinaus ist die Vatikanstadt bei der UNESCO als Denkmalzentrum (englisch centre containing monuments) im „Internationalen Register für Kulturgut unter Sonderschutz“ entsprechend Kapitel II der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten eingetragen.

Sport

Fußball

Der Vatikan besitzt eine Fußballauswahl und eine eigene Liga. Da das Land jedoch über keinen Fußballplatz verfügt, der den FIFA-Normen entspricht, ist die Vatikanstadt kein Mitglied der FIFA.

Andere Sportarten

Seit 2013 gibt es im Vatikanstaat ein eigenes Cricketteam, den St Peter’s Cricket Club.

Religion

Der Vatikan ist zwar Zentrum der katholischen Kirche, besitzt jedoch auf seinem Staatsgebiet keinen Bischofssitz. Der Petersdom war niemals bischöfliche Kathedrale, sondern Grabeskirche des Apostels Petrus. Die Kathedrale der Diözese Rom ist San Giovanni in Laterano (exterritoriales Gebiet). Selbst die Pfarrkirche der Pfarrei des Vatikanstaates ist nicht St. Peter, sondern Sant’Anna dei Palafrenieri.

Literatur

  • Jörg Ernesti: Friedensmacht. Die vatikanische Außenpolitik seit 1870. Herder, Freiburg 2022, ISBN 978-3-451-39199-6.
  • Giuliana Chamedes: A Twentieth-Century Crusade: The Vatican’s Battle to Remake Christian Europe. Harvard University, Cambridge 2019, ISBN 978-0-674-98342-7.
  • Andreas Sommeregger: Soft Power und Religion. Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-18421-0.
  • Alexander Smoltczyk: Vatikanistan: Eine Entdeckungsreise durch den kleinsten Staat der Welt. Heyne Verlag, München 2008, ISBN 3-453-15434-7.
  • Werner Kaltefleiter, Hanspeter Oschwald: Spione im Vatikan. Die Päpste im Visier der Geheimdienste. Pattloch, Augsburg 2006, ISBN 3-629-02126-3.
  • Fabrizio Rossi: Der Vatikan: Politik und Organisation. 3. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-51483-9.
  • Thomas J. Reese: Im Innern des Vatikan. Fischer, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-10-062921-3.
  • Niccolò DelRe, Elmar Bordfeld (dt. Übersetzung): Vatikanlexikon. Pattloch, Augsburg 1998, ISBN 3-629-00815-1.
Commons: Vatikanstadt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Vatikanstadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Vatikanstadt – Quellen und Volltexte
Wikimedia-Atlas: Vatikanstadt – geographische und historische Karten
Wikivoyage: Vatikan – Reiseführer

Einzelnachweise

  1. 1 2 Stato della Città del Vaticano: Popolazione, Stand 1. Februar 2019 (italienisch)
  2. 1 2 CIA – The World Factbook; Europe: Holy See (Vatican City). (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 10. Januar 2019; abgerufen am 6. Januar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland (PDF; 39 kB) Stand 22. April 2009
  4. Liste der Staatenbezeichnungen. (PDF; 734 kB) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für Völkerrecht, 22. Oktober 2019, abgerufen am 12. Juni 2020.
  5. Liste der Staatennamen und deren Ableitungen (PDF-Datei; 53 kB) in den vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten verwendeten Formen
  6. italienisch italienisch Stato della Città del Vaticano ([tʃitˈta del vatiˈkaːno])
  7. Rankingliste (Memento vom 30. Mai 2014 im Internet Archive) bei lexas.net (Daten basierend auf Wikipedia, Stand: 23. November 2007; als Liste aufbereitet)
  8. Auswärtiges Amt. Heiliger Stuhl / Vatikan. Abgerufen am 23. April 2019.
  9. Touring Club Italiano: Guida Rossa, Roma. Mailand 2013, ISBN 8-83-656192-6, S. 627
  10. 1 2 Der Papst als Fürst von Liechtenstein?, in: NZZ vom 7. März 2016
  11. NZZ vom 1. Februar 1922: https://static.nzz.ch/files/8/7/3/Liechtenstein+NZZ+1_1.18707873.2_1.18707873.1922+R%c3%b6mische+Frage_1.18707873.pdf
  12. René Schlott: Staatsgründung Vatikanstadt. In: SPIEGEL Geschichte. 11. Februar 2014, abgerufen am 18. Juli 2022.
  13. Nr. LXXI Gesetz über die Rechtsquellen (deutsche Übersetzung) vom 1. Oktober 2008 in Auswahl von Gesetzen des Vatikanstaates. Deutsche Übersetzung der italienischen Originaltexte (Memento vom 30. Oktober 2012 im Internet Archive) (PDF), vaticanstate.va.
  14. Nr. LXXI Legge sulle fonti del diritto, vatican.va.
  15. 1 2 Deepa Babington: Vatican Ends Automatic Adoption of Italian Law, (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) reuters.com, 31. Dezember 2008.
  16. Art. 4 [alte Fassung] Art. 3 Legge sulle fonti del diritto, N.II., 7. Juni 1929.
  17. Art. 39 Legge che modifica la legislazione penale e la legislazione processuale penale, N.L vom 21. Juni 1969.
    mit dem Art. 4 des Legge sulle fonti del diritto 1929 geändert wurde.
  18. Andreas Englisch: „Am 10. Dezember 1868 befahl Papst Pius IX., einige Spione hinzurichten.“, abgerufen am 3. April 2021
  19. Süddeutsche Zeitung: Katholische Kirche ändert Haltung zur Todesstrafe, abgerufen am 3. April 2021
  20. Sentenza 4 maggio 2007 Prot. NN. 31/03 e 5/04 Reg. Gen. Pen. (inedita).
  21. Tribunale, coram Della Torre, 6 ottobre 2007, causa n. 31/2003, in Cassazione penale, 2009, pp. 2198
  22. Waldery Hilgeman: La nuova Legge sulle Fonti del Diritto dello Stato della Città del Vaticano (Memento vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive), S. 75–76 (PDF, S. 33–34; 594 kB).
  23. Nicola Picardi: Alle origini della giurisdizione vaticana (PDF-Datei; 775 kB), Historia et ius 1/2012, Paper 3, S. 52–53.
  24. Laurent Gamet: L’Eglise catholique, le travail et les travailleurs (De : Die katholische Kirche, die Arbeit und die Arbeitnehmer). In: Dalloz (Hrsg.): Droit Social. 2018 (französisch).
  25. Siehe Anklageschrift.
  26. Das neue Grundgesetz des Vatikanstaates (Memento vom 5. Februar 2007 im Internet Archive), vatican.va
  27. Zur allumfassenden Jurisdiktion des Papstes siehe auch § 1399 CIC | http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P58.HTM
  28. Bilaterale Beziehungen des Heiligen Stuhls. In: Dokumente und Beiträge. 22. Oktober 2009. Staatssekretariat des Staates der Vatikanstadt. Auf Vatican.va, abgerufen am 18. Dezember 2022.
  29. List of Member States – IAEA. In: iaea.org. 5. Februar 2019, abgerufen am 13. Mai 2020 (englisch).
  30. Member Countries, Vatican. Universal Postal Union, abgerufen am 12. Juni 2020.
  31. CEPT Members, units and admission year. cept.org, abgerufen am 16. Januar 2022.
  32. Vatican City State. In: interpol.int. 7. Oktober 2008, abgerufen am 13. Mai 2020.
  33. vgl. in der Präambel der EMRK sowie in Art. 59 der Konvention: (PDF)
  34. Heiliger Stuhl – Beobachterstaat. In: coe.int. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  35. Automatic Exchange of Information (AEOI): Status of Commitments. (PDF; 731 kB) OECD Global Forum on Transparenca and Exchange of Information for Tax Purposes, Mai 2020, abgerufen am 12. Juni 2020.
  36. Jurisdictions Participating in the Convention on Mutual Administrative Assistance in Tax Matters. (PDF; 312 kB) OECD, 2. Juni 2020, abgerufen am 12. Juni 2020.
  37. Signatories of the Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchangeof Financial Account Information and Intended First Information Exchange Date. (PDF; 164 kB) OECD, 24. April 2019, abgerufen am 12. Juni 2020.
  38. Vatican should bring money-laundering cases to trial, watchdog… 8. Dezember 2017, abgerufen am 29. Juni 2019 (englisch).
  39. Top 5 financial transgressions committed by the Vatican. In: www.europeanceo.com. Abgerufen am 29. Juni 2019 (amerikanisches Englisch).
  40. David Willey: The Vatican Bank is rocked by scandal again. 18. Juli 2013, abgerufen am 29. Juni 2019 (britisches Englisch).
  41. vgl. Art. 22 Abs. 1 des Lateranvertrags vom 11. Februar 1929.
  42. Frankfurt und der Vatikan als Horte des Verbrechens. In: rwi-essen.de. 12. Mai 2013, abgerufen am 13. Mai 2020.
  43. Hausarrest statt Haft: Papst-Kammerdiener darf nach Hause. Archiviert vom Original am 24. Juli 2012; abgerufen am 29. September 2012.
  44. Discover how the Vatican firefighters work. Rome Reports, 4. März 2018, abgerufen am 13. März 2022 (englisch).
  45. Vatican. Members. Comité technique international de prévention et d’extinction du feu (CTIF), abgerufen am 12. Mai 2022 (englisch).
  46. Himmlische Privilegien Ulrike Sauer, Süddeutsche Zeitung, 2. Januar 2012.
  47. Vatikan akzeptiert wieder Kreditkarten. In: KURIER. 12. Februar 2013, abgerufen am 28. Februar 2022.
  48. dpa/dkr: Rom: Touristen können im Vatikan nicht mehr mit Karte zahlen. In: Spiegel Online. 3. Januar 2013, abgerufen am 13. Mai 2020.
  49. Ulrike Sauer: Der Pater III – wie der Vatikan einen Finanzchef einsetzte, um die Korruption am Heiligen Stuhl zu bekämpfen, in: Süddeutsche Zeitung, 27. Januar 2012, S. 26, ISSN 0174-4917.
  50. Energie von oben – Vatikan erhält Öko-Preis, Deutsche Welle, 30. November 2008, abgerufen am 14. Juni 2011.
  51. Pier Carlo Cuscianna: Le Cento Fontane (99+1) del Vaticano. Volume 1. Fontane nei Viali e nel Bosco. 304 S., Vatikanstadt (Governatorato dello Stato della Città del Vaticano), 2010, italienisch, ohne ISBN.
  52. Bericht über die Eröffnung der Verbindung und Tourbeschreibung und Online-Tickets auf der Seite der Vatikanischen Museen
  53. Roma, la Metro C: ecco le stazioni finite, in corso e da realizzare. In: roma.repubblica.it. 4. Mai 2018, abgerufen am 13. Mai 2020 (italienisch).
  54. Di Giovanna Vitale: Alt alla nuova metro, Raggi mette nel limbo la maxi opera di Roma. In: roma.repubblica.it. 4. November 2016, abgerufen am 13. Mai 2020 (italienisch).
  55. Internetauftritt des Staates der Vatikanstadt Stand 9. Februar 2011
  56. Vatican City, Beschreibung der Welterbestätten (englisch), abgerufen am 11. Mai 2015
  57. International Register of Cultural Property under Special Protection. (PDF) UNESCO, 23. Juli 2015, abgerufen am 2. Juni 2016 (englisch).
  58. Calciopedia Daten zur Vatikanischen Fußballmeisterschaft (italienisch), abgerufen am 11. Mai 2015
  59. Liste der europäischen Nicht-FIFA-Mitglieder, abgerufen am 11. Mai 2015
  60. Vatikan gründet Cricket-Club. In: Spiegel online. Cricinfo, 29. Januar 2013, abgerufen am 8. März 2017.

Koordinaten: 41° 54′ 9″ N, 12° 27′ 6″ O

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