Vogtei Jersey
Bailiwick of Jersey (englisch)
Bailliage de Jersey (französisch)
Flagge Wappen
Amtssprache Englisch und Französisch
Hauptstadt Saint Helier
Staats- und Regierungsform Kronbesitz1
Staatsoberhaupt Charles III.
Duke of Normandy /
vertreten durch Vizegouverneur Jerry Kyd
Regierungschef Chief Minister Kristina Moore
Fläche 119,6 km²
Einwohnerzahl 102.700 (2015, geschätzt)
Bevölkerungsdichte 859 Einwohner pro km²
Bruttoinlandsprodukt £ 3,7 Mrd. (2013)
Brutto­inlands­produkt pro Einwohner £ 37.000 (2013 geschätzt)
Währung Jersey-Pfund (JEP)
Unabhängigkeit 1204
(Trennung von der Normandie)
9. Mai 1945
(Befreiung von der dt. Besatzung)
National­hymne God Save the King /
bei besonderen Anlässen, bei denen 2 Hymnen nötig werden:
Island Home
Zeitzone UTC±0
UTC+1 (März bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen GBJ
ISO 3166 JE, JEY, 832
Internet-TLD .je
Telefonvorwahl +44 1534 (Festnetz)
1 
direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch kein Teil des Vereinigten Königreichs

Das Bailiwick of Jersey – deutsch Vogtei Jersey – ist weder Teil des Vereinigten Königreichs noch Kronkolonie, sondern als Kronbesitz (englisch Crown dependencies, französisch Dépendances de la Couronne) direkt der britischen Krone unterstellt und ein gesondertes Rechtssubjekt. Die Hauptinsel ist Jersey; die weiteren Inseln sind unbewohnt.

Inseln

Insel Fläche
km²
Einwohner
(2014)
Koordinaten
Jersey 119,6 100.800 49° 13′ 0″ N, 2° 7′ 57″ W
Parish Saint Martin
Les Dirouilles < 1 unbewohnt 49° 19′ 30″ N, 2° 2′ 30″ W
Ecréhous < 1 unbewohnt 49° 17′ 30″ N, 1° 55′ 30″ W
Parish Grouville
Minquiers < 1 unbewohnt 48° 58′ 30″ N, 2° 7′ 30″ W
Parish Saint Ouen
Pierres de Lecq < 1 unbewohnt 49° 17′ 30″ N, 2° 12′ 10″ W
Parish Saint Clement
La Motte unbewohnt 49° 9′ 38″ N, 2° 4′ 38″ W
  1. 1 2 3 4 Gruppe von Riffen und Klippen

Verwaltung

Die Kronbesitzung Jersey hat den Status einer Vogtei (engl. Bailiwick, frz. Bailliage). Der Vogt (Bailiff) hat die Funktion eines Parlaments- und Gerichtspräsidenten, exekutive Aufgaben sind dem Chief Minister von Jersey übertragen.

Die Bailiwick of Jersey umfasst neben Jersey selbst die kleineren Inseln Minquiers und Ecréhous. Sie gehört nicht zum Vereinigten Königreich und ist nicht vom britischen Parlament abhängig, sondern untersteht als Kronbesitz (englisch crown dependency) ausschließlich der britischen Krone und verfügt demzufolge über eine eigene Gesetzgebung (die z. T. noch auf normannisches Recht zurückgeht), eine eigenständige interne Verwaltung und ein eigenes, völlig unabhängiges Steuersystem, das dank niedriger Steuersätze (Einkommenssteuerhöchstsatz von 20 %) viele ausländische Investoren anlockt.

Jersey selbst ist seit über 1000 Jahren in zwölf Gemeinden (Parishes) aufgeteilt. Sie tragen jeweils den Namen der Heiligen, welche die Patrone ihrer Pfarrkirche waren. Alle Gemeinden werden zu Verwaltungszwecken weiter untergliedert. In elf der zwölf Parishes heißen diese Untergliederungen Vingtaines, im Parish Saint-Ouen heißen die Untergliederungen Cueillettes. Der Begriff Vingtaine ist auch auf Guernsey in Gebrauch.

Verwaltungsgliederung der Vogtei Jersey
Parish
(Gemeinde)
Anmerkungen
Saint HelierHauptort von Jersey
Grouvilleursprünglich Saint Martin de Grouville;
einschließlich Les Minquiers
Saint Brélade
Saint Clementeinschließlich La Motte
Saint John
Saint Lawrence
Saint Martinursprünglich Saint Martin le Vieux;
einschließlich Les Dirouilles und Les Écréhous
Saint Mary
Saint Oueneinschließlich Pierres de Lecq
Saint Peter
Saint Saviour
Trinity

Seit einigen Jahren gibt es politische Parteien auf Jersey, die aber bei Wahlen bisher keine Rolle spielten, da bei den seither abgehaltenen Wahlen fast nur unabhängige Kandidaten gewählt wurden. Seit 2006 hat Jersey eine Ministerialregierung mit einem Chiefminister an der Spitze. Die „States of Jersey“ bestehen aus 49 gewählten Mitgliedern, davon 37 Abgeordnete – aus 9 Wahlkreisen und 12 Connétables – aus jedem Parish je einer.

Jersey gehörte nicht zur Europäischen Union und wurde völkerrechtlich aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages gegen Honorar vom britischen Außenministerium mitvertreten und gegebenenfalls auch von den britischen Streitkräften verteidigt. Eine andere Auffassung vertrat der deutsche Bundesgerichtshof, der in einer Entscheidung vom 1. Juli 2002 (II ZR 380/00) zu § 110 der Zivilprozessordnung Jersey dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zurechnete: „Da Jersey als Bestandteil des Vereinigten Königreichs, wenn auch unter Beachtung seines verfassungsrechtlichen Sonderstatus zur Europäischen Union gehört, […]“. Jerseys Interessen und die der anderen britischen Kanalinseln wurden durch das in Brüssel bei der EU-Kommission angesiedelte Channel Islands Brussels Office (CIBO) vertreten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Jersey in Figures 2014 S. 1: Size and Land Cover of Jersey, Information der States of Jersey Statistics Unit (PDF, englisch), abgerufen am 20. April 2016.
  2. Jersey's Population estimates. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 7. Januar 2017; abgerufen am 7. Januar 2017 (englisch).
  3. Jersey in Figures 2014 S. V: Key Indicators, Information der States of Jersey Statistics Unit (PDF, englisch), abgerufen am 20. April 2016.
  4. Jersey Resident Population Estimate 2014 Bericht der States of Jersey Statistics Unit vom 24. Juni 2015 (PDF, englisch), abgerufen am 25. April 2016
  5. Urteil des II. Zivilsenats vom 1.7.2002 – II ZR 380/00. In: juris.bundesgerichtshof.de. 1. Juli 2002, abgerufen am 5. Januar 2017.
  6. Channel Islands Brussels Office. Abgerufen am 4. Januar 2013 (deutsch, englisch, französisch).

Koordinaten: 49° 13′ N,  8′ W

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