Das Amt Billigheim war eine während der napoleonischen Zeit von 1810 bis 1813 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden.

Geschichte

Vor Inkrafttreten der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 hatte das im Bauland gelegene Billigheim unter der kirchlichen Herrschaft von Kurmainz gestanden und war seit der Mitte des 17. Jahrhunderts Sitz einer Kellerei. Der Ort gehörte anschließend einer gräflichen Nebenlinie des Hauses Leiningen, bis sie in Umsetzung der Rheinbundakte 1806 mediatisiert und der badischen Landeshoheit unterstellt wurde.

Im Sommer 1807 wurde das standesherrliche Amt Neudenau errichtet, dem Billigheim zugeteilt wurde. 1810 wurde dessen Norden als Amt Billigheim ausgegliedert. Ihm gehörten auch die Orte Schmelzenhof, Allfeld (mit mehreren Gehöften), Katzental und Mühlbach an. Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens zählte das Amt zum Main- und Tauberkreis.

Im Sommer 1813 wurde das Amt Billigheim aufgelöst und dem Zweiten Landamt Mosbach zugeteilt.

Spätere Entwicklung

Mosbach blieb weiterhin Sitz der überörtlichen Verwaltung, Die Orte kamen dementsprechend über das Bezirksamt zum Landkreis Mosbach. Seit der Kreisreform 1973 zählen sie zum Neckar-Odenwald-Kreis.

Einzelnachweise

  1. Eintrag Billigheim bei LEO-BW
  2. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 100. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  3. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 360. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  4. Johann L. Büchler (Herausgeber): Das Großherzogthum Baden nach seinen Kreisen, Hofgerichtsprovinzen und Amtsbezirken topographisch dargestellt. Zweite vermehrte und umgearbeitete Auflage 1814, S. 118.
  5. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Juli 1813, S. 137f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
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