Das Amt Kirch-Beerfurth war ein Amt der Fürsten von Löwenstein-Wertheim.

Umfang

Mit dem Amt Kirch-Beerfurth verwalteten die Fürsten von Löwenstein-Wertheim ihren Anteil an dem Dorf Kirch-Beerfurth, was ideell 14 des gesamten Ortes Beerfurth entsprach.

Vorgeschichte

Beerfurth war ein real geteiltes Dorf. 1478 kaufte das Stift vom Heiligen Geist in Heidelberg den westlich der Gersprenz gelegenen Teil des Dorfes (Pfaffen-Beerfurth), während die östliche Hälfte (Kirch-Beerfurth) weiter ein Kondominat zwischen den Grafen von Erbach-Erbach und den Fürsten von Löwenstein-Wertheim bildete.

Pfaffen-Beerfurth gelangte im Zuge der auf die Reformation folgenden Säkularisation des Kirchenbesitzes zunächst an die Kurpfalz, bei deren Auflösung im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, seit 1806 „Großherzogtum Hessen“.

Das Amt Kirch-Beerfurth

Die östliche Hälfte bildete bis ins 19. Jahrhundert weiter ein Kondominat zwischen Erbach und Löwenstein-Wertheim. Während Erbach seinen ideellen Anteil an dem Kondominat durch die Verwaltung seines Amtes Reichenberg wahrnehmen ließ, bildete Löwenstein-Wertheim aus seinem ideellen Viertel ein eigenes Amt Kirch-Beerfurth. Dieses Amt gehörte wiederum zu gleichen Teilen dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rochefort und dem Grafen zu Löwenstein-Wertheim-Virneburg.

Ende

Anlässlich der Eingliederung der Standesherrschaft Erbach und der im Großherzogtum Hessen gelegenen Teile der Standesherrschaft Löwenstein-Wertheim in die staatlichen Strukturen des Großherzogtums 1822 und gleichzeitiger Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde auch das Amt Kirch-Beerfurth aufgelöst. Das Dorf gehörte nun zur Verwaltung des Landratsbezirks Erbach und hinsichtlich der Rechtsprechung zum Landgericht Michelstadt.

Literatur

  • Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984].
  • Hans Georg Ruppel und Karin Müller: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen = Darmstädter Archivschriften 2. Historischer Verein für Hessen, Darmstadt 1976.

Anmerkungen

  1. Erst zum 1. Dezember 1970, im Rahmen der Gebietsreform in Hessen, schlossen sich die beiden bis dahin selbständigen Gemeinden wieder zusammen (Beerfurth – Aus der Geschichte).

Einzelnachweise

  1. Beerfurth – Aus der Geschichte.
  2. Reus, [ohne Seitenzählung], Abschnitt Standesherrliche Ämter in Starkenburg. Standesherrschaften der Fürsten von Löwenstein-Wertheim und Standesherrliche Ämter in Starkenburg. Standesherrschaften der Grafen von Erbach mit Seitenlinien; Ruppel, S. 125.
  3. LAGIS.
  4. Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 18, 17. Juni 1822, S. 199f.
  5. LAGIS.
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