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Das Amt Rosenberg, später Justizamt Rosenberg, war eine Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden in napoleonischer Zeit. Gegründet 1807, wurde es bereits 1813 aufgelöst.

Geschichte

Das im Bauland gelegene Rosenberg war seit 1730 im Eigentum einer Nebenlinie der reichsfürstlichen Familie Löwenstein-Wertheim, die sich nach ihrer Erwerbung Löwenstein-Wertheim-Rosenberg nannte. Nachdem sie in Umsetzung der Rheinbundakte 1806 mediatisiert und der badischen Landeshoheit unterstellt worden war, wurde Rosenberg im Sommer 1807 Zentrum eines standesherrlichen Amtes, dem noch fünf weitere Orte angehörten. Im Dezember 1807 wurde es der neu geschaffenen Landvogtei Miltenberg unterstellt.

1813 wurde das mittlerweile als Justizamt bezeichnete Amt Rosenberg aufgeteilt. Der Hauptort, Bronnacker (mit Dörrhof und Neuhof) und Bofsheim gingen an das Bezirksamt Osterburken, Hohenstadt und Neidelsbach an das Bezirksamt Boxberg und Brehmen zum Bezirksamt Tauberbischofsheim.

Weitere Entwicklung

Nach zahlreichen Umstrukturierungen kamen die drei 1813 Osterburken zugesprochenen Orte bei der baden-württembergischen Kreisreform 1973 zum Neckar-Odenwald-Kreis, die übrigen drei zum Main-Tauber-Kreis.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 100. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  2. Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executven Landesbehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 284. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  3. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Juli 1813, S. 138. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
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