Das Amtsgericht Ahlden war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Ahlden (Aller).

Das Amtsgericht wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Ahlden. Das Amtsgericht war dem Obergericht Celle untergeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

1973 wurde das Amtsgericht Ahlden aufgelöst und der Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Walsrode zugeschlagen.

Sitz des Gerichtes

Das Gericht hatte seinen Sitz im Schloss Ahlden.

Einzelnachweise

  1. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 50 online
  2. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der $ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 134 online
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