Das Amtsgericht Augustenburg war ein von 1867 bis 1871 bestehendes preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der heute dänischen Stadt Augustenborg (deutsch Augustenburg).

Nach der im Deutschen Krieg 1866 erfolgten preußischen Annektierung des Herzogtums Schleswig wurden dort wie auch im Herzogtum Holstein am 1. September 1867 Justiz und Verwaltung voneinander getrennt. Infolgedessen wurde ein dem Kreisgericht Flensburg untergeordnetes Amtsgericht zu Augustenburg geschaffen, dessen Sprengel aus Augustenburg selbst und den Kirchspielen Hörup, Ketting, Tandslett und Ulkebüll (ohne Möllbye, Langenvorwerk und den Mühlen bei Sonderburg) sowie den bisher zur Augustenburger Harde gehörenden Teilen der Kirchspiele Lysabbel und Nottmark gebildet wurde. Am 1. Oktober 1871 wurde das Amtsgericht Augustenburg aufgehoben und sein Bezirk dem Amtsgericht Sonderburg zugeteilt.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung, die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, sowie über die Gerichtsverfassung in den Herzogthümern Schleswig und Holstein vom 26. Juni 1867 (PrGS 1867, S. 1073)
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 218)
  3. Reg.-Präs.-Bek., die polizeianwaltlichen Functionen beim Amtsger. Sonderburg betr. vom 22. August 1871 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig, S. 213)
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