Das Amtsgericht Ebern war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz im unterfränkischen Ebern, bestand aber bis 2005 als Zweigstelle des Amtsgerichts in Haßfurt weiter.
Geschichte
1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Ebern errichtet. 1806 bis 1814 war es zwischenzeitlich ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man in Ebern ein Amtsgericht, dessen Sprengel sich aus den Gemeinden des bisherigen Landgerichtsbezirks zusammensetzte. Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Bamberg und das Oberlandesgericht Bamberg.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1932 wurde das Amtsgericht Baunach aufhoben und dessen Bezirk mit dem Bezirk des Amtsgerichts Ebern vereinigt. Mit Wirkung zum 1. Juli 1973 wurde das Amtsgericht Ebern aufgehoben, das Amtsgericht blieb aber bis 1. August 2005 als Zweigstelle des Amtsgerichts in Haßfurt bestehen.
Einzelnachweise
- ↑ Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
- ↑ Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 25. November 1931 (GVBl. S. 327)
- ↑ Amtsgericht Ebern ab August geschlossen (Memento des vom 14. Juni 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Mainpost vom 17. Juni 2005