Das Amtsgericht Füssen war ein von 1879 bis 1970 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Füssen. Bis 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren.
Geschichte
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Füssen gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Füssen war. Am 1. Januar 1970 kam es zur Aufhebung des Amtsgerichts in Füssen. Es existierte jedoch noch bis 2005 als Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren weiter.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgericht Füssen nutzte Räumlichkeiten im Füssener Schloss.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)
- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 468.
- ↑ Amtsgericht mietet zusätzliches Gebäude: Füssener Zweigstelle zieht bis 30. Juni nach Kaufbeuren allgäu-online vom 24. Februar 2005.
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