Das Amtsgericht Geisenfeld war ein aus dem 1862 errichteten Landgericht Geisenfeld hervorgegangenes, von 1879 bis 1973 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz im oberbayerischen Geisenfeld.

Geschichte

Im Zug der am 1. Juli 1862 verfügten Trennung von Justiz und Verwaltung in den rechtsrheinischen Landesteilen des Königreichs Bayern kam es zur Errichtung des Landgerichts Geisenfeld, dessen Sprengel

gebildet wurde. Nächsthöhere Instanz war das Bezirksgericht Freising.

Mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen bayerischen Gerichte aufgehoben. An die Stelle der Appellationsgerichte traten nun die Oberlandesgerichte, an die Stelle der Bezirksgerichte die Landgerichte und an die Stelle der Stadtgerichte, der Landgerichte sowie der Stadt- und Landgerichte die Amtsgerichte. So ging aus dem vorherigen Landgericht Geisenfeld das Amtsgericht Geisenfeld hervor, der Gerichtsbezirk blieb dabei unverändert.

Dieses Amtsgericht war bis zum 1. April 1932 dem Landgericht Neuburg an der Donau zugeordnet, danach dem Landgericht München II.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973 wurde das Amtsgericht Geisenfeld aufgehoben und dessen Bezirk mit Ausnahme der dem Amtsgericht Ingolstadt zugewiesenen Gemeinde Gaden bei Pförring dem Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm zugeteilt.

Gebäude

Das Amtsgericht befand sich in den Nebengebäuden des Klosters Geisenfeld.

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betr. (RBl. Sp. 369)
  2. 1 2 Justizministerial-Entschließung vom 2. Juni 1862, die Bildung der Landgerichtssprengel betr. (KrABl. OB Sp. 1165)
  3. Formation der Bezirksgerichte, der Stadtgerichte, dann der Stadt- und Landgerichte, und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins. (Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betreffend.)
  4. Ausführungsgesetz vom 23. Februar 1879 zum Reichs-Gerichtsverfassungsgesetze (GVBl. S. 273)
  5. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 398)
  6. Verordnung zur Ausführung des § 45 Abs. II der Verordnung zum Vollzuge des Staatshaushalts vom 30. Oktober 1931 vom 15. Februar 1932 (GVBl. S. 66)
  7. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  8. Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 14. Februar 1973, LT-Drs. 7/3763 (PDF; 1,4 MB)
  9. Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte vom 27. Dezember 1971 (GVBl. S. 495)
  10. Kloster Geisenfeld Benediktinerinnenkloster von 1030-1803

Koordinaten: 48° 40′ 59,4″ N, 11° 36′ 49,7″ O

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