Das Amtsgericht Kenzingen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Freiburg.

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist Kenzingen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Endingen, Herbolzheim und Kenzingen sowie die Gemeinden Bahlingen, Forchheim, Rheinhausen, Riegel, Sasbach, Weisweil und Wyhl. Damit leben im Gerichtsbezirk ca. 53.900 Menschen (Stand: 31. Dezember 2018).

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Kenzingen ist als erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen, sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Jedoch ist in Familien-, Schöffen- und Haftsachen das Amtsgericht Emmendingen zuständig.

Für Mahnsachen ist das Amtsgericht Stuttgart und für Landwirtschaftssachen das Amtsgericht Freiburg zuständig.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Kenzingen unmittelbar übergeordnet ist das Landgericht Freiburg. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe und in Zivilsachen seine Außensenate in Freiburg. Oberstes Gericht ist der Bundesgerichtshof.

Siehe auch

Koordinaten: 48° 11′ 35,6″ N,  45′ 59,7″ O

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