Das Amtsgericht Neumünster ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Kiel und eines von 22 Amtsgerichten in Schleswig-Holstein.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Neumünster.

Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.

Gebäude

Untergebracht ist das Gericht in der Innenstadt unter der Adresse Boostedter Straße 26 unmittelbar neben der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Das Gerichtsgebäude wurde von 1901 bis 1905 zusammen mit dem Zentralgefängnis Neumünster, der heutigen Justizvollzugsanstalt Neumünster errichtet. Die damals erbauten Häuser sind in die Liste der Kulturdenkmale in Neumünster eingetragen und stehen unter Denkmalschutz.

Übergeordnete Gerichte

Das Amtsgericht Neumünster ist Eingangsgericht. Ihm übergeordnet ist das Landgericht Kiel sowie im weiteren Instanzenzug das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 2 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
  2. III. Nr. 4 der Anlage 1 zu § 30 Abs. 1 LJG.
  3. Denkmalliste Neumünster. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Landesamt für Denkmalpflege, 21. August 2017, S. 15 (PDF; 461 kB), archiviert vom Original am 22. Dezember 2017; abgerufen am 21. Dezember 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. § 31 Abs. 2, S. 2 Nr. 3 lit. d LJG.

Koordinaten: 54° 3′ 54,9″ N,  59′ 23,4″ O

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