Das Amtsgericht Paderborn ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Paderborn.

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte und Gemeinden Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren (Westfalen), Lichtenau (Westfalen) und Salzkotten.

Als Zentrales Registergericht führt das Amtsgericht Paderborn das Handels- und das Genossenschaftsregister für den Landgerichtsbezirk Paderborn. Für diesen Bezirk ist auch die Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei ihm konzentriert.

Außerdem ist das Amtsgericht Paderborn für die Landwirtschaftssachen der Amtsgerichtsbezirke Delbrück und Paderborn zuständig.

Für Mahnverfahren zuständig ist die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen, wie für alle Antragsteller, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm oder im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf haben.

Gebäude

Das Amtsgericht ist gemeinsam mit dem übergeordneten Landgericht Am Bogen 2 - 4 untergebracht. Eine Nebenstelle befand sich bis 2008 im Hardehauser Hof neben der Busdorfkirche.

Geschichte

Das Amtsgericht Paderborn wurde durch die Verordnung Nr. 8573 aus der Gesetz-Sammlung Nr. 25 für die Königlich Preußischen Staaten vom 26. Juli 1878 aufgrund des § 21 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 24. August 1878 zum 1. Oktober 1879 gegründet.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Paderborn ist das Landgericht Paderborn übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Hamm.

Siehe auch

Koordinaten: 51° 43′ 7,3″ N,  45′ 28,8″ O

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