Das Amtsgericht Seidenberg war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Preußen mit Sitz in Seidenberg.

Geschichte

Das königlich preußische Amtsgericht Seidenberg wurde 1877 im Rahmen der Reichsjustizgesetze gebildet. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste die Stadtbezirke Schönberg und Seidenberg und die Amtsbezirke Bellmannsdorf, Nieder-Halbendorf, Küpper und Wilka. Das Amtsgericht Seidenberg war eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Görlitz im Gebiet des Oberlandesgerichtes Breslau. Das Gericht hatte damals eine Richterstelle und war ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.

1944 wurde das Amtsgericht zum Zweiggericht herabgestuft. 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutsche Bevölkerung vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Seidenberg.

Gerichtsgebäude

Als Gerichtsgebäude wurde seit der Jahrhundertwende das Haus Görlitzer Straße 16 (heute Zgorzelecka 34) genutzt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 360, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 402 online
  3. Frank Hiekel, Andreas Bednarek, Lars-Arne Dannenberg, Jörg Möser: Gerichtsbauten in der Oberlausitz, Sächsische Justizgeschichte, Band 11, S. 110, Digitalisat
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