Das Amtsgericht Stargard war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Stargard, Provinz Pommern.
Geschichte
Das königlich preußische Amtsgericht Stargard wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stargard im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Stargard.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Saatzig ohne die Teile, die den Amtsgerichten Jacobshagen und Nörenberg zugeordnet waren. Dazu kamen aus dem Kreis Pyritz die Amtsbezirke Barnimskunow, Blankensee, Collin, Cremzow, Dölitz, Fürstensee, Gottberg, Klützkow, Petznick, Prilipp, Sallenthin, Sandow, Schlötzenitz und Warnitz und den Amtsbezirk Werben ohne den Gutsbezirk Paß.
Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Dölitz und Zachan abgehalten.
Im Rahmen der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Jacobshagen zum 30. September 1932 aufgehoben und sein Sprengel zwischen dem Amtsgericht Stargard und dem Amtsgericht Nörenberg aufgeteilt. Die Landgemeinden Altenwedel, Altheide, Büche, Falkenwalde, Goldbeck, Günthersberg, Jakobsdorf, Moderow, Ravenstein, Rehwinkel, Saatzig, Schwanenbeck, Stolzenhagen, Tornow, Wudarge und Ziegenhagen kamen so zum Amtsgericht Stargard.
1945 wurde der größte Teil Pommerns unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Stargard.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 439, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 465 online
- ↑ Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
- ↑ Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat