Das Amtsgericht Wurzen war von 1879 bis 1943/1952 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 15 Amtsgerichten im Sprengel des Landgerichtes Leipzig mit Sitz in Wurzen.
Geschichte
Von 1855 bis 1879 bestand in Wurzen das Gerichtsamt Wurzen als erstinstanzliches Gericht. Mit den Reichsjustizgesetzen wurde dieses Gericht aufgelöst und das Amtsgericht Wurzen als Nachfolger des Gerichtsamtes eingerichtet. Das Amtsgericht Wurzen war eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Leipzig. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste anfangs 26.521 Einwohner. Das Gericht hatte damals drei Richterstellen und war damals das viertgrößte im Landgerichtsbezirk. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste Wurzen, Altenbach, Bach, Bennerwitz mit Mark Ottendorf, Böhlitz, Börln, Bortewitz, Burkartshain, Canitz, Collmen, Dehnitz mit Mark Söllnitz, Deuben mit Neudeuben, Dögnitz, Dornreichenbach, Falkenhain, Frauwalde, Fremdiswalde, Großzschepa, Grubnitz, Heyda mit Mark Stolpen, Hohburg, Kapsdorf, Kleinzschepa, Körlitz, Kornhain, Kühnitzsch, Kühren, Leilitz, Lossa, Lübschütz mit Poppitz, Lüptitz, Machern, Meltewitz, Müglenz, Mühlbach, Nemt, Nepperwitz, Niederschmölen, Nischwitz, Obernitzscha, Oelschütz, Pausitz, Plagwitz, Püchau, Pyrna, Röcknitz, Roitzsch, Schmölen, Streuben, Thallwitz, Thammenhain, Trebelshain, Treben, Unternitzscha, Voigtshain, Wäldchen, Wasewitz, Watzschwitz, Zeititz, Zschorna, Zwochau mit den Drescherhäusern und das Reudnitzer und Naunhofer Forstrevier.
1943 wurde das Amtsgericht Wurzen kriegsbedingt zur Nebenstelle des Amtsgerichtes Grimma umgewandelt. Lediglich die Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit verblieben in Wurzen. In der SBZ wurden mit dem SMAD-Befehl Nr. 49 vom 4. September 1945 die Gerichtsorganisation festgelegt. Es sollten diejenigen Gerichte wiederhergestellt werden, die am 30. Januar 1933 bestanden hatten. Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945 bestätigte diese Regelung. Mit der Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951 wurden das Amtsgericht Wurzen erneut zum Zweiggericht. 1952 wurde es endgültig aufgehoben und das Kreisgericht Wurzen übernahm dessen Aufgaben.
Gerichtsgebäude
Des Amtsgericht Wurzen nutzte das Schloss Wurzen, das vor 1856 vom Stiftsamt Wurzen und dann vom Gerichtsamtes Wurzen genutzt wurde. Es steht unter Denkmalschutz.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 423 ff. online
- ↑ Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 257–258, Digitalisat
- ↑ Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951; in: Gesetz- und Verordnungsblatt Land Sachsen, S. 256.
- ↑ Bestand 20138 Amtsgericht Wurzen
Koordinaten: 51° 22′ 11″ N, 12° 43′ 58,8″ O