Ein Benutzer (auch Endbenutzer, Anwender, Bediener oder einfach kurz Nutzer genannt) ist eine Person, die ein Hilfs- oder Arbeitsmittel zur Erzielung eines Nutzens verwendet. Auch die Kunden einer Anstalt des öffentlichen Rechts werden Benutzer genannt.
Elektronische Datenverarbeitung
In der elektronischen Datenverarbeitung steht der Ausdruck für eine Person, die einen Computer benutzt (englisch User). Administrativ kann für Benutzer ein Benutzerkonto geführt werden, mit dem z. B. die Authentifizierung vorgenommen und die Berechtigung zur Ausübung bestimmter Funktionen/Programme festgelegt (und gesichert) werden kann. Im Rahmen der Benutzerverwaltung können Benutzer über gemeinsame Benutzerrollen und Benutzergruppen zusammengefasst werden. Eine Benutzerschnittstelle ermöglicht es einem Benutzer, mit einem Gerät, einer Maschine, einem Computer, einer Sache etc. zu interagieren.
„Benutzer“ und „Anwender“
Die Ausdrücke „Benutzer“ und „Anwender“ werden oft synonym verwendet, im Kontext Computer/Software jedoch auch mit unterschiedlichen Bedeutungen:
- Benutzer: Personen oder Personengruppen, die sich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben einer Datenverarbeitungsanlage bedienen und [… dabei] in unmittelbarem Kontakt mit der Anlage stehen.
- Anwender: Organisationen oder Institutionen, die die Anschaffung und den Betrieb der Anlage oder Software verantworten (Auswahl, Lizenz, Installation).
Beispiel: Ein Unternehmen, das für die Verwaltung eines Lagers einen Computer bzw. eine bestimmte Software einsetzt, ist in dieser Rolle ein Anwender. Die mit der Bedienung des Warenwirtschaftssystems beauftragten Lagerarbeiter sind Benutzer.
Telekommunikation
Mit dem Rechtsbegriff „Nutzer“ wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen (§ 2 Nr. 3 TMG).
Anstalt des öffentlichen Rechts
Anstalten des öffentlichen Rechts (wie etwa der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder Universitäten) haben rechtlich keine Kunden, sondern Benutzer, zu denen Bürger, Unternehmen oder auch Behörden gehören. Körperschaften des öffentlichen Rechts dagegen haben Mitglieder, teilweise sogar Pflichtmitglieder.