Unter Arbeitsgegenstand werden nach der REFA-Definition alle Stoffe, Güter, Informationen Datenträger etc. verstanden, die im Sinne der Arbeitsaufgabe in einem Arbeitssystem in ihrem Zustand, ihre Form oder ihrer Lage verändert werden.
Bedeutung des Begriffs im Marxismus
Der Begriff Arbeitsgegenstand erfährt in der Schrift Das Kapital von Karl Marx eine erweiterte gesellschaftliche Bedeutung.
Der allgemeine Arbeitsgegenstand war nach diesem Verständnis zunächst die Erde. Man unterschied ferner zwischen den von der Natur gegebenen Arbeitsgegenständen (Erze, Erdöl, Erdgas, Kohle, Holz etc.), die der Mensch unmittelbar aus der ihn umgebenden Natur (dem Boden, den Gewässern, dem Wald) gewann, und den bereits bearbeiteten Arbeitsgegenständen (das Holz im Sägewerk, das Erz im Hüttenwerk, das Erdöl im Verarbeitungswerk etc.).
Letztere wurden auch als Rohmaterial oder Rohstoffe, Halbfabrikate etc. bezeichnet. Die Arbeitsgegenstände bildeten zusammen mit den Arbeitsmitteln die Produktionsmittel. Sie gehörten im Bereich der materiellen Produktion zum Produktionsfonds, und zwar zum Produktionsumlauffonds.
Mit der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktion, der Naturwissenschaften und Technik, erhöhte sich die Menge der von der Gesellschaft gewonnenen Arbeitsgegenstände, und es wurden neue, nützliche Eigenschaften der Arbeitsgegenstände entdeckt. Gleichzeitig führte diese Entwicklung und die gesellschaftliche Arbeitsteilung dazu, dass aus der gleichen Menge der Arbeitsgegenstände mehr Endprodukte hergestellt werden konnten.
Unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Umwälzung des Produktionsprozesses kam auch den Arbeitsgegenständen im System der Produktivkräfte eine größere Bedeutung zu.
Siehe auch
Quellen
- ↑ REFA Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e. V. (Hrsg.): Methodenlehre der Betriebsorganisation : Lexikon der Betriebsorganisation. München: Carl-Hanser, 1993. – ISBN 3-446-17523-7. Seite 20.
- ↑ „Der Arbeiter setzt dem Arbeitsgegenstand neuen Wert zu durch Zusatz eines bestimmten Quantums von Arbeit, abgesehen vom bestimmten Inhalt, Zweck und technischen Charakter seiner Arbeit“.