Das Arbeitsgericht Kaiserslautern, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der fünf rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichte.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Kaiserslautern in der Bahnhofstraße 24. In Pirmasens unterhält es „Auswärtige Kammern“. Gerichtstage werden auch in Zweibrücken, im Gebäude des Pfälzischen Oberlandesgerichts abgehalten.

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus den Städten Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken, dem Landkreis Kaiserslautern, dem Landkreis Kusel, dem Landkreis Südwestpfalz und dem Donnersbergkreis zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Kaiserslautern sind das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet.

Siehe auch

Koordinaten: 49° 26′ 14,3″ N,  46′ 8,7″ O

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