Als Arbeitskanal bezeichnet man im Seefunk diejenige(n) Funkfrequenz(en), über die eine Küstenfunkstelle den Funkverkehr abwickelt, nachdem der Kontakt zu oder von einer Seefunkstelle auf einem Anrufkanal hergestellt wurde. Ist die zuständige Küstenfunkstelle und deren Arbeitskanal bekannt, dürfen Seefunkstellen zur Kontaktaufnahme auch den Arbeitskanal verwenden. Hat eine Küstenfunkstelle mehrere Arbeitskanäle, so gilt dies nur für den ersten Arbeitskanal.
Literatur
- Heinz Overschmidt, Claudius Johann: Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst - Was man für die Prüfung wissen muß (= Yacht-Bücherei. Band 29). 13. Auflage. Klasing, Bielefeld 1993, ISBN 3-87412-118-6, S. 48 f.
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