Eine Seefunkstelle (kurz: SeeFuSt) ist entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) eine Funkstelle des Mobilen Seefunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Wasserfahrzeugs, ausgenommen Rettungsgerätfunkstellen (wobei in der Bundesrepublik Deutschland Funkstellen auf verankerten Feuerschiffen als Seefunkstellen behandelt werden).

Siehe dazu auch

Weitere Seefunkstellen

Das deutsche Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen kategorisiert weitere Seefunkstellen wie folgt:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen 1. Ausgabe, Mai 1981, § 1, S. 13.
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