Aspirant (seltener Adspirant, lateinisch aspirare = ‚anhauchen‘, ‚hinstreben‘) bezeichnet:

in der Ausbildung:

  • einen Beamten auf Widerruf, siehe Anwärter (Beamtenrecht)
  • in manchen Ordensgemeinschaften einen Postulanten
  • einen in der Ausbildung befindlichen Seelotsen, siehe Anwärter (Seelotswesen)
  • in der UdSSR und ihren Nachfolgestaaten sowie den Ländern des Ostblocks einen Studenten, der zwecks Erlangung eines weiteren wissenschaftlichen Grades sein Studium fortsetzt, siehe Aspirantur

als Dienstgrad:

  • den untersten Dienstgrade der österreichischen Sicherheitsexekutive für einen Beamtenanwärter in der Grundausbildung
  • einen Offiziersanwärter an einer Offizierschule der Schweizer Armee
  • als Aspirant (Oberfähnrich) einen Offiziersanwärter in den französischen Streitkräften, vor dem Élève officier (Fahnenjunker) rangierend
  • als Aspirante a oficial einen Offiziersanwärter in den brasilianischen oder portugiesischen Streitkräften

als ehemaligen Dienstgrad:

  • einen höheren Anwärter der Zahlmeister- oder Ingenieurslaufbahn in der deutschen Kaiserlichen Marine. Die Aspiranten und Oberaspiranten standen im Rang eines Deckoffiziers bzw. Oberdeckoffiziers. Sie rangierten vor den Applikanten und Oberapplikanten. Im kaiserlichen Heer bezeichnete Zahlmeisteraspirant keinen konkreten Dienstgrad. Die Aspiranten rangierten, abhängig von Ausbildungsstand und Dienstzeit, mit den Mannschaften, Gefreiten, Unteroffizieren, Sergeanten oder Vizefeldwebeln bzw. Feldwebeln.
  • den „Offiziers-Adspirant erster Klasse“ (sic) bzw. Junker (Fähnrich) einen Offiziersanwärter in der ehemaligen Bayerischen Armee, vor dem „Offiziers-Adspiranten zweiter Klasse“ bzw. Kadett (Fahnenjunker) rangierend


Siehe auch:

Wiktionary: Aspirant – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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