Aspirantur bezeichnet in der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten (Russland, Ukraine, Kasachstan usw.) sowie in einigen Ländern Mittel- und Osteuropas eine Fortsetzung des Studiums mit dem Ziel, einen weiteren wissenschaftlichen Grad zu erlangen. Der Titel lautet häufig „Kandidat der Wissenschaften“.

Bildungsgang

Die Aspirantur setzt auf den Universitätsabschluss (Diplom) auf. Sie wird in der Regel mit der Verteidigung einer ersten von zwei Doktorarbeiten, der Kandidatur-Dissertation abgeschlossen. Diese Form der Ausbildung des pädagogischen und wissenschaftlichen Nachwuchses wurde 1925 in der Sowjetunion eingeführt und dauert als Präsenzaspirantur in der Regel drei Jahre, als Fern-Aspirantur vier Jahre. In dieser Zeit ist der Aspirant üblicherweise an einer Universität, einem zugelassenen wissenschaftlichen Forschungsinstitut oder einem Institut der Akademie der Wissenschaften als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und legt in dieser Zeit mehrere Examen ab.

In der DDR wurde die wissenschaftliche Aspirantur im Dezember 1951 eingeführt und führte zu vielfältigen Möglichkeiten, die Promotion sowie die Habilitation auf dem direkten Wege oder als Externer abzulegen. Viele ausländische Studenten promovierten in der DDR im Rahmen einer Aspirantur. Eine direkte (= planmäßige) Aspirantur wurde in der Regel für Werktätige nach einem Studium eingerichtet und war meist mit einem Stipendium gekoppelt, welches sich bei Beschäftigten nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen richtete.

Akademischer Grad

Nach Beendigung der Aspirantur und einer erfolgreichen Verteidigung der (Kandidatur)-Dissertation wird der wissenschaftliche Grad Kandidat der Wissenschaften – Кандидат наук verliehen (z. B. Kandidat der technischen Wissenschaften – Кандидат технических наук). In der Tschechoslowakei und anderen Ländern des Ostblocks wurde als entsprechender Grad der Candidatus scientiarum (Abk. CSc.) verliehen.

In der DDR schloss die wissenschaftliche Aspirantur mit der Promotion A oder der Promotion B ab. Die Promotion B ist mit der heutigen Habilitation vergleichbar.

Nostrifikation in Deutschland

Inhaber von wissenschaftlichen Graden „Kandidat der Wissenschaften“ aus Russland können im Allgemeinen anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung führen.

Literatur

  • Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ vom 14. April 2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. GBl. der DDR, 1. Dez. 1951, Nr. 139, S. 1091ff.
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