Der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, auch Kernwaffenteststopp-Vertrag (englisch Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) ist ein noch nicht in Kraft getretener internationaler Vertrag, der alle Kernwaffentests verbieten soll.
Inhalt
Der Kernwaffenteststopp-Vertrag verbietet die Durchführung jeder Art von Kernwaffenexplosion, ob für zivile oder für militärische Zwecke. Auch die Beihilfe dazu ist verboten. Damit geht er über den 1963 in Kraft getretenen Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser hinaus.
Um die Einhaltung des Vertrags sicherzustellen, beinhaltet er die Gründung der Organisation über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO). Sie ist damit beauftragt, ein Überwachungssystem aufzubauen, das Kernwaffenexplosionen weltweit registrieren kann. Dieses Überwachungssystem besteht aus einem Netz von weltweit verteilten Messstationen zur Überwachung von Erderschütterungen, Radionukliden, Wasserschall und Infraschall, die ihre Messungen dem internationalen Datenzentrum in Wien übermitteln. Darüber hinaus sind angemeldete Vor-Ort-Inspektionen vorgesehen.
Der Vertrag tritt in Kraft, 180 Tage nachdem die in Anlage 2 des Vertrags namentlich angeführten Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Diese 44 Staaten sind die, welche laut Angaben der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) 1995 über Kerntechnologie verfügten, damit also insbesondere auch die offiziellen Atommächte.
Die Gültigkeitsdauer des Vertrags ist unbegrenzt.
Geschichte
Der Kernwaffenteststoppvertrag wurde von der UN-Abrüstungskonferenz ausgearbeitet und am 10. September 1996 mit 158 von 173 Stimmen von der UN-Generalversammlung angenommen. Seitdem liegt er der internationalen Staatengemeinschaft zur Unterzeichnung und Ratifizierung vor.
Am 19. November 1996 wurde die Vorbereitende Kommission (Preparatory Commission, kurz PrepCom) als Vorläufer der CTBTO gegründet. Sie ist damit beauftragt, das Inkrafttreten des Vertrages vorzubereiten und insbesondere das internationale Überwachungssystem aufzubauen. Bis Anfang 2021 waren 296 von 337 vorgesehenen Messstationen zertifiziert und voll funktionsfähig.
Stand der Ratifikation
Bisher (Stand Februar 2021) haben 185 Staaten den Vertrag unterschrieben und 170 ratifiziert. Die letzten Staaten, die den Vertrag ratifizierten, waren Komoren am 19. Februar 2021 und Kuba am 4. Februar 2021.
Von den 44 Kerntechnik-Staaten haben 41 unterschrieben und 36 ratifiziert. Damit der Vertrag in Kraft tritt, müssen ihn die folgenden Staaten noch ratifizieren: Ägypten, die Volksrepublik China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan und die USA (Ratifizierung am 13. Oktober 1999 vom Senat abgelehnt).
Von diesen Staaten haben Indien, Pakistan und Nordkorea den Vertrag jedoch noch nicht einmal unterschrieben. Von Indien wird diese Position bisher mit den mangelnden Abrüstungsbemühungen der Atommächte begründet, die sich im Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrag verpflichtet haben „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen […] über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“, die Zusage bisher aber nicht umgesetzt haben. Im Zuge ihrer Grenzstreitigkeiten im Kaschmir-Konflikt wurden von Indien und Pakistan im Frühjahr 1998 sogar mehrere unterirdische Atomtests durchgeführt. Beide Länder haben seitdem keine weiteren Tests mehr unternommen, allerdings führte Nordkorea seit 2006 mehrere Kernwaffentests durch.
Deutschland und Österreich haben das Abkommen 1998, die Schweiz 1999 ratifiziert.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ CTBTO World Map – International Monitoring System. CTBTO Preparatory Commission, abgerufen am 14. Mai 2021.
- ↑ Liste der Unterzeichnerstaaten ctbto.org; abgerufen am 8. Mai 2021.
- ↑ A. Schaper, M. Birkholz: Ein Durchbruch – aber noch kein Ende. In: Phys. Blätter. 52. Jahrgang, 1996, S. 1219–1224 (mariobirkholz.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)).
- ↑ A. Schaper, M. Birkholz: Kernwaffentests als Bewährungsprobe der seismischen Überwachung. In: Phys. Blätter. 55. Jahrgang, 1999, S. 8–9 (mariobirkholz.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)).