Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland:
Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt und das Ausländergesetz ersetzt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel (Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union) ersetzt.
Für die aktuelle Rechtslage → Hauptartikel: Aufenthaltsstatus (Deutschland).
Siehe auch
Wiktionary: Aufenthaltsgenehmigung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
- ↑ Der Begriff Aufenthaltserlaubnis auch im aktuellen Aufenthaltsgesetz von 2005 enthalten.
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