Der Ausbaufacharbeiter ist ein deutscher, staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit zum Ausbaufacharbeiter beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule sowie als überbetriebliche Ausbildung.
Arbeitsgebiete
In den „Vorschriften für den Ausbildungsberuf Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin“ werden als Gegenstand der Berufsausbildung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse gefordert:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau und Bauhilfsstoffen
- Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
- Durchführungen von Messungen
- Bearbeiten von Holz und herstellen von Holzbauteilen
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
- Herstellen von Bauteilen aus Steinen
- Prüfen und vorbereiten von Untergründen
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
- Herstellen von Putzen und Stuck
- Herstellen von Estrichen
- Ansetzen und verlegen von Fliesen und Platten
- Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Die Ausbildung wird mit folgenden Schwerpunkten angeboten:
- Estricharbeiten
- Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
- Stuckateurarbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten
- Zimmerarbeiten
Weiterbildungsmöglichkeiten
Aufbauend auf dem Ausbaufacharbeiter Abschluss gibt es folgende Ausbildungen:
Weblinks
- Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (PDF-Datei; 386 kB)
- Ausbaufacharbeiter/-in im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
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