Der Estrichleger ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung.

Ausbildungsdauer und Struktur

Die Ausbildungsdauer zum Estrichleger beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Der Beruf ist Teil der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft. Er stellt die zweite Stufe zum Ausbaufacharbeiter dar.

Arbeitsgebiete

Estrichleger stellen Estriche aus verschiedenen Materialien her. Dazu bereiten sie den Untergrund vor, stellen Estrichmörtel her und verarbeiten ihn. Sie bringen schwimmende Estriche, Verbundestriche oder Estriche auf Trennschichten ein, tragen Kunstharzschichten auf und bauen Hohlraum- und Doppelböden ein. Weiterhin verlegen sie Oberböden aus Platten, Bahnen und Laminaten. Falls erforderlich bauen sie auch Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte- und Schallschutz ein. Estrichleger arbeiten im Neubau und in der Sanierung.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich häufig nach tarifvertraglichen Festlegungen. Der Bauindustrieverband Hamburg e. V. hat beispielsweise folgende Vergütungen vereinbart (Stand 2016):

  1. Ausbildungsjahr: 708 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 1.088 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1.374 Euro

Einzelnachweise

  1. gesetze-im-internet.de (PDF; 630 kB) Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft auf juris; abgerufen am 20. Oktober 2010.
  2. kmk.org (PDF; 385 kB) Rahmenlehrpläne der KMK für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft; abgerufen am 20. Oktober 2010
  3. hk24.de (PDF; 117 kB) Information zur Ausbildungsvergütung in der Bauindustrie der Handelskammer Hamburg; abgerufen am 4. Dezember 2016
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