Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist seit seiner Einrichtung in der 18. Legislaturperiode ein ständiger Bundestagsausschuss.
Aufgaben
Der Ausschuss ist federführend oder beratend an allen Gesetzentwürfen, Anträgen, Berichten sowie EU-Vorlagen zu jenen Themen beteiligt, die seinen Namen ausmachen und die den Tierschutz und den Naturschutz im Landwirtschafts- und Ernährungsbereich betreffen.
Vorgängerausschüsse
In der Namensgebung des Ausschusses vor 2013 spiegelt sich seine Wandlung in Inhalten und Kompetenzen im Laufe der Jahre wider:
- Seit 2013: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (Verbraucherschutz von nun an beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz)
- 2002–2013: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- 1949–2002: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Mitglieder in der 20. Legislaturperiode
Vorsitzender des Ausschusses ist seit 2021 Hermann Färber (CDU).
Die 35 ordentlichen Mitglieder des Ausschusses setzen sich aus 10 Mitgliedern der SPD-Fraktion, 9 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 6 Mitgliedern der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion, 4 Mitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion und 2 Mitgliedern der Linksfraktion zusammen.
* Obleute
Mitglieder in der 19. Legislaturperiode
Stellvertretende Vorsitzende war seit 2017 Carina Konrad (FDP). Der Ausschuss setzte sich aus 38 Mitgliedern zusammen.
Die 38 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 13 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 8 Mitgliedern der SPD-Fraktion, 5 Mitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion sowie jeweils 4 Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion, der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
* Obleute
Mitglieder in der 18. Legislaturperiode
Vorsitzender des Ausschusses war ab 2015 Alois Gerig.
* Obleute
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Hermann Färber leitet Ausschuss für Landwirtschaft. In: Bundestag. 15. Dezember 2021, abgerufen am 15. Dezember 2021.