Ein Autohof (oder Rasthof) ist in Deutschland eine an der Autobahn beschilderte Tank- und Rastanlage. Im Gegensatz zu Autobahnraststätten sind Autohöfe nicht auf der Bundesautobahn, sondern über reguläre Autobahnausfahrten erreichbar. Sie haben eine Mindestanzahl an Zapfsäulen und Stellplätzen.

Voraussetzungen

Anfang 2001 wurde der Begriff „Autohof“ und seine Bedeutung für die Benutzer der Bundesautobahnen und Fernstraßen in die StVO aufgenommen und damit festgelegt. Damit sich eine Rastanlage als Autohof bezeichnen darf und Anspruch auf eine Hinweisbeschilderung im Autobahnnetz hat (Zeichen 448.1), müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein, die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) zum Zeichen 448.1 Autohof aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich um nachfolgende Kriterien:

  • Der Autohof ist höchstens 1 km von der Anschlussstelle entfernt.
  • Die Straßenverbindung ist für den Schwerverkehr baulich und unter Berücksichtigung der Anliegerinteressen Dritter geeignet.
  • Der Autohof ist ganzjährig und ganztags (24 h) geöffnet.
  • Es sind mindestens 50 Lkw-Stellplätze an schwach frequentierten (DTV (durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke) bis 50.000 Kfz) und 100 Lkw-Stellplätze an stärker frequentierten Autobahnen vorhanden. Pkw-Stellplätze sind davon getrennt ausgewiesen.
  • Tankmöglichkeit besteht rund um die Uhr; für Fahrzeugreparaturen werden wenigstens Fachwerkstätten und Servicedienste vermittelt.
  • Von 11 bis 22 Uhr wird ein umfassendes Speiseangebot bereitgehalten, außerhalb dieser Zeit werden Getränke und Imbiss angeboten.
  • Sanitäre Einrichtungen sind sowohl für Behinderte als auch für die besonderen Bedürfnisse des Fahrpersonals vorhanden.

Abgrenzung zu Autobahnraststätten

Autobahnraststätten sind gesetzlich (§ 15 Abs. 1 FStrG) geregelte „Betriebe an den Bundesautobahnen, die den Belangen der Verkehrsteilnehmer der Bundesautobahnen dienen (z. B. Tankstellen, bewachte Parkplätze, Werkstätten, Verlade- und Umschlagsanlagen, Raststätten) und eine unmittelbare Zufahrt zu den Bundesautobahnen haben“. Das Angebot dieser Dienstleistungsbetriebe, die auch als „Nebenbetriebe“ an Autobahn-Rastplätzen bezeichnet werden, ist legal definiert.

Nach § 15 Abs. 2 und 3 FStrG bei einer Übertragung des Baus oder Betriebs eines Nebenbetriebs an private Dritte jährliche umsatzbasierte Konzessionsabgaben an das Bundesamt für Güterverkehr zu entrichten, die bei den stets privat gebauten und bewirtschafteten Autohöfen nicht fällig werden. Während die Planungshoheit bei Autohöfen den Gemeinden unterliegt, sind Nebenbetriebe rechtlicher Bestandteil der Bundesautobahnen, wodurch sie eines Planfeststellungsbeschlusses bedürfen.

Der nicht unmittelbare Autobahnanschluss der Autohöfe zieht mehrere entscheidende Unterschiede zu den Raststätten nach sich. Autohöfe können zum einen durch den Anschluss an das untergeordnete Verkehrsnetz von beiden Fahrtrichtungen aus angefahren werden, während dies bei Nebenbetrieben, sofern sie nicht über eine über die Autobahn reichende Verbindung, zum Beispiel in Form eines Brückenrestaurants, verfügen nur über die kostspielige Errichtung von Brücken oder Tunneln zu bewerkstelligen ist und deshalb eher eine Ausnahme darstellt. Des Weiteren dürfen Autohöfe über Werbepylonen auf sich aufmerksam machen, da sie, je nach Bundesland, nur mit einem bis drei Schildern je Fahrtrichtung auf der Autobahn beworben werden dürfen, wohingegen Raststätten über bis zu fünf solcher Schilder pro Fahrtrichtung verfügen. Ein entscheidender Wettbewerbsvorteil der Autohöfe sind die günstigeren Kraftstoff-, Einkaufs- und Gastronomiepreise, die um bis zu 15 Cent pro Liter oder bis zu 30 % unter denen der Nebenbetriebe liegen.

Die Tankstellenpreise der Autohöfe entsprechen in der Regel denen der umliegenden Region. Autohöfe versuchen, die regionale Bevölkerung als Zielgruppe zu gewinnen und sich über gewisse Zusatznutzen wie beispielsweise einem Barfußpfad am 24-Autohof Gramschatzer Wald (A7) von den Rasthöfen zu differenzieren. Auch ist das gastronomische Angebot der Autohöfe in der Regel vielseitiger (mit Bedienung) und auf längere Verweildauern ausgerichtet als das der meist im Self-Service betriebenen Schnellrestaurants in Nebenbetrieben. Im Gegensatz zum nahezu monopolistischen Wettbewerb bei Raststätten zeichnet sich der Autohofmarkt durch ein Oligopol mit vier größeren Ketten aus.

Interessenvertretung Vereinigung Deutscher Autohöfe

Die Vereinigung Deutscher Autohöfe (VEDA e. V.) ist der 1995 mit dem Ziel einer gemeinsamen Interessenvertretung mittelständischer Autohöfe in Politik und Wirtschaft sowie der Schaffung eines neuen Qualitätsmaßstabs der Unterwegsversorgung gegründete Bundesverband. Heute sind der VEDA 97 Autohöfe angeschlossen, die allesamt die von der VEDA erarbeiteten und festgelegten Standards erfüllen. Maßgebliche Erfolge des Verbands sind vor allem in der Ermöglichung der Beschilderung von Autohöfen, sowie der Schaffung von rund 10.000 Lkw- und Pkw-Stellplätzen entlang der Autobahnen zu sehen. Aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Übergriffen auf Lkws ist die Qualifizierung des Lkw-Parkplatzes (Parkplatzmanagement, Premium-Parken) die aktuelle Herausforderung für den Verband.

Nutzen der Autohöfe für das deutsche Autobahnnetz

Die VEDA definiert den Nutzen der Autohöfe für das deutsche Autobahnnetz folgendermaßen:

  • Autohöfe sind wegen der Bereitstellung von zahlreichen Lkw-Abstellmöglichkeiten ein unverzichtbarer Teil der Infrastruktur der Autobahn
  • Ermöglichung der Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer
  • Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
  • Senkung von staatlichen Aufwendungen – Autohöfe werden privat finanziert, gebaut und betrieben, wodurch staatliche Ausgaben für Raststätten verringert werden können
  • Mittelfristiger Abbau des Stellplatzdefizits
  • Unterstützung der EU-Bestrebungen zur Vereinfachung des Straßenverkehrs
  • Keine Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen bei der Versorgung an der Autobahn

Ein weiterer Aspekt ist die Versorgung von neuen Autobahnstrecken durch die wesentlich kürzere Entwicklungszeit – von Planung bis Baugenehmigung – von Autohöfen im Vergleich zu staatlichen Autobahnraststätten.

Entstehung und Entwicklung in Deutschland

Eine erste Einrichtung mit diesem Namen für 50 Wagen entstand noch vor dem Ausbau der Autobahnen in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre am Botanischen Garten in Berlin-Lichterfelde. Autohöfe an Autobahnen waren von Anfang an hauptsächlich als Abstellanlagen für den Güterfernverkehr gedacht. Sie boten gegen Ende der 1930er Jahre günstige Übernachtungsmöglichkeiten für die Fahrer sowie Wartungs-, Tank- und Waschmöglichkeiten für die Fahrzeuge. 1938 gab es zusätzlich bereits 43 Laderaumverteilstellen an den Autohöfen. Ziel war es zum damaligen Zeitpunkt, das Umladen von Gütern auf die Autohöfe zu verlegen, damit der Verkehr in den Innenstädten nicht noch zusätzlich durch die Fernlastzüge belastet würde. Ein Autohof sollte zum einen die Nähe zu den Geschäftszentren berücksichtigen, zum anderen an einer wichtigen Ausfallstraße liegen. Der Anschluss an eine Autobahn war dabei nicht oberstes Auswahlziel. Dennoch entwickelten sich die Autohöfe mit dem Ausbau des Fernstraßennetzes insbesondere an den Autobahnen, da diese zunehmend die Rolle bedeutender Ausfallstraßen übernahmen.

Während die erste Raststätte Deutschlands 1936 in Rodaborn bei Triptis in Thüringen entstand, entwickelten sich die ersten strategisch geplanten und in einem Stück gebauten Autohöfe, die der derzeitigen Auffassung des Begriffs entsprechen, erst in den 1980er Jahren. Auslöser für deren Verbreitung war vor allem das steigende Transportvolumen und die gleichzeitige strengere Regulierung der Pausen- und Ruhezeiten der Fernfahrer, wodurch der Parkplatzbedarf rapide anstieg und nicht mehr von den bundeseigenen Raststätten gedeckt werden konnte. Private Investoren und internationale Mineralölkonzerne versuchten diese Versorgungslücke zu schließen und siedelten ihre privat bewirtschafteten und meist an Einzelbetreiber verpachteten Autohöfe zuerst vor allem an Autobahnausfahrten an Nord-Süd-Fernrouten mit überdurchschnittlichem Anteil internationalen Güterverkehrs an. Nach der deutschen Wiedervereinigung sowie im Zuge der EU-Ost-Erweiterung weiteten sie ihre Standorte auch auf Ost-West-Verbindungen aus, um den auch auf diesen Routen stark wachsenden Handelsverkehr entsprechend bedienen zu können. Hinzu kamen weitere private Anbieter und auch weitere Mineralölkonzerne, die inzwischen alle über große Autohofnetze verfügen.

Nicht nur die Positionierung der Autohöfe, sondern auch ihre Zielgruppe sowie die Konzeption, besonders im gastronomischen Bereich, entwickelte sich im Zeitablauf zunehmend dynamischer. Zunächst wurden in den 1980er Jahren besonders internationale Lkw-Fahrer, die die Autohöfe neben der reinen Tankstellenfunktion auch zur Einhaltung ihrer Ruhezeiten frequentierten, adressiert. Im Folgenden weitete sich die Zielgruppe zunehmend auch auf Pkw-Fahrer und Busreisende aus. In diesem Zuge wurden Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre zunächst Restaurants und Tankstellenbereiche an Autohöfen zusammengeführt, Shopflächen vergrößert und Bistros im Shopbereich eröffnet, ehe später auch Fast-Food-Ketten integriert wurden.

Neben der reinen Erweiterung des gastronomischen Angebots werden vermehrt auch Zusatzangebote wie beispielsweise Kfz-Dienstleistungsbetriebe, insbesondere Waschanlagen und Werkstätten, Hotels, Biergärten, Spielplätze oder auch Entertainmentcenter realisiert, um durch hohe Aufenthaltsqualität bei sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis auch regionale Kunden zu erreichen.

Mit Gründung der VEDA wurden Gespräche mit dem Ziel, Kriterien für eine offizielle Beschilderung zu erwirken, mit dem Bundesverkehrsministerium geführt. 1994 konnten am Euro Rastpark Schweitenkirchen und am Rasthof Vechta die ersten offiziellen Autohof-Schilder errichtet werden. 2001 wurden die erarbeiteten Kriterien auch in die StVO übernommen. In einem Modellprojekt mit dem Bundesland Baden-Württemberg gibt es seit 2012 erstmals am 24-Autohof Bad Rappenau eine Beschilderung auf der Autobahn, in die eine Lkw-Parkplatzzählung integriert ist. Aufgrund der zunehmenden Parkplatznot auf deutschen Autobahnen konnte die VEDA mit einigen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; Stand 2016) die Aktion „Parkplätze gegen Schilder“ ins Leben rufen. Dabei dürfen Autohöfe mit einem zweiten Hinweisschild je Fahrtrichtung auf der Autobahn beworben werden, wenn sie im Gegenzug 50 % mehr Lkw-Stellplätze errichten als gesetzlich gefordert werden.

Um der in den letzten Jahren ebenfalls deutlich gestiegenen Kriminalität auf den Lkw-Stellplätzen der Autohöfe entgegenzuwirken, gibt es seit 2016 ein Konzept der VEDA, in dem bis 2017 mindestens 20 zertifizierte „Premium bzw. Quality Lkw-Parkplätze“ geschaffen werden sollen. Bis Sommer 2016 sind bereits 8 Premium-Stellplätze eröffnet worden. Diese sind umfassend kameraüberwacht und haben Einfahrtskontrollen, wodurch Warendiebstähle und Übergriffe auf Lkw-Fahrer reduziert werden können.

Im Bezug auf die Elektromobilität sind Autohöfe klare Effizienz-Standorte und übernehmen eine Vorreiterrolle bei der Etablierung alternativer Antriebsstoffe in Deutschland. Hierbei profitieren sie von der direkten Erreichbarkeit aus beiden Fahrtrichtungen der Autobahn und aus der Region, wodurch mit geringeren Kosten ein breiteres Nutzerspektrum bedient werden kann. Der US-amerikanische Autobauer Tesla Motors positioniert aus diesem Grund seine Supercharger-Stationen ausschließlich an Autohöfen, nicht jedoch an Raststätten, wodurch die gestiegene Bedeutung der Autohöfe für das deutsche Verkehrswesen widergespiegelt wird.

USA

Truck Stops, die amerikanischen LKW-Rastplätze, sind optional mit Waagen für Gespanne und elektrifizierten Stellplätzen ausgestattet. Da in USA Achslasten engen Vorschriften unterliegen und der Kraftstoffvorrat zum Fahrzeuggewicht beiträgt, können Fahrzeuge und Gespanne protokolliert gewogen werden, um nicht bei staatlichen Waagen, den Weight Stations, mit Strafen für Überlasten belangt zu werden. IdleAir ist ein Anbieter, der Anlagen für Klimatisierung, Kommunikation und Stromanschluss für rastende LKWs an einigen Rastplätzen anbietet, um die Notwendigkeit von im Stand laufenden Motoren zu ersetzen.

Literatur

  • Johann Vielberth, Christian Bretthauer: Private Autohöfe – Mehr Service für die mobile Gesellschaft. In: Bernd Falk, Momme Torsten Falk (Hrsg.): Handbuch Gewerbe- und Spezialimmobilien. Immobilien Informationsverlag Rudolf Müller, Köln 2006, ISBN 3-89984-135-2, S. 161–172.
  • Thomas Burmeister u. a.: Tank- und Rastanlagen/Autohöfe. In: Bernd Heuer, Andreas Schiller (Hrsg.): Spezialimmobilien, Flughäfen, Freizeitimmobilien, Hotels, Industriedenkmäler, Rehakliniken, Seniorenimmobilien, Tank- und Rastanlagen/ Autohöfe. Rudolf Müller Bau-Fachinformationen, Köln 1998, ISBN 3-481-01209-8, S. 423–471.
  • Konrad Bauer: Kapitel 43. In: Kurt Kodal (Hrsg.): Straßenrecht Handbuch. Verlag C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-52567-4, Kapitel 43 Rn. 58.
Commons: Truck stops – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Johann Vielberth, Christian Bretthauer: Private Autohöfe – Mehr Service für die mobile Gesellschaft. In: Bernd Falk, Momme Torsten Falk (Hrsg.): Handbuch Gewerbe- und Spezialimmobilien. Immobilien Informationsverlag Rudolf Müller, Köln 2006, ISBN 3-89984-135-2, S. 162.
  2. Thomas Burmeister u. a.: Tank- und Rastanlagen/Autohöfe. In: Bernd Heuer, Andreas Schiller (Hrsg.): Spezialimmobilien, Flughäfen, Freizeitimmobilien, Hotels, Industriedenkmäler, Rehakliniken, Seniorenimmobilien, Tank- und Rastanlagen/ Autohöfe. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller Bau-Fachinformationen, Köln 1998, ISBN 3-481-01209-8, S. 426.
  3. Konrad Bauer: Kapitel 43. In: Kurt Kodal (Hrsg.): Straßenrecht Handbuch. Verlag C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-52567-4, Kapitel 43 Rn. 58.
  4. VwV-StVO (2009) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 17. Juli 2009. Zu Zeichen 448.1 Autohof 2-8.
  5. Thomas Burmeister u. a.: Tank- und Rastanlagen/Autohöfe. In: Bernd Heuer, Andreas Schiller (Hrsg.): Spezialimmobilien, Flughäfen, Freizeitimmobilien, Hotels, In„„„“““dustriedenkmäler, Rehakliniken, Seniorenimmobilien, Tank- und Rastanlagen/ Autohöfe. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller Bau-Fachinformationen, Köln 1998, ISBN 3-481-01209-8, S. 426–428.
  6. Thomas Burmeister u. a.: Tank- und Rastanlagen/Autohöfe. In: Bernd Heuer, Andreas Schiller (Hrsg.): Spezialimmobilien, Flughäfen, Freizeitimmobilien, Hotels, Industriedenkmäler, Rehakliniken, Seniorenimmobilien, Tank- und Rastanlagen/ Autohöfe. Verlaggesellschaft Rudolf Müller Bau-Fachinformationen, Köln 1998, ISBN 3-481-01209-8, S. 426.
  7. Johann Vielberth, Christian Bretthauer: Private Autohöfe – Mehr Service für die mobile Gesellschaft. In: Bernd Falk, Momme Torsten Falk (Hrsg.) Handbuch Gewerbe- und Spezialimmobilien Immobilien Informationsverlag Rudolf Müller, Köln 2006, ISBN 3-89984-135-2, S. 167.
  8. Autohöfe wollen durch Gesetzesänderung die Sicherheit auf deutschen Autobahnen erhöhen - Nebeneffekt: Bund spart dreistelligen Euro-Millionenbetrag. Website des VEDA e.V., 13. September 2013, abgerufen am 21. März 2016.
  9. Sparen an der Autobahn – Autohöfe günstiger als Rastanlagen! Mobil in Deutschland e.V., 5. August 2013, abgerufen am 18. März 2016.
  10. Sabine Behr: ADAC Test 2013: 40 Raststätten und Autohöfe in Deutschland. (Memento des Originals vom 15. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. abgerufen am 20. März 2016.
  11. Volker Thies: Monopolgefahr auf und an den Autobahnen? (Memento des Originals vom 15. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. In: Immobilienzeitung. 30. März 2016, abgerufen am 30. März 2016.
  12. VEDA e.V.: Vergleichende Analyse zur Nutzung von Autohöfen und Nebenbetrieben an Autobahnen. (Auftragnehmer: INOVAPLAN GmbH) August 2013.
  13. Thomas Burmeister u. a.: Tank- und Rastanlagen/Autohöfe. In: Bernd Heuer, Andreas Schiller (Hrsg.): Spezialimmobilien, Flughäfen, Freizeitimmobilien, Hotels, Industriedenkmäler, Rehakliniken, Seniorenimmobilien, Tank- und Rastanlagen/ Autohöfe. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller Bau-Fachinformationen, Köln 1998, ISBN 3-481-01209-8, S. 433.
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  15. Website des VEDA e. V. abgerufen am 30. März 2016.
  16. 1 2 3 PREMIUM Parken auf der Autobahn. Website des VEDA e. V., abgerufen am 30. März 2016.
  17. autohof.de Website des VEDA e.V. unter Kooperation, abgerufen am 30. März 2016.
  18. Fehlinvestition: Bei Tank & Rast gehen die Lichter aus. (Memento vom 15. April 2016 im Internet Archive) auf: presseportal.de, 17. März 2015, abgerufen am 30. März 2016.
  19. Bauabsichten: Autohöfe für den Güterfernverkehr. In: Deutsche Bauzeitung. 1, 1938, S. 18.
  20. Deutschlands erste Autobahnraststätte „Rodaborn“. auf: hermsdorf-regional.de, abgerufen am 30. März 2016.
  21. Thomas Burmeister u. a.: Tank- und Rastanlagen/Autohöfe. In: Bernd Heuer, Andreas Schiller (Hrsg.): Spezialimmobilien, Flughäfen, Freizeitimmobilien, Hotels, Industriedenkmäler, Rehakliniken, Seniorenimmobilien, Tank- und Rastanlagen/ Autohöfe. Verlaggesellschaft Rudolf Müller Bau-Fachinformationen, Köln 1998, ISBN 3-481-01209-8, S. 431.
  22. Johann Vielberth, Christian Bretthauer: Private Autohöfe – Mehr Service für die mobile Gesellschaft. In: Bernd Falk, Momme Torsten Falk (Hrsg.): Handbuch Gewerbe- und Spezialimmobilien. Immobilien Informationsverlag Rudolf Müller, Köln 2006, ISBN 3-89984-135-2, S. 163.
  23. Thomas Burmeister u. a.: Tank- und Rastanlagen/Autohöfe. In: Bernd Heuer, Andreas Schiller (Hrsg.): Spezialimmobilien, Flughäfen, Freizeitimmobilien, Hotels, Industriedenkmäler, Rehakliniken, Seniorenimmobilien, Tank- und Rastanlagen/ Autohöfe. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller Bau-Fachinformationen, Köln 1998, ISBN 3-481-01209-8, S. 433.
  24. Johann Vielberth, Christian Bretthauer: Private Autohöfe – Mehr Service für die mobile Gesellschaft. In: Bernd Falk, Momme Torsten Falk (Hrsg.): Handbuch Gewerbe- und Spezialimmobilien. Immobilien Informationsverlag Rudolf Müller, Köln 2006, ISBN 3-89984-135-2, S. 164.
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  32. Neue Premium LKW Parkplätze - Kein guter Platz für Warendiebstahl Artikel vom 21. Juni. 2016, auf Presseportal.de, abgerufen am 4. August 2016.
  33. Karte der TESLA Supercharger Standorte. Abgerufen am 20. März 2016.
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