Badhamiopsis cavifera
Systematik
ohne Rang: Amoebozoa
ohne Rang: Myxogastria
Ordnung: Physarida
Familie: Physaridae
Gattung: Badhamiopsis
Art: Badhamiopsis cavifera
Wissenschaftlicher Name
Badhamiopsis cavifera
Nann.-Bremek. & Y.Yamam.

Badhamiopsis cavifera ist eine Schleimpilzart aus der Ordnung der Physarida. Sie ist nur von einem einzigen Fund aus Japan bekannt.

Merkmale

Die 0,3 bis 0,4 Millimeter im Durchmesser messenden, creme-weiß glänzenden Fruchtkörper sind polsterförmige Sporokarpe, an der Oberfläche mit vielen punktartigen Vertiefungen.

Das Peridium ist gelb-braun und mit weißem Kalk besetzt. Das Capillitium besteht aus einfachen, verzweigten oder etwas netzartig ausfallenden, dunkelbraunen Röhren, die an den Verbindungsstellen verdickt und an den Vertiefungen der Oberfläche mit dem Peridium verwachsen sind. Sie sind nur spärlich mit Kalkkörnchen besetzt. Die Sporen sind blass grau, an der Oberfläche dicht mit dunklen, bis zu 0,5 Mikrometern langen Stacheln besetzt und messen 13,5 bis 15 Mikrometer.

Verbreitung

Badhamiopsis cavifera ist nur von einem Einzelfund aus Japan bekannt.

Systematik und Forschungsgeschichte

Die Art wurde 1988 durch Neeltje Elizabeth Nannenga-Bremekamp und Yukinori Yamamoto erstbeschrieben. Sie gilt als der Gattung Diderma nahestehend.

Nachweise

Fußnoten direkt hinter einer Aussage belegen die einzelne Aussage, Fußnoten direkt hinter einem Satzzeichen den gesamten vorangehenden Satz. Fußnoten hinter einer Leerstelle beziehen sich auf den kompletten vorangegangenen Text.

  1. 1 2 3 4 discoverlife.org: Badhamiopsis cavifera Nann, -Bremek et Y. Yamam -- Discover Life, Zugriff am 10. April 2012
  2. 1 2 3 4 Hermann Neubert, Wolfgang Nowotny, Karlheinz Baumann, Heidi Marx: Die Myxomyceten Deutschlands und des angrenzenden Alpenraumes unter besonderer Berücksichtigung Österreichs. Bd. 2, Karlheinz Baumann Verlag, Gomaringen 2000, ISBN 3-929822-01-6, S. 185
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.