Als Bauhilfsstoffe werden im Bauwesen Hilfsmittel bezeichnet, die zur Herstellung eines Bauwerks verwendet werden, jedoch nicht darin verbleiben. Zu den Bauhilfsstoffen zählen alle Arten von Schalungen, Traggerüste, Schutz- und Arbeitsgerüste sowie Verbaumaterialien.
In der Baugeräteliste bilden die Bauhilfsstoffe eine eigene Gerätehauptgruppe (siehe dort unter U – Schalungen und Rüstungen).
Siehe auch
- Betriebsmittel (Produktion) – Begriff aus dem Rechnungswesen für Güter die für die Produktion benötigt werden, aber nicht verbraucht werden (Z.B. Bauhilfsstoffe oder Maschinen)
- Hilfsstoff (Rechnungswesen) – Begriff aus dem Rechnungswesen für Güter die – im Gegensatz zu Bauhilfsstoffen – Bestandteil des Produktes werden, aber mengenmäßig einen geringen Anteil haben.
Einzelnachweise
- ↑ Rüdiger Wormuth: Baulexikon. Bauwerk Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-89932-159-3, S. 26.
Weblinks
- Rahmenplan Ausbaufacharbeiter (abgerufen am 21. August 2020)
- Ressourcenschonung durch Produktkennzeichnung für Bauprodukte Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Stufeneinteilung von Bauprodukten in der Normung (abgerufen am 21. August 2020)
- Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung (abgerufen am 21. August 2020)
- Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept (abgerufen am 21. August 2020)
- Zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich (abgerufen am 21. August 2020)
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