Als Bekanntsache werden bei der Staatsanwaltschaft jene Ermittlungsverfahren bezeichnet, bei denen der Beschuldigte bekannt ist. Sie enthalten das Registerzeichen „Js“.

Ist der Täter unbekannt, so handelt es sich um eine Unbekanntsache mit dem Registerzeichen „UJs“.

Einzelnachweise

  1. http://www.rechthaber.com/was-bedeuten-aktenzeichen-bei-gericht/
  2. Staatsanwaltschaft Hamburg, Abt. UJs (Memento vom 25. November 2009 im Internet Archive)

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