Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der einige Betten („Belegbetten“) in einem Krankenhaus (meistens der Grund- und Regelversorgung) mit seinen Patienten belegen darf. Handelt es sich um eine größere Anzahl von Betten, kann es sich auch um eine Belegabteilung, Belegklinik oder Belegkrankenhaus handeln.

Belegärzte gibt es vor allem in den „kleinen“ Fächern wie HNO, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Urologie, Augenheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie.

Analog gibt es unter Hebammen die Stellung der Beleghebamme.

Im österreichischen Recht findet sich (Stand 2009) keine Definition zum Belegarzt.

Fußnoten

  1. § 121 (2) Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
  2. Belegabteilung - Bedeutung - Enzyklo. Abgerufen am 28. Juni 2021.
  3. Belegabteilung. Abgerufen am 28. Juni 2021 (deutsch).
  4. Belegkrankenhaus, aus dem Gesundheitslexikon | Gesundheit, Medizin und Heilkunde auf wissen.de. Abgerufen am 28. Juni 2021.
  5. Johannes Kuhn: Der Belegarzt. Diss. (2009), Universität Wien. (Abstract mit Link zum Volltext)
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