Die belgische Staatsbürgerschaft ist die Staatsangehörigkeit des Königreichs Belgien. Erworben wird sie in den meisten Fällen dadurch, dass der Betroffene mindestens einen belgischen Elternteil hat (Abstammungsprinzip). Das Geburtsortsprinzip wird im Königreich Belgien nur in Ausnahmefällen (z. B. Findelkinder) angewendet. Die Staatsangehörigkeit kann auch durch Naturalisation (Einbürgerung) erlangt werden. Eine vereinfachte Prozedur ist die „Option.“ Sie gilt zum Beispiel für Menschen, die im Königreich Belgien geboren wurden und zusätzlich bestimmte Bedingungen erfüllen.
Der Besitz der Staatsangehörigkeit wird mit dem Nachweis zur belgischen Staatsangehörigkeit, einem Reisedokument oder dem belgischen Personalausweis nachgewiesen.
Geschichte
Vor 1984
Die belgische Staatsangehörigkeit wurde historisch durch ein Gesetz vom 14. Dezember 1932 geregelt. Dieses Gesetz wurde durch weitere Gesetze aus den Jahren 1951, 1961, 1964, 1965 und 1967 geändert.
Im Jahr 1963 unterzeichnete Belgien die Straßburger Konvention über die Mehrstaatigkeit, die darauf abzielte, Fälle von Mehrstaatigkeit nach der Einbürgerung zu verringern.
Bis 1967 unterlag die Staatsangehörigkeit relativ strengen Regeln, was bedeutete, dass Kinder, die von einer belgischen Mutter geboren wurden, nicht die belgische Staatsangehörigkeit erhielten. Daher gibt es mehrere bemerkenswerte Fälle bekannter Personen, die keine belgische Staatsangehörigkeit erhielten, darunter Johnny Hallyday, Pierre Arditi, Catherine Arditi, Jacques Higelin und Patrick Modiano.
Nach 1984
In den frühen 1980er Jahren unternahm die belgische Regierung eine umfassende Reform des belgischen Staatsangehörigkeitsrechts. Das Ergebnis war der belgische Staatsangehörigkeitskodex, der am 28. Juni 1984 gesetzlich verankert wurde und weitgehend am 1. Januar 1985 in Kraft trat. Der Kodex wurde seitdem mehrmals geändert, darunter in den Jahren 1991, 1993, 1995, 1998, 2000, 2004, 2006, 2012, 2013, 2014, 2015, 2017 und 2018. Die jüngsten Änderungen (im Jahr 2018 verabschiedet) traten 2019 in Kraft.
Im Jahr 2002 kündigte Belgien die Straßburger Konvention, was den Weg für die Mehrstaatigkeit nach der Einbürgerung ebnete. Im Jahr 2008 wurden die letzten verbleibenden Bestimmungen in Belgien aufgehoben, die den Erwerb mehrerer Staatsangehörigkeiten verhinderten.
Im Jahr 2014 trat Belgien der Konvention von 1961 zur Verringerung der Staatenlosigkeit bei.
Einzelnachweise
- ↑ Pierre-Yves Lambert, La participation politique des allochtones en Belgique - Historique et situation bruxelloise, Louvain-la-Neuve, Academia-Bruylant (coll. Sybidi Papers), juin 1999, ISBN 2-87209-555-1 (e.a. chapitre 1 Section 1. 1. Nationalité et citoyenneté en Belgique: un historique)
- ↑ Revue du Notariat Belge: Kommentar zu den Reformen des belgischen Staatsangehörigkeitsgesetzes. September 1984 (französisch).
Weblinks
- Belgische Staatsangehörigkeit auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz (niederländisch, französisch)