Berg-Mähwiesen sind ein durch die Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) geschützter Lebensraum.

Beschreibung

In den kühl-feuchten Lagen der deutschen Mittelgebirge ab einer Höhenlage von etwa 500 bis 600 Metern und in den Alpen werden die Flachland-Mähwiesen von den Berg-Mähwiesen abgelöst. Diese Wiesen sind bunt und artenreich und entstehen auf Untergründen mit mittlerer Feuchtigkeit und Temperatur. Der Untergrund kann sowohl sauer als auch basisch sein. Sie sind eine typische Kulturformation, die durch die extensive Mahd ohne oder mit nur geringer Düngung gekennzeichnet ist. Eine der typischen Arten des Lebensraumtyps ist der Goldhafer. Je nach Wasserversorgung und Nährstoffreichtum können Bergwiesen Übergänge zu Nasswiesen, Borstgrasrasen oder Zwergstrauchheiden aufweisen und treten auch oft mit diesen in räumlicher Nähe auf.

Die nördlichsten Berg-Mähwiesen finden sich im Harz. Hauptverbreitungsgebiete sind u. a. die Eifel, das südliche Sauerland, das Schwäbische und Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge, das Erzgebirge, der Schwarzwald und das Voralpengebiet. Weitere Bergwiesenstandorte finden sich im Vogtland, in der Sächsischen Schweiz und im Zittauer Gebirge.

Aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung gehören die Berg-Mähwiesen zu den im Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie unter dem EU-Code 6520 geschützten Lebensraumtypen und unterliegen seit 2022 dem gesetzlichen Biotopschutz in Deutschland. Die Berg-Mähwiesen sind auch ein Kulturgut. Einer der wichtigsten Punkte für den Schutz des Lebensraumtyps ist die Fortsetzung oder Wiedereinführung der traditionellen Nutzung mit Mahd ab Mitte Juni und allenfalls geringer Düngung. Eine extensive Nachbeweidung ist möglich.

Einzelnachweise

  1. Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften. Bundesanzeiger Verlag, 18. August 2021, abgerufen am 28. Juni 2023.

Siehe auch

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