Mit dem Bergischen Dreiklang bezeichnet man die typische Farbkombination in der Architektur im Bergischen Land in Nordrhein-Westfalen.

Die Kombination besteht aus dem schwarzen Fachwerkbalken, weißen Gefachen, strahlend weißen Fenster- und Türrahmen und grünen Türen und Holzschlagläden. Häufig werden auch andere Elemente, insbesondere Regenrinnen und Fallrohre, grün gestrichen. Teilweise kann das weiße Gefache allerdings auch mit grau-schwarzem Schiefer (um 1750 eingeführt) zugedeckt und daher nicht sichtbar sein.

Die als Bergisch Grün bezeichnete Farbe trägt nach dem RAL-Farbsystem die Nr. 6005.

Bergisch GrünRAL 6005
Bergisch Grün - hellRAL 6024
Bergisch Grün - dunkelRAL 6004
Bergisch Grün - MischungRAL 6026 und 6029

Bei denkmalgeschützten Häusern achtet die Untere Denkmalbehörde in den bergischen Städten darauf, dass bei Fassadenarbeiten diese Farbe verwendet wird. Remscheid legt beispielsweise für seinen historischen Ortskern Lüttringhausen die Farben Bergischgrün-hell (RAL 6024) und Bergischgrün-dunkel (RAL 6004) fest. In der niederbergischen Stadt Mettmann ist eine Mischung zweier Farbtöne vorgeschrieben (RAL 6026 und 6029).

Einzelnachweise

  1. Architektur in Wuppertal: Der Bergische Dreiklang. In: wuppertal.de. Wuppertal, abgerufen am 18. September 2021.
  2. Der Bergische Dreiklang (Memento vom 8. Februar 2017 im Internet Archive) auf die-bergischen-drei.de, Zugriff Januar 2015
  3. Bergischer Dreiklang auf farbimpulse.de Zugriff Januar 2015
  4. August Arensmeier: Hüser on Hüsker - Altbergisches Fachwerk als bodenständige Volkskunst. 1. Auflage. Aussaat-Verlag, Wuppertal 1961, S. 16.
  5. August Arensmeier: Hüser on Hüsker - Altbergisches Fachwerk als bodenständige Volkskunst. 1. Auflage. Aussaat-Verlag, Wuppertal 1961, S. 14.
  6. Das Umwelthaus Zugriff März 2009
  7. Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Remscheid-Lüttringhausen (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.) PDF-Datei
  8. Artikel auf cronenberger-woche.de über Bergisch Grün, aufgerufen am 15. April 2017
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