Mit dem Bergischen Dreiklang bezeichnet man die typische Farbkombination in der Architektur im Bergischen Land in Nordrhein-Westfalen.
Die Kombination besteht aus dem schwarzen Fachwerkbalken, weißen Gefachen, strahlend weißen Fenster- und Türrahmen und grünen Türen und Holzschlagläden. Häufig werden auch andere Elemente, insbesondere Regenrinnen und Fallrohre, grün gestrichen. Teilweise kann das weiße Gefache allerdings auch mit grau-schwarzem Schiefer (um 1750 eingeführt) zugedeckt und daher nicht sichtbar sein.
Die als Bergisch Grün bezeichnete Farbe trägt nach dem RAL-Farbsystem die Nr. 6005.
Bergisch Grün | RAL 6005 |
Bergisch Grün - hell | RAL 6024 |
Bergisch Grün - dunkel | RAL 6004 |
Bergisch Grün - Mischung | RAL 6026 und 6029 |
Bei denkmalgeschützten Häusern achtet die Untere Denkmalbehörde in den bergischen Städten darauf, dass bei Fassadenarbeiten diese Farbe verwendet wird. Remscheid legt beispielsweise für seinen historischen Ortskern Lüttringhausen die Farben Bergischgrün-hell (RAL 6024) und Bergischgrün-dunkel (RAL 6004) fest. In der niederbergischen Stadt Mettmann ist eine Mischung zweier Farbtöne vorgeschrieben (RAL 6026 und 6029).
Einzelnachweise
- ↑ Architektur in Wuppertal: Der Bergische Dreiklang. In: wuppertal.de. Wuppertal, abgerufen am 18. September 2021.
- ↑ Der Bergische Dreiklang (Memento vom 8. Februar 2017 im Internet Archive) auf die-bergischen-drei.de, Zugriff Januar 2015
- ↑ Bergischer Dreiklang auf farbimpulse.de Zugriff Januar 2015
- ↑ August Arensmeier: Hüser on Hüsker - Altbergisches Fachwerk als bodenständige Volkskunst. 1. Auflage. Aussaat-Verlag, Wuppertal 1961, S. 16.
- ↑ August Arensmeier: Hüser on Hüsker - Altbergisches Fachwerk als bodenständige Volkskunst. 1. Auflage. Aussaat-Verlag, Wuppertal 1961, S. 14.
- ↑ Das Umwelthaus Zugriff März 2009
- ↑ Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Remscheid-Lüttringhausen (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.) PDF-Datei
- ↑ Artikel auf cronenberger-woche.de über Bergisch Grün, aufgerufen am 15. April 2017