Der Berlinpass (offizielle Schreibweise: berlinpass) war ein Sozialpass, welcher von den Berliner Bürgerämtern ausgegeben wurde und die anerkannte Bedürftigkeit gegenüber Dritten dokumentierte. Der Pass sollte hilfsbedürftigen Berlinern die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Stadt erleichtern. Seit Anfang Januar 2009 war der Berlinpass in Form eines aufklappbaren Papiers im Scheckkartenformat erhältlich. Insgesamt sollte er dazu beitragen, bisherige Leistungen der Behörden zu bündeln und die Verwaltung zu vereinfachen. Die Gültigkeitsdauer des Berlinpasses hing von der Bewilligungsdauer und Form der Sozialleistungen ab, die den Anspruch auf das Dokument begründen, also sechs bis zwölf Monate.

Zum 31. Dezember 2022 wurde der Berlinpass in der jetzigen Form abgeschafft und durch einen neuen Nachweis mit dem Namen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S ersetzt, der direkt vom jeweiligen Leistungsträger zusammen mit dem Bescheid versandt wird. Die Vorlage von Unterlagen beim Bürgeramt entfällt. Noch gültige Berlinpässe dürfen bis zum 30. Juni 2023 weiterbenutzt werden.

Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, welcher ihnen die Leistungen aus dem Bildung und Teilhabe-Paket ermöglicht, existiert weiterhin.

Empfangsberechtigte

Im Jahr 2018 gab es etwa 600.000 Empfangsberechtigte.

Der Berlinpass stand Personen zu, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (z. B. Familienangehörige)

Im Jahr 2017 wurden insgesamt ca. 472.000 Berlinpässe ausgestellt.

Zum 1. Februar 2018 wurde der Kreis der Berechtigten um die Bezieher von Wohngeld und Opferpension erweitert.

Leistungen

Bei Vorlage des Berlinpasses konnte der Inhaber Ermäßigungen für Opern, Theater, Konzerthäuser, Museen, Bäder, Zoo, Tierpark, Volkshochschulen und andere Einrichtungen erhalten. Zudem konnten gänzlich kostenlose Angebote in Anspruch genommen werden (z. B. Bibliotheksausweis zur Ausleihe beim Verbund Öffentlicher Bibliotheken von Berlin (VÖBB)). Weiterhin galt der Berlinpass als Voraussetzung für das Sozialticket der BVG und S-Bahn, das Berlin-Ticket S.

Ausgabe

Der Berlinpass wurde von den Bürgerämtern der Berliner Bezirksämter ausgestellt. Zur Ausstellung eines Berlinpasses war der Bescheid der zuständigen Behörde über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Opferpension erforderlich. Weiterhin musste ein Passfoto und ein Identitätsnachweis vorgelegt werden (Personalausweis oder Reisepass).

Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erhielten, bekamen den berlinpass dort. Asylbewerber mussten ihre Aufenthaltsgestattung vorlegen. Nach sechs bis zwölf Monaten konnte der Pass bei Vorlage einer Bescheinigung, die die Berechtigung dokumentierte, dreimal verlängert werden. Danach musste ein neuer Pass ausgestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es den Berlinpass in der aktuellen Form nicht mehr. Vielmehr erhalten leistungsberechtigte Personen automatisch nach Bewilligung ihrer Leistungen von der Leistungsstelle einen sogenannten „Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S“ übersandt. Eine Vorsprache beim Bürgeramt oder der Leistungsstelle ist dann nicht mehr erforderlich. Mit diesem Berechtigungsnachweis können die Menschen wie gewohnt die Angebote für Kultur, Bildung, Sport und Freizeit nutzen. Für das Berlin-Ticket S muss der Berechtigungsnachweis nebst einem Passfoto und einem Ausweisdokument bei der BVG eingereicht werden. Die BVG stellt daraufhin eine Trägerkarte im BVG-Layout aus. Zusammen mit der Trägerkarte kann dann wie bisher das Berlin-Ticket S genutzt werden.

Bis zum 30. Juni 2022 befristete Berlinpässe blieben darüber hinaus bis Ende Dezember 2022 gültig.

Einzelnachweise

  1. Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S beantragen. Service-Portal Berlin, abgerufen am 26. Dezember 2022.
  2. https://www.morgenpost.de/berlin/article214473853/Fast-eine-halbe-Million-Berlinpaesse-fuer-Beduerftige.html@1@2Vorlage:Toter+Link/www.morgenpost.de+(Seite+nicht+mehr+abrufbar,+festgestellt+im+Oktober+2022.+Suche+in+Webarchiven.) Datei:Pictogram+voting+info.svg Info:+Der+Link+wurde+automatisch+als+defekt+markiert.+Bitte+prüfe+den+Link+gemäß+Anleitung+und+entferne+dann+diesen+Hinweis.
  3. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. Juni 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. Sozialticket in Berlin jetzt auch für Wohngeld-Bezieher. 9. Januar 2018, abgerufen am 14. Mai 2021.
  5. Stadtbibliothek Pankow. 14. Mai 2021, abgerufen am 14. Mai 2021.
  6. berlinpass beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de. Abgerufen am 14. Mai 2021.
  7. Neues und vereinfachtes Verfahren für den berlinpass ab Juli 2022 - Ausgabe künftig ohne Termin und persönliche Vorsprache. Die Regierende Bürgermeisterin/Senatskanzlei, 5. Oktober 2021, abgerufen am 2. Februar 2022.
  8. Sonderregelung zum berlinpass wird verlängert – existierende Pässe gelten mit Bescheid weiter. Die Regierende Bürgermeisterin/Senatskanzlei, 24. Mai 2022, abgerufen am 23. Juni 2022.
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