Bernhard Ferdinand Luedtke (* 8. Januar 1908 in Danzig; † 26. Juni 2003 in Paderborn) war ein deutscher SS-Oberscharführer im KZ Stutthof.

Leben

Bernhard Luedtke war Sohn eines Tischlermeisters. Er besuchte die Volksschule in Danzig. Es folgte eine dreijährige kaufmännische Lehre, die er im Jahre 1926 mit der kaufmännischen Gehilfenprüfung abschloss. Anschließend war er in verschiedenen Danziger Bekleidungsgeschäften als Verkäufer und Dekorateur tätig. Im Jahre 1934 trat er in Danzig der Allgemeinen SS bei. Im Jahre 1936 trat er der NSDAP bei.

Wegen seiner SS-Zugehörigkeit wurde er am 15. August 1939 in Danzig zur Polizeireserve eingezogen. Nach anfänglichem Einsatz beim Schutz kriegswichtiger Objekte im Raume Danzig wurde er Ende 1939 zur Bewachung polnischer Häftlinge herangezogen. Im Jahre 1940 kam er als Angehöriger der Polizeireserve zu dem Wachpersonal des Schutzhaftlagers Stutthof bei Danzig. Im Jahre 1941 wurde er in den Kommandanturstab dieses Lagers übernommen. Mit der Umgestaltung dieses Lagers in ein regelrechtes Konzentrationslager kam er in die SS-Totenkopfverbände. In politischen Abteilung des Kommandanturstabes hatte Luedtke als Sachbearbeiter hauptsächlich die Personalunterlagen der KZ-Häftlinge (Häftlingsakten, Karteien und dergleichen) zu verwalten. Luedtke nahm an Erschießungen teil. Im Jahre 1943 wurde Luedtke mit dem Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet. Im KZ Stutthof war Luedtke bis März 1945.

Zusammen mit anderen SS-Funktionären kam er über Hela und Rügen nach Schleswig-Holstein und dort in amerikanische und britische Gefangenschaft. Seine Tätigkeit in Stutthof konnte er geheim halten, so dass er im Oktober 1946 aus dem Internierungslager Neuengamme entlassen wurde. Nach verschiedenen Gelegenheitsarbeiten kam er im Jahre 1948 in die Gegend von Paderborn, wo er sich mit seiner Familie vereinigte. Im Jahre 1950 fand er in Paderborn eine Anstellung als erster Verkäufer bei der Kaufhof-AG. Seit 20. Februar 1963 befand er sich in Untersuchungshaft. Am 22. Dezember 1964 wurde er vom Landgericht Tübingen wegen gemeinschaftlichen Beihilfe zum Mord und wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zu 40 in Tateinheit begangenen Verbrechen des Mordes zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 17. Februar 1967 wurde er aus der Justizvollzugsanstalt Werl entlassen.

Literatur

  • LG Tübingen, 22. Dezember 1964. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. XX, bearbeitet von Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 2013, Nr. 584.
  • Alfred Streim: Die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener im „Fall Barbarossa“. Eine Dokumentation. Unter Berücksichtigung der Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden und der Materialien der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Müller, Heidelberg u. a. 1981, ISBN 3-8114-2281-2

Einzelnachweise

  1. Justiz und NS-Verbrechen Band XX, Amsterdam 2013, S. 596.
  2. 1 2 Alfred Streim: Die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener im „Fall Barbarossa“, Karlsruhe 1981, S. 184.
  3. 1 2 3 Justiz und NS-Verbrechen Band XX, Amsterdam 2013, S. 597.
  4. Andrej Angrick: „Aktion 1005“ – Spurenbeseitigung von NS-Massenverbrechen 1942–1945: Eine „geheime Reichssache“ im Spannungsfeld von Kriegswende und Propaganda. Göttingen 2018, ISBN 978-3-8353-3268-3, Bd. 2, S. 1075.
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