Die Berufsbildungsreife ist in einigen deutschen Bundesländern der erste allgemeinbildende Schulabschluss. Sie kann nach der 9. Klasse erworben werden. Die Bezeichnung wird in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Bremen verwendet. Während in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz die Bezeichnung Berufsreife für diesen Abschluss verwendet wird, ist in den meisten deutschen Bundesländern die Bezeichnung Hauptschulabschluss üblich.

Abzugrenzen ist die Bezeichnung von der Berufsreifeprüfung bzw. Berufsmatura in Österreich, Schweiz und Liechtenstein, die eher dem Fachabitur bzw. Abitur in Deutschland entsprechen.

Literatur

  • Volkmar Herkner, Marco Böhss: Vom Hauptschulabschluss zur Berufsbildungsreife – Berufspädagogische Reflexionen zu einem neuen „Label“. In: bwp@ Ausgabe Nr. 25, Dezember 2013. (Online)

Einzelnachweise

  1. § 32 Berufsbildungsreife Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-VO) in der Fassung vom 1. Oktober 2013.
  2. 1 2 KMK: Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich.
  3. Volkmar Herkner, Marco Böhss: Vom Hauptschulabschluss zur Berufsbildungsreife – Berufspädagogische Reflexionen zu einem neuen „Label“. In: bwp@ Ausgabe Nr. 25, Dezember 2013, S. 2, Fußnote 1. (Online).
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