Das Bezirksamt Stühlingen war eine von 1813 bis 1857 bestehende Verwaltungseinheit im Süden des Landes Baden.

Geographie

Der im Alb-Wutach-Gebiet, dem südlichen Ausläufer der Baar, gelegene Amtsbezirk lag im äußersten Süden des Landes, unmittelbar an der Grenze zum Schweizer Kanton Schaffhausen, der jenseits des Flusses Wutach begann. Die Landschaft war bergig, das Klima galt als gesund.

Wirtschaft

Der Amtsbezirk war stark landwirtschaftlich geprägt. 1843 wurde von Ackerbau, Viehhaltung und Weinbau berichtet. Die Einwohner galten als nicht sehr wohlhabend.

Geschichte

Historischer Hintergrund

Das Bezirksamt hatte seine historischen Wurzeln in der im hohen Mittelalter entstandenen Landgrafschaft Stühlingen, die 1639 auf dem Erbwege zum Haus Fürstenberg gekommen war. Aus ihr entstand das von einem Obervogt geleitete Obervogteiamt Stühlingen. Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde Fürstenberg mediatisiert, ihr Fürstentum Fürstenberg zum größten Teil der badischen Landeshoheit unterstellt. Dort wurde 1807 das standesherrschaftliche Amt Stühlingen errichtet.

Nach der Gründung

Nachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden ermöglicht hatte, entstand aus dem Amt Stühlingen das, aufgrund seiner geringen Einwohnerzahl, zunächst als Stabsamt eingestufte Bezirksamt Stühlingen.

1824 wurde dem Haus Fürstenberg erneut die Zuständigkeit für die Rechtsprechung auf der unteren Ebene (die bis 1857 bei den Ämtern lag) zuerkannt. In der Folge firmierte das Amt nun als gemeinsames großherzoglich-badisches und fürstlich-fürstenbergisches Bezirksamt. Sitz der Verwaltung war ab 1826 das ehemalige fürstenbergische Rentamt.

In seinem Umfang blieb das Bezirksamt Stühlingen Zeit seines Bestehens weitgehend unverändert. Lediglich 1819 und 1842 kam es zu Umgliederungen, von denen zwei Ortschaften betroffen waren. 1857 wurde das Bezirksamt aufgelöst und dem Bezirksamt Bonndorf eingegliedert.

Orte und Einwohnerzahlen

1814

Bei der Errichtung des Bezirksamtes 1813 wurden vom vorherigen Bestand Riedern und Horheim an das Bezirksamt Tiengen abgetreten. Bei dessen Auflösung 1819 kehrten sie wieder zurück.

1814 wird für das Gebiet des Bezirksamtes von 4590 Einwohnern berichtet, die sich auf folgende Orte verteilten:

1852

1842 wechselte Riedern erneut die Zugehörigkeit und ging an das Amt Bonndorf.

1852 lebten im Amtsbezirk 6.473 Menschen in 15 einfachen und einer zusammengesetzten Gemeinde mit zwei Nebenorten:

Als einfache Gemeinden:

  • Eberfingen: 430
  • Endermettingen, mit Berghaushof, Muren, Scheurnhöfe und der Untermühle: 263
  • Horheim, mit Höfen: 564
  • Lembach: 355
  • Mauchen, mit Unteralp: 573
  • Obereggingen: 301
  • Obermettingen: 269, davon in
    • Stockenhof: 3
  • Oberwangen, mit Oberalp und Sparenberg: 252
  • Ofteringen: 185
  • Schwaningen, mit Kalvarienberg: 414
  • Stühlingen, mit Schloss Hohenlupfen, Walke und Ziegelhütte: 1203
  • Untereggingen, mit Ziegelhütten: 504
  • Untermettingen: 270
  • Unterwangen, mit Mühle und Röschhof: 174
  • Weizen, mit Mühle und Zollwirtshaus: 517

Als zusammengesetzte Gemeinden:

  • Löhningen: 174, davon in den Nebenorten
    • Raßbach: 60
    • Thalhöfe: 24

Hinzu kamen 25 Personen in Weilerhöfe. Die hier verwendete Zuordnung verweist darauf, dass es sich um ein gemeindefreies Gebiet handelte, die in Baden Abgesonderte Gemarkung hießen. Die auf ihnen liegenden Siedlungen wurden, je nach Typ, als Abgesonderter Hof oder als Colonie bezeichnet.

Übergeordnete Behörden

Die, im Rahmen der Verwaltungsgliederung des Landes, übergeordneten Behörden waren zunächst der Donaukreis, ab 1819 der alte und ab 1832 der neue Seekreis.

Leiter der Verwaltung

Die Leitung der Verwaltung, mit unterschiedlichen Titeln, hatten inne:

Weitere Entwicklung

Das Bezirksamt Bonndorf wurde 1924 aufgelöst und aufgeteilt. Dabei kamen die Gemeinden des ehemaligen Bezirksamtes Stühlingen zum Bezirksamt Waldshut, aus dem 1939 der Landkreis Waldshut hervorging.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Abschnitt zum Obervogteiamt Stühlingen im Staats- und Addresshandbuch des schwäbischen Reichs-Kraises, 1799, Band 1, S. 389.
  2. 1 2 Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 133.
  3. Entsprechende Verordnung vom 29. April 1824, veröffentlicht am 8. Mai 1824 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft X, S. 68.
  4. Siehe diese Aufforderung vom 21. Oktober 1825, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Anzeige-Blatt für den Dreisam-Kreis.
  5. Edelgard Bernauer: Das ehemalige Amtshaus in Stühlingen erzählt eine lange Geschichte. Südkurier, 19. August 2019, abgerufen am 6. Februar 2023.
  6. Entsprechende Verordnung vom 1. August 1857, veröffentlicht im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt am 4. August 1857, Heft XXXIII, S. 357.
  7. Entsprechende Verfügung vom 23. November 1819, veröffentlicht am 1. Dezember 1819 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft XXX, S. 195
  8. Johann L. Büchler (Herausgeber): Das Großherzogthum Baden nach seinen Kreisen, Hofgerichtsprovinzen und Amtsbezirken topographisch dargestellt. Zweite vermehrte und umgearbeitete Auflage 1814, S. 19f.
  9. Die Begränzung einiger Aemter des Seekreises betreffend. Verordnung vom 13. Dezember 1842, veröffentlicht am 2. Januar 1843 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft I, S. 3.
  10. Die Gemeinden des Großherzogthums Baden, deren Bestandtheile und Bevölkerung. In: Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden, Karlsruhe 1855, S. 53f.
  11. Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.
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