Bezugswert bezeichnet spezielle Werte, die bei Angabe von Pegeln für in der Akustik gebräuchliche physikalische Größe verwendet werden. Für jede dieser Größen ist dabei ein eigener Bezugswert festgelegt. Die Pegelangabe 0 dB bedeutet, dass der Größenwert gleich dem Bezugswert ist.
Der bekannteste Bezugswert ist der ausgehend von der Hörschwelle festgelegte Wert von 20 µPa zur Berechnung des Schalldruckpegels.
Wichtige genormte Bezugswerte für die Berechnung in der Akustik sind:
Pegel | Bezugswert |
---|---|
Schalldruckpegel Lp | = 20 µPa (in Luft)
= 1 µPa (in anderen Medien) |
Auslenkungspegel Lξ | (Körperschall) |
Schallschnellepegel Lv | (Luft- und Körperschall)
(vorwiegend Wasserschall) |
Schallbeschleunigungspegel La | (Körperschall) |
Schallleistungspegel LW | |
Schallintensitätspegel LI | |
Schallenergiedichtepegel Lw | |
Schallenergiepegel LE |
Siehe auch
Quellen
- ↑ DIN 1320: Akustik: Begriffe, Ausgabe 1997-06, Beuth Verlag
Weblinks
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