Die Bildtafel der Fahrradwegweiser in Deutschland zeigt die Verkehrsschilder auf, die für den Radverkehr bestimmt sind. Die Radverkehrsbeschilderung ist kein Bestandteil der amtlichen Beschilderung, weswegen die genaue Ausführung den Ländern obliegt. Um dennoch eine einheitliche Beschilderung zu gewährleisten, hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) das Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Radverkehr herausgegeben. In dieser Bildtafel sind die Wegweiser, Schilder und Symbole nach dem Merkblatt enthalten.

Geschichte

Dem Radverkehr in Deutschland kommt im Rahmen der Verkehrswende eine immer größer werdende Bedeutung zu, weswegen es seit den 1980er-Jahren zunehmend als wichtiger Bestandteil zur Förderung des Radverkehrs angesehen wird, insbesondere für ortsunkundige Personen, Wegweiser eigens für das Radverkehrsnetz aufzustellen. Die amtliche Beschilderung reicht dafür jedoch nicht aus, da sie nur Umleitungsschilder für den Radverkehr ohne Zielangaben enthält. 1982 wurden die „Hinweise zur Wegweisung an Radwanderwegen“ von der FGSV herausgegeben. Das derzeit gültige Merkblatt wurde 1998 herausgegeben.

Gestaltung und Einteilung der Schilder

Gestaltung

Die Schilder haben einen weißen Grund. Als Farbe für Schrift, Rand und Gestaltungselemente empfiehlt das Merkblatt zwar Rot, in mehreren Bundesländern wird jedoch Grün (RAL 6005 oder 6024) verwendet. Die Schriftart ist die Verkehrsschrift nach DIN 1451, welche auch für die amtliche Beschilderung verwendet wird. Strecken, die nicht alltagstauglich sind, werden mit einem Baumsymbol gekennzeichnet. Die Schrifthöhe auf den Wegweisern soll 56, 63 oder 70 mm betragen.

Inhalt der Schilder

Allgemeine Inhalte

Jeder Wegweiser nach dem Merkblatt muss folgende Elemente enthalten:

Zwischenwegweiser enthalten nur die Richtungsangabe in Form eines ISO-Pfeils und das Fahrrad-Sinnbild. Die Entfernungsangabe wird auf je 100 m gerundet; ab Entfernungen von mehr als 10 km werden nur volle Kilometer als Entfernung angegeben. Bei den Zielangaben steht das weiter entfernte Ziel immer oben auf dem Schild.

Piktogramme

Zusätzlich zu den allgemeinen Inhalten können Piktogramme auf den Wegweisern zum Einsatz kommen, wobei das Merkblatt zu einer sparsamen Nutzung rät, um die Erkennbarkeit und Übersichtlichkeit der Schilder zu gewährleisten. Die Piktogramme werden dabei in folgende Gruppen unterteilt:

  • Grafische Symbole für Zielangaben (Zielpiktogramme)
  • Grafische Symbole für die Streckenbeschaffenheit (Streckenpiktogramme)

Weiterhin sieht das Merkblatt vor, dass „Inhalte der routenorientierten Wegweisung“, sowie Hinweise auf Sponsoren oder „regionale Erkennungszeichen“ auf zusätzlichen Schildern an den Pfosten der Wegweiser angebracht werden können.

Förderung

In mehreren Ländern wird die Aufstellung der Fahrradwegweiser durch die Landesregierung gefördert.

Systematik

Fahrradwegweiser werden unterschieden in Haupt- und Zwischenwegweiser. Die Hauptwegweiser werden wiederum in Tabellen- und Pfeilwegweiser untergliedert.

Hauptwegweiser

Hauptwegweiser werden dort aufgestellt, wo Routen des Radverkehrsnetzes kreuzen, beginnen oder enden oder wo auf Wege zu Zielen abseits des Radverkehrsnetzes hingewiesen werden soll (z. B. Bahnhöfe).

Hauptwegweiser werden entweder vor einer Wegkreuzung als Tabellenwegweiser aufgestellt, in denen die Ziele der Wege der kommenden Kreuzung auf einem Schild untereinander mit Richtungspfeilen und Entfernungsangaben aufgelistet werden, oder sie werden als Pfeilwegweiser direkt an der Kreuzungen angeordnet, wobei die Ziele einer Richtung auf eigenen Schildern vermerkt und in die entsprechende Richtung gedreht werden.

Zwischenwegweiser

Zwischenwegweiser enthalten in der Regel nur einen Pfeil, der den Verlauf einer Route an Kreuzungen und Abzweigen darstellen soll, an denen keine anderen Routen des Radverkehrsnetzes kreuzen oder abzweigen.

Ergänzende Orientierungshilfen

Neben den Anforderungen an die Wegweiser enthält das Merkblatt auch Empfehlungen für einige weitere Elemente der wegweisenden Radinfrastruktur, insbesondere:

  • Informationstafeln
  • Ortshinweisschilder
  • Elemente einer landschaftsbezogenen Wegweisung
  • Positionsangaben

Für die Größe von Informationstafeln empfiehlt das Merkblatt, dass diese mindestens eine Höhe von 1060 mm und eine Breite von 1310 mm besitzen. Ortshinweisschilder, bei denen es sich nicht um Ortstafeln oder Ortshinweistafeln nach der StVO handelt, können im Corporate Design der Gemeinden oder Regionalverbände ausgeführt werden. Von der alleinigen Verwendung von Elementen einer landschaftsbezogenen Wegweisung, wie Wegepilzen oder Bodenplatten rät das Merkblatt hingegen ab, da diese einen hohen Unterhaltungsaufwand besitzen und durch Überwucherung oder Verschmutzung beeinträchtigt werden können. Für Positionsangaben empfiehlt das Merkblatt die einheitliche Verwendung des Gauß-Krüger-Systems, wobei diese Angaben auf einem Aufkleber am Pfosten der Wegweiser anzubringen sind.

Aufstellung und Herstellung

Bei der Aufstellung und Montage von Rohrpfosten (Durchmesser üblicherweise 60,3 und 76 mm) zur Befestigung der Wegweiser hat die Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen Bedeutung; die Bundesländer geben für die unterschiedlichen Fundamentierungen und der Befestigung von Schildern und Pfosten Richtlinien und Handbücher heraus. Einschubplaketten für die Themenrouten, Bodenmarkierungen, Umleitungsbeschilderungen und Informationstafeln ergänzen die Wegweisung.

Bildtafel der Fahrradwegweiser

Grafische Symbole

Bemaßungen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Fahrradverkehr, Nr. 1.1
  2. Hinweise für die Wegweisung auf Radwanderwegen. In: Deutsche Digitale Bibliothek. Abgerufen am 29. September 2022.
  3. Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Radverkehr, Nr. 5.4.1
  4. Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Einführung des Merkblatts zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr. Abgerufen am 2. Oktober 2022.
  5. Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg. Nr. 2.1.4.4.
  6. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Hrsg.): Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern.
  7. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (Hrsg.): HANDBUCH ZUR RADWEGWEISUNG IN HESSEN. Nr. 2.1.
  8. Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.): Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Radverkehr. Nr. 5.2 (Bild 6).
  9. Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Fahrradverkehr, Nr. 5.4.1
  10. Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Fahrradverkehr, Nr. 5
  11. Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Fahrradverkehr, Nr. 5.3
  12. Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg vom 9. März 2021, Anlage: Abschnitt "Fahrradwege"
  13. Anlage zur Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000. Nr. 5.1.5, 13. Dezember 2000.
  14. Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Fahrradverkehr, Nr. 4.1.1; Tabelle 3
  15. Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Fahrradverkehr, Nr. 4.2
  16. HANDBUCH ZUR RADWEGWEISUNG IN HESSEN. (PDF; 17 MB) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, archiviert vom Original; abgerufen am 16. August 2023.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.