Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Mauritius zeigt eine Auswahl wichtiger Verkehrszeichen in Mauritius. Es handelt sich um standardisierte Verkehrszeichen, die in Mauritius gemäß den Verkehrszeichenverordnungen von 1990 verwendet werden. Sie basieren weitgehend auf Verkehrszeichen, die in Großbritannien verwendet werden, da Mauritius eine ehemalige britische Kolonie ist. In Mauritius gilt Linksverkehr.
Beschilderungssystem
Die Verkehrsschilder auf Mauritius lassen sich anhand ihrer Form in drei Kategorien einteilen: runde Schilder zeigen eine Vorschrift auf, dreieckige Schilder warnen vor einer Gefahr, rechteckige Schilder liefern Fahrinformationen.
Auch die Hintergrundfarbe der einzelnen Schilder hat eine genaue Bedeutung: Blaue Kreise sind Gebotsschilder, rote Ringe sind Verbotsschilder. Blaue Rechtecke liefern allgemeine Informationen, grüne Rechtecke werden als Wegweiser an Hauptverkehrsstraßen verwendet.
Es gibt jedoch mindestens zwei Ausnahmen: das achteckige Stoppschild und das umgekehrte rote Dreieck (‚Vorfahrt gewähren‘).
Warnschilder
- Fußgängerüberweg voraus
- Kinder
- Straßenarbeiten
- Radfahrer beim Einfahren oder Überqueren
- Rinder (Haustiere) Kreuzung
- Wildwechsel
- Rutschige Straße
- Lockere Kiese
- Steinschlag
- Buckelbrücke
- Buckel voraus
- Unebene Straße
- Straße führt weiter zum Kai oder zum Flussufer
- Steiler Aufstieg
- Gefährlicher Abstieg
- Flugplatz
- Seitenwind
- Bahnübergang ohne Tor oder Schranke
- Bahnübergang mit Tor oder Schranke
- Andere Gefahren
- Kreisverkehr
- Gegenverkehr über Einbahnstraße
- Gegenverkehr
- Straßeneinengung auf der rechten Seite
- Straße verengt sich auf beiden Seiten
- Rechter Fahrstreifen einer 2-spurigen Einbahnstraße gesperrt
- Verkehrszusammenführung von links hinter
- Kreuzung
- Nebenstraße (rechts)
- Versetzte Abzweigung
- Biegung nach rechts
- Doppelkurve zuerst nach rechts
- Scharfe Umlenkung der Route
Vorfahrtssschilder
- Vorfahrt gewähren
- Vorfahrt für den Gegenverkehr
- Vorrang vor entgegenkommenden Fahrzeugen
Verbotsschilder
- Vorübergehende Schließung der Straße - Gehen
- Vorübergehende Schließung der Straße - Halt
- Keine Linkskurve
- Wendeverbot
- Verbot der Weiterfahrt ohne anzuhalten
- Verbot des Durchfahrens ohne anzuhalten - Polizei
- Verbot der Durchfahrt ohne anzuhalten - Zoll
- Verbot des Passierens ohne anzuhalten - Kinder
- Überholverbot
- Überholverbot besteht nur für Güterfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen
- Keine Fahrzeuge - Fahrzeugverkehr in beiden Richtungen verboten
- Keine Einfahrt - Verbot der Einfahrt
- Kein Zutritt für Fußgänger
- Keine Fahrräder
- Keine Einfahrt für Handkarren
- Keine Einfahrt für Motorräder
- Keine Einfahrt für motorisierte Fahrzeuge außer zweirädrige Motorräder ohne Beiwagen
- Einfahrt für kraftbetriebene landwirtschaftliche Fahrzeuge gesperrt
- Einfahrt für Busse gesperrt
- Einfahrt für Lastkraftwagen gesperrt
- Maximales Gewicht auf der Achse
- Keine Einfahrt für Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von mehr als 3,5 Metern
- Kein Eintrag für Fahrzeuge mit mehr als 2 Meter Breite
- Keine Einfahrt für Fahrzeuge über 10 Meter Länge
- Verbot von hörbarem
- Geschwindigkeitsbegrenzung
- Ende der Verbote
- 20 km/h Zone
- Parken verboten
- Parken und Halten verboten
Gebotsschilder
- Links halten
- Rechts halten
- Beidseitig passieren
- Nur geradeaus (Links- und Rechtsabbiegen ist verboten)
- Fahrzeugverkehr muss links abbiegen
- Fahrzeugverkehr muss rechts abbiegen
- Nur links abbiegen
- Nur rechts abbiegen
- Kreisverkehr
- Obligatorischer Fußweg
- Obligatorischer Fahrradweg
- Obligatorische Bussstraße
- Verpflichtende Mindestgeschwindigkeit
- Ende der Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung
Hinweisschilder
- Buckel
- Fußgängerüberweg
- Einbahnstraße
- Keine Durchgangsstraße
- Keine Durchgangsstraße nach rechts
- Keine Durchgangsstraße nach links
- Rein
- Raus
- Zutritt verboten
- Kein Ausgang
- Parkplatz
- Krankenhaus
- Autobahn
- Ende der Autobahn
- Schnellstraße
- Blitzer
Weitere Schilder
- Bushaltestelle
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Road Safety Unit: Understanding our traffic sign. Government of Mauritius, archiviert vom am 1. August 2014; abgerufen am 28. Februar 2013.